Erst schließt der Firmeninhaber Verträge ab – Danach verklagt er die Vereine auf Schadenersatz
Wie unsere Redaktion aktuell erfahren hat, hilft der Firmeninhaber von Ihr-Wunschzaun jedem Verein, schließt Verträge mit ihnen ab, wirft ihnen danach Vertragsbruch vor und klagt dann gegen sie auf Schadenersatz. So auch im Jahre 2019 gegen den Vogelpark Haßloch. Am 18.11.2019 forderte er vom damaligen Vorsitzenden A.S. dass er eine Bestätigung abgeben soll, dass mit ihm ein Vertrag abeschlossen worden sei, „dass zwischen Ihr-Wunschzaun und dem Vogelpark der Bau eines Ziegenstalls und dem dazugehörigen Außengehege sowie eine Umzäunung an der Burgruine und an der Vogelvolerie am Eingang rechts vertraglich vereinbart worden ist“. Ob diese Bestätigung von A.S. unterschrieben worden ist, ist nicht anzunehmen, denn danach fingen bereits die Gerichtsprozess an. Geklagt hatte Ihr-Wunschzaun durch alle Instanzen, bis zum OLG in Zweibrücken. Das OLG Zweibrücken hatte daraufhin am 27.08.2021 einen Beschluss mit folgendem Inhalt verfasst „die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat einstimmig gem. § 522 Abs. 2 ZPO beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal am 15.02.2021 zurückzuweisen“. Als Begründung wurde vom OLG Zweibrücken angeführt, dass die Berufung der Klägerin offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Es ging um eine Schadenersatzforderung von rund 15.000,– Euro. Die Klageschriften der Neustadtr Kanzlei an das OLG Zweibrücken und die Beschlüsse dazu liegen unserer Redaktion vor.
Da dem Anwalt von Ihr-Wunschzaun nochmals die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde, schreibt seine Neustadter Kanzlei wie folgt: „Es ist der Klägerin wichtig, noch einmal klarzustellen, dass es sich um einen Vertrag sui generis handelt, der sowohl kaufvertragliche als auch werkvertragliche und nicht zuletzt werbevertragliche Elemente enthält. Die Leistungspflichten waren klar definiert. Die Klägerin sollte mit Ausnahme der Bodenplatte und des Dachstuhls das Material für den Ziegenstall liefern. Als Gegenleistung sollte die Klägerin auf dem Gelände des Vogelparks Betonzaunelemente liefern und aufstellen, um das Außengehege des Ziegenstalls, das Nandu-Gehege und die Burgruine neu einzufassen. An diesen – im Gegensatz zum Ziegenstall – deutlich sichtbar in Erscheinung tretenden Betonzaunelementen sollten einzelne Werbeschilder der Klägerin angebracht werden. Darüber hinaus sollte der Klägerin die Aufstellung weiterer Elemente ihres Sortiments zu Werbezwecken gestattet werden“. Auch diese Beschlüsse des OLG Zweibrücken liegen unserer Redaktion vor.
Frankenthaler Staatsanwaltschaft muss „Hass- und Hetzkampagnen“ von Gerhard Schneider schnellstens unterbinden
Seit einigen Monaten, vielleicht erinnert sich der Firmeninhaber von Ihr-Wunschzaun, Gerhard Schneider, inzwischen wieder daran, dass er es selbst war, der der Redakteurin von Nachrichten-Regional Unterlagen von seinen Gerichtsprozessen gegen den Vogelpark und andere Verfahren, zur Verfügung gestellt hatte. Seit seine ERINNERUNG anscheinend wieder zurückgekehrt ist, verleumdet und verunglimpft er die Redakteurin von NR aufs Übelste in den sozialen Netzwerken, insbesondere über seinen Account auf Facebook. Nach einer Strafanzeige gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal hat diese empfohlen, ein Schiedsverfahren über die Gemeinde Haßloch einleiten zu lassen. Von dem zuständigen Schiedsmann wurde ordnungsgemäß vor ein paar Tagen eingeladen. Diesem wurde von Schneider mitgeteilt, dass ihn die Gesetze nicht interessieren und dass er zu diesem Schiedstermin nicht kommen wird. Weil Gerhard Schneider sich anscheinend auch aktiv in der Prot. Kirchengemeinde engagiert, seine Tochter auch in einem Prot. Kindergarten als Erzieherin arbeitet und sich anscheinend ebenfalls an den Beschimpfungen seines Vaters beteiligt, hat sich die Redakteurin von Nachrichten Regional am 31.08.2023 mit einem Schreiben und einem „Hilferuf“ an den Prot. Pfarrer in Haßloch, Schmidt-Roscher, gewandt, uns bei einer demnächst stattfindenden Aktion gegen „Hetz- und Hasskampagnen“ in den sozialen Netzwerken zu unterstützen. Eine Antwort von ihm steht bisher noch aus.
Mit dem Schreiben an den protestantischen Pfarrer will unsere Redaktion an die Gesetzesänderung „Digitale Gewalt in den sozialen Netzwerken beenden“ erinnern, die Bundesjustizminister Marco Buschmann im April 2023 in den Deutschen Bundestag eingebracht hatte, hier der Bericht dazu, https://nachrichten-regional.de/digitale-gewalt-in-den-sozialen-netzwerken-beenden/. Sobald die Aktion gegen „Hass und Hetze“ in den sozialen Netzwerken von verschiedenen Organisatoren gestartet wird, wird Nachrichten Regional öffentlich aufrufen, diese Aktion zu unterstützen. Wer der Redaktion was mitzuteilen hat, kann sich telefonisch unter 0170 / 2784 150 oder per e-mail: info@nachrichten-regional.de bei uns melden.