Wird es zum Klageverfahren kommen oder lenkt die Gemeinde Haßloch ein?
von Karin Hurrle
Der Investor Hillwood wird sein Bauantrag für den Bau eines Logistikzentrums in Haßloch nicht zurücknehmen. Das hat die Kreisverwaltung Bad Dürkheim am 3. Juni Nachrichten Regional mitgeteilt. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim bezieht sich bei ihrer Aussage auf die Veränderungssperre der Gemeinde Haßloch, die der Gemeinderat für dieses Gebiet einstimmig beschlossen hatte. Mit dem Inkrafttreten der Veränderungssperre sei das zur Baugenehmigung anstehende Bauvorhaben aufgrund des materiell-rechtlichen Bauverbots befristet unzulässig geworden, so die weitere Auskunft vom Kreis. Darum sei der Investor um Mitteilung gebeten worden, ob er unter diesen Umständen seinen Bauantrag zurücknehmen möchte. Da er ihn nicht zurückgenommen habe, sei der Bauantrag von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim abgelehnt worden. Rein rechtlich würde dies bedeuten, dass Hillwood nun auf Durchführung des Baus klagen kann, da er bereits 53.550 qm Gelände in diesem Baugebiet gekauft hat, davon 2.918 qm direkt von der Gemeinde Haßloch. Wegen der befristeten Veränderungssperre, kann also frühestens 2020 mit dem Bau des Logistikzentrums begonnen werden. Der Haßlocher Gemeinderat hatte im Dezember 2018 beschlossen, für das Industriegebiet Süd einen neuen Bebauungsplan „Am Obermühlpfad“ aufstellen zu lassen. Hintergrund war seinerzeit der Bauantrag von Hillwood, der in der Nähe der bereits vorhandenen „Obermühle“ ein Logistikzentrum errichten lassen will, weshalb von einer hohen LKW-Belastung auszugehen ist. Mit der Fortschreibung des Bebauungsplanes sollen die Rahmenbedingungen für die städtebauliche Entwicklung neu gefasst werden. Die Neufassung dieses Bebauungsplanes wird derzeit von der Firma FIRU mbh, Kaiserslautern, überarbeitet und liegt frühestens im Oktober der Haßlocher Verwaltung im Vorentwurf vor. Auf Antrag der Gemeinde Haßloch hatte die Kreisverwaltung am 7. Januar 2019 eine zwölfmonatige Zurückstellung des Baugesuches verfügt. Bis Januar 2020 kann somit vom Kreis auch keine Baugenehmigung erteilt werden. Am 23. Januar legte Hillwood Widerspruch gegen diesen Bescheid ein. Daraufhin beschloss der Haßlocher Gemeinderat am 13. März eine Veränderungssperre des Bebauungsplanes „Am Obermühlpfad“. Mit Inkrafttreten dieser Veränderungssperre, die weitreichender als ein Zurückstellungsbescheid ist, wird das Bauvorhaben des Investors nur befristet unzulässig, d.h. erst nach Vorlage des neu genehmigten Bebauungsplanes „Am Obermühlpfad“, kann neu über den Bauantrag entschieden werden. Da der Investor Widerspruch gegen den Zurückstellungsbescheid der Kreisverwaltung eingelegt hatte, der allerdings durch den Beschluss des Haßlocher Gemeinderates, einen neuen Bebauungsplan „Am Obermühlpfad“ aufstellen zu lassen, hinfällig ist, ist damit auch der Widerspruch erledigt, so dass auch über diesen Widerspruch vom Kreis nicht mehr entschieden werden muss. So wie derzeit vermutet wird, wird Hillwood die Neufassung des Bebauungsplanes „Am Obermühlpfad“ abwarten und dann seinen Bauantrag in veränderter Form vorlegen? Insider können sich allerdings nicht vorstellen, dass Hillwood seinen Bauantrag komplett zurückziehen wird. Von Insidern wird auch vermutet, dass der Investor eher mit seinem Hamburger Immobilienanwalt klagen wird, als seine Pläne zurückzuziehen.