Muss sich Mutter und Kind in Sicherheit bringen? – Will Amtsgericht Neustadt Kind durch Gerichtsvollzieher zurückholen lassen?
Soeben erreicht unsere Redaktion ein Hilferuf einer Mutter von drei Kindern, der man per Gerichtsurteil des Amtsgericht Neustadt ihre Kinder wegnehmen will und dem Vater zugesprochen hat. Ein Kind ist bereits beim Vater, das andere soll die Mutter morgen laut Gerichtsbeschluss des Amtsgericht Neustadt zum Vater zurück bringen. Der Vater ist nach eigenen Angaben der Mutter gewalttätig, sie ist auch vom Ehemann grob angepackt und verbal gedemütigt worden, so dass sie Zuflucht in einem Frauenhaus in Bayern suchen musste. Durch Druck der Rechtsanwältin des Vaters wurden ihm die Kinder vom Amtsgericht Neustadt zugesprochen, wohl wissend, dass der Vater gewalttäig ist. Der Mutter wurde ein Besuchsrecht eingeräumt. Eine Neustadter Rechtsanwältin ist die juristische Vertretung des Vaters, sie ist gleichzeitig stellvertretende Vorsitzende des Kinderschutzbundes in Neustadt. Auch das Jugendamt in Bad Dürkheim soll dem Druck der Rechtsanwältin nachgegeben und aktuell entschieden haben, dass die Mutter bis Mittwoch ihre Tochter zurückgeben muss. Muss die Mutter nun mit ihrem Kind flüchten, um dem Gerichtsbeschluss zu entgehen? Als Grund gab die Mutter an, dass das Kindeswohl gefährdet sei, weil der Verdacht der Verwahrlosung beim Vater bestehe. Die Kinder gehen derzeit in den Kindergarten „Zwergenland“, der immer noch führungslos ist. Vielmehr hat unsere Redaktion aktuell erfahren, dass dort die Lebensgefährdin des Vaters beschäftigt ist. Die Mutter selbst schildert ihre Leidensgeschichte wie folgt:
„Vor einem Jahr habe ich mich von meinem Mann mit meinen drei Kindern getrennt, mit dem ich in Elmstein lebte, um der häuslichen Gewalt in dieser Ehe zu entfliehen. Ich verbrachte mit meinen Kindern drei Wochen in einem Frauenhaus. Das AG Nördlingen beschloss durch eine Richterin, dass zwei meiner Kinder wieder zurück zum Vater mussten, trotz mehrmaligem Hinweis meinerseits auf häusliche Gewalt. Der Grund war, ich hätte meine Kinder entführt. Und meine meine Kinder hätten keine Chance gehabt, sich bei der Trennung vom Vater zu verabschieden. Die Bezugsperson meines kleinen Sohnes sei die Erzieherin des Kindergartens „Zwergenland“ in Elmstein gewesen, so die Richterin und dort wäre Kontinuität gegeben. Allen Beteiligten, außer mir, wurde dieser Beschluss zugestellt.
Das Jugendamt verständigte den Vater, so dass dieser wusste, wo ich mich an diesem Tag aufhielt. Mein Mann verfolgte mich mit seinem PKW, so dass ich mir Hilfe von der Polizei in .Gersthofen.holen musste. Diese betrieben die Herausgabe meiner Kinder auf offener Straße. Es gab auch keinen psychologischen Beistand für meine drei und vierjährigen Kinder und für meinen ältesten Sohn. Sechs Wochen musste ich warten bis das Jugendamt Bad Dürkheim mir einen Termin bewilligte. Der Vater stellte einen Antrag auf begleitenden Umgang, obwohl es dazu keine gesetzliche Grundlage gab und kulanzhalber befürwortete das Jugendamt diese drei Umgänge.
Seit 14.10. 2014 habe ich kein persönliches Wort mehr mit meinem Sohn gesprochen, weil der Vater behauptet,ich hätte die Kinder entführt und dadurch sei unser Sohn traumatisiert, wobei hier keine medizinsiche fundierte Aussage vorliegt. Im Januar 2015 bewilligte das Gericht dann Umgang zu meinen beiden Kindern. Auch da verweigert der Vater den Umgang zu meinem jetzt fünfjährigen Sohn. Meine Tochter konnte alle zwei Wochen zu mir kommen.
Die Prozessbevollmächtigte des Kindsvaters aus Neustadt, zugleich zweite Vorsitzende des Kinderschutzbundes, Frau Rechtsanwältin Monika McCoy teilte außerdem dem Gericht mit, das Kind ( SOHN) kommt nicht mehr mit, weil es durch diese extreme Situation sehr belastet sei und es für das Kind besser sei, dass es nicht zur Mutter soll. Vor drei Wochen konnte ich die Tochter nicht mehr zurückbringen, weil sie krank wurde und sich weigerte in den Zug zu steigen. Ich musste den Arzt aufsuchen. Ich habe im Kinderkrankenhaus erfahren, dass ich meine Tochter einer diagnostischen Therapie zuführen muss, denn sie sei extrem belastet. Das tat ich auch. Mein Anwalt verständigte sofort das Gericht in Neustadt, dass meine Tochter erkrankt ist. Trotzdem verlangte das zuständige Amtsgericht Neustadt, Richter Dr. Fitterer, ich müsse die vierjährige Tochter an den Vater herausgeben, denn er könnte auch am Aufenthaltsort eine Therapie für das Kind veranlassen.
Der Vater weiß laut Arztbericht des Neustadter Kinderarztes, dass die Tochter extremen Belastungsstörungen ausgesetzt ist. Er hat seit dem 2.10.2014 nichts getan, damit dem Kind geholfen wird. Und dies duldet sowohl das Jugendamt als auch der zuständige Familienrichter des AG Neustadt. Ganz aktuell hat das dortige Jugendamt Bad Dürkheim, dem Amtsgericht Neustadt mitgeteilt, dass das Kind notfalls sogar mit dem Gerichtsvollzieher und der Polizei herausgegeben werden muss. Meine vierjährige Tochter ist massiv belastet durch die Trennungssituation. Der Vater hat nichts getan, um seiner Pflicht zur Gesundheitsfürsorge nachzukommen. Er tut schon seit einem dreiviertel Jahr nichts, dass es meinen beiden Kindern besser geht. Immer wenn Mängel aufgezeigt werden, dann agiert er. Wenn meine Tochter jetzt zu dem Vater mit Gewalt zurück gebracht wird, dann verliert dieses Kind das Urvertrauen zur Mutter und wird ein Leben lang darunter zu leiden haben.
Ich habe drei Kinder geboren, hier hat das Gericht diesen drei Kindern die Kindheit genommen, denn auch mein großer Sohn darf seit dem 14.10.2014 seinen Bruder nicht mehr sehen, er darf nicht einmal mit ihm telefonieren. Die Zustände beim Vater sind mehr als fragwürdig, so dass anzunehmen ist, dass die Kinder dort verwahrlosen. Trotz dieses Zustandes, die sowohl dem Jugendamt, als auch dem Amtsgericht Neustadt bekannt sind, wurden die Kinder dem Vater zugesprochen. Am HL. Abend haben wir uns die Finger wund gewählt, um Kontakt zu den Kindern zu erhalten. NICHTS. Zu Geburtstagen des Bruders, zur Erstkommunion des Bruders wurde nach den Terminen eine Verhandlung beim Amtsgericht Neustadt angesetzt. Der Vater hat es nicht einmal geschafft, das selbst gebastelte Muttertagsgeschenk meiner Kinder an mich auszuhändigen.Er lässt bis heute keine Telefonkontakte zu. Er gaukelt dem Jugendamt und dem Familiengericht eine heile Welt vor. Die Lebensgefährtin meines Ehemannes ist im übrigen in Kindergarten „Zwergenland“ in Elmstein beschäftigt, weshalb sie auch dort Einfluss auf meine beiden Kinder nimmt. Die Erziehungsmethoden von ihr sind mehr als fragwürdig sowie deren Familiengeschichte ohnehin.
Das Jugendamt Bad Dürkheim und das Familiengericht unterstützt den Kindsvater mit all seinen Handlungen, obwohl diese alles andere als gesetzeskonform sind. Denn beim Amtsgericht Neustadt wird Recht und Gesetz gebrochen. Aus den Schriftstücken ist zu entnehmen, dass die Neustadter Rechtsanwältin Mcoy anscheinend maßgeblich an diesen Urteilen mitgewirkt haben muss. Sie ist auch die juristische Vertreterin meines Mannes. Lediglich die Verfahrensbeiständin der Kinder und der Umgangspflegers haben erkannt, welche Machenschaften dort am Werk sind und seltsamerweise ist jetzt auch noch der Gutachter erkrankt, nachdem er drei Monate an diesem familienpsychologischen Gutachten wissenschaftlich gearbeitet hat.
Hier drängt sich der Verdacht auf, ob er nicht als Psychologe dieses Spiel durchschaut hat. Und jetzt soll ich mein krankes Kind, das bei mir sofort eine Behandlung bekommen hat, an den Kindesvater übergeben, weil angeblich dies laut Gerichtsbeschluss dem Kindeswohl dienlich ist, obwohl mein Ehemann über Monate nachweislich nichts getan hat, um unserer Tochter zu helfen. Wie kann es sein, dass das Jugendamt Bad Dürkheim und das Familiengericht hier seinen gesetzlichen Aufgaben nicht nachkommt, sondern sich nur um die Belange des Vaters kümmert und nicht die Kinder im Blick hat. Wie kann es sein, dass das Amtsgericht Neustadt hier vor diesen Tatsachen die Augen verschließt. Hier ignoriert das Jugendamt bewusst oder unbewusst das Kindeswohl und das Familiengericht wurde ebenfalls bewusst oder unbewusst instrumentalisiert.
Hier drängt sich bei mir ebenfalls der Verdacht auf, dass man einen neuen Fall Kuwalewsky schaffen möchte und so
systematisch in diesem Jugendamtsbezirk mit Kindern Kasse macht. Leider wird mir auch die Kooperation mit der Presse negativ ausgelegt. Dies ist ein Hilferuf an die Presse. Ich bitte Sie, helfen Sie mir und geben Sie meinen Kindern eine Stimme und veröffentlichen Sie meinen Hilferuf!!“ (red.)