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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz: Behörden intensivieren Umgang mit psychisch Kranken

by Karin Hurrle
11.07.2025
in Recht
Lesezeit: 3 mins read
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Gewaltpotenzial, Risikopotenzial und Vielschreiberei an Behörden: Gesetzgebung soll verschärft werden

Gewaltpotenzial, Risikopotenzial und Befassung mit sogenanten Vielschreibern soll vereinheitlicht und verschärft werden. Das hat Hessens Innenministerium am 03.02.2025 in einer Pressemitteilung erklärt. Hessen geht neue Wege im Umgang mit psychisch kranken Menschen, von denen Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen. Darüber hinaus hat die Task Force den Auftrag, in Hessen Standards zum zukünftigen Erkennen von und zum Umgang mit Personen mit Gewaltpotenzial, mit Risikopotenzial und aus der Befassung mit sog. Vielschreibern zu vereinheitlichen und auszuschärfen. Bei Vielschreibern handelt es sich um Personen, von denen grundsätzlich keine Gefährdung ausgeht, die jedoch oftmals Behörden und Institutionen mit einer Vielzahl von teils wirren und komplexen schriftlichen Eingaben binden. Oftmals sind diese Eingaben mit unbegründeten Beschwerden verbunden.

Bereits seit 2012 beschäftigt sich die hessische Polizei unter dem Gefährdungslagenmanagement (GLM) mit Personen von denen ein erhöhtes Risikopotential ausgeht. Das GLM ist eine institutionalisierte Netzwerkstruktur, die in den vergangenen Jahren weiterentwickelt und harmonisiert wurde. Je nach Konstellation und Gefährdungslage werden weitere Stellen eingebunden. Das Landeskriminalamt gewährleistet eine phänomenübergreifende Koordination. Ergänzend dazu hat heute die Task Force PAVG (Psychisch Auffällige / Vielschreiber / Gewalttäter) ihre Arbeit aufgenommen. Ab sofort beschäftigen sich die hessischen Sicherheitsbehörden noch zielgerichteter mit psychisch Auffälligen, Vielschreibern und Gewalttätern.

Zu diesen neuen Ansätzen erklärte Innenminister Poseck in Wiesbaden:

„Absolute Sicherheit kann es in einem freiheitlichen Land nicht geben. Unser Anspruch in Hessen ist es aber, ein Höchstmaß an Sicherheit zu garantieren. Dazu setzen wir auf einen umfassenden Ansatz. Die schrecklichen Taten von Magdeburg und Aschaffenburg sind ein Handlungsauftrag für die Politik, den Schutz der Bevölkerung vor gewaltbereiten Menschen mit psychischer Erkrankung zu verbessern. Deshalb handeln wir jetzt. Die eingerichtete Task Force gewährleistet eine sorgfältige und umfassende Behandlung problematischer Fälle durch die Sicherheitsbehörden. Wir wollen hierdurch die Gefahrenprognose verbessern, damit frühzeitig zielgenaue Maßnahmen ergriffen werden können. Die rechtsstaatlichen Möglichkeiten zur besseren Kontrolle werden wir nutzen. Zusätzlich setzen wir auf einen noch engeren Austausch der Informationen zwischen den einzelnen Behörden, insbesondere dem Ausländeramt sowie den Gesundheits- und Sicherheitsbehörden. Die Notwendigkeit eines besseren Informationsaustausches hat auch die Innenministerkonferenz vergangene Woche klar formuliert und an den Bundesgesetzgeber adressiert. Datenschutz darf auch an dieser wichtigen Stelle kein Hindernis für notwendige Maßnahmen der Sicherheit sein. 

Zur Wahrheit gehört auch: Der Umgang mit psychisch auffälligen Menschen mit Gewaltbereitschaft wird immer ein schwieriger sein. Psychische Erkrankungen sind in der Regel vielgestaltig und komplex. Wir können Menschen nicht in den Kopf schauen. Prognoseeinschätzungen sind stets auch mit Unsicherheiten und Risiken behaftet. Trotzdem sind wir als Staat aufgerufen, für dieses komplizierte Thema bestmögliche Lösungen bereitzuhalten. Wir müssen gerade jetzt die Anstrengungen bündeln und intensivieren. Der Anteil gewaltbereiter Menschen mit psychischen Erkrankungen in unserer Gesellschaft nimmt eher zu und nicht ab.

Schließlich zeigen die Fälle von Magdeburg und Aschaffenburg auch, dass wir eine Trendwende in der Migrationspolitik brauchen. Ansonsten werden Staat und Gesellschaft überfordert und unsere Behörden auch im Umgang mit psychisch kranken Flüchtlingen immer an Grenzen stoßen. Nur durch eine weitere signifikante Verringerung des Zuganges von Flüchtlingen werden wir die Handlungsfähigkeit unseres Staates in Fragen der Inneren Sicherheit aufrechterhalten können. Je mehr Menschen zu uns kommen, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass darunter auch Gewalttäter mit psychischen Erkrankungen sind. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund der teils traumatischen Erfahrungen im Heimatland und auf der Flucht.“

Hintergründe zur Task Force

Die Task Force PAVG (Psychisch Auffällige / Vielschreiber / Gewalttäter) wird alle Personen in Hessen überprüfen, die im polizeilichen Auskunftssystem derzeit mit einem sog. Personengebundenen Hinweis (PHW) Psychische und Verhaltensstörung (PSYV) gespeichert sind. Die Vergabe der PHW ist für die Polizei von großer Bedeutung. Sie dient zur Sensibilisierung im Umgang mit der betroffenen Person und mahnt zur Eigensicherung, Schutz der betroffenen Person sowie Unbeteiligter. Diese, mit dem sog. PHW gespeicherten Personen werden nun schnellstmöglich durch die Task Force gesondert überprüft. Hierzu werden zunächst alle polizeilich verfügbaren Informationen erhoben und ausgewertet. Nach erfolgter Bewertung der vorliegenden Informationen und Sachverhalte können sich individuell gezielte polizeiliche Maßnahmen anschließen, um eine konkrete Gefährdung auszuschließen und das Risiko weiter zu minimieren. 

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Schlagworte: für Sicherheit und Heimatschutz: Behörden intensivieren Umgang mit psychisch KrankenHessisches Ministerium des Innern
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