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Hessens Piraten-Partei will Aufklärung über Mobbing und Diskriminierung bei Hessens Polizei – Einsicht des Gutachtens im Anhang!!

by Karin Hurrle
25.07.2013
in Uncategorized
Lesezeit: 3 mins read
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von Gernot Köpke

Der Rüsselsheimer Ex-Polizist Dirk Lauer wurde 2008 per Gutachten für dienstunfähig erklärt. In einem jahrelangen Rechtsstreit versuchte man ihn in einer ‚unheiligen Allianz‘ zwischen Behörden und Gutachtern an der Nase herumzuführen, um ihn ‚los zu werden‘. „Aber nicht mit mir“, sagte sich der unfreiwillige Ruheständler, als man den Polizeibeamten kurzerhand für psychisch gestört erklärte. Eine aktuelle Überprüfung des Gutachtens ergab dessen Rechtswidrigkeit. Die Piratenpartei Groß-Gerau stellt diese Überprüfung nun der Allgemeinheit zur Verfügung.

„Es wird Zeit, mit der gezielten Veröffentlichung von Missständen deutlich zu machen, dass es bei der hessischen Polizei endlich eine unabhängige Beschwerdestelle für interne Verfahren wie Mobbing und Diskriminierung, sowie externe Verfahren wegen Polizeiübergriffen geben muss. Der Bock darf nicht zum Gärtner gemacht werden“, so der Vorsitzende der Kreispiraten Groß-Gerau André Hoffmann. „Im Programmentwurf der Piratenpartei Hessen heißt es folgerichtig, dass eine solche Beschwerdestelle direkt der Generalstaatsanwaltschaft als unabhängige Abteilung  anzugliedern ist“, so der Rüsselsheimer Landtagskandidat. Ihr müsse eine Untersuchungskommission von polizeilichen Ermittlungsbeamten zugeordnet werden. Die Beamten müssten aus einem anderen Bundesland oder von der Bundespolizei kommen. Aufgabenbereich und rechtliche Rahmenbedingungen der Beschwerdestelle müssten den von Amnesty International vorgeschlagenen ‚unabhängigen Untersuchungskommissionen‘ entsprechen. „Wir glauben, dass es gute Gründe gibt, warum die schwarz-gelbe Regierung in Wiesbaden die Unabhängigkeit einer solchen Einrichtung zu vermeiden versucht, denn es könnten Köpfe rollen“, ist der Pirat überzeugt.
 
Zusammen mit Gustl Mollath und vier geschassten Steuerfahndern erläutert Dirk Lauer am 16.4. in einem Pressegespräch in der Wiesbadener Anwaltskanzlei ‚else.schwarz‘, wie der Trick mit den falschen Gutachten funktioniert. In seinem Fall hat die Giessener Akademische GmbH in der nun veröffentlichten, wissenschaftlichen Expertise justiziabel nachgewiesen, dass das damalige intransparente Gutachten schwerwiegende formale, rechtliche und inhaltliche Mängel aufweist. Ihm fehlt jede wissenschaftliche Basis, was es insgesamt rechtswidrig macht. Lauers ‚Gefälligkeitsgutachter‘ wurde im Mobbingfall des Steuerfahnders Marco Wehner bereits zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt, „Treibt aber immer noch als behördlich beauftragter ‚Wiederholungstäter‘ sein Unwesen“, so Lauer. Weitere Enthüllungen sollen folgen. Im Visier hat man neben dem Gutachter auch die Seilschaften zu und in den Behörden. Den für solche Fälle hilfreichen, im Bundesprogramm der Piratenpartei geforderten generellen und umfassenden Whistleblower-Schutz zum Aufzeigen von Missständen und illegalem Handeln gibt es allerdings noch nicht. Der Ansprechpartner der hessischen Polizei beim Innenministerium, Henning Möller, kam in den Jahren 2010 bis 2012 auf 400 Beschäftigte, die ihn kontaktierten. „Welcher Gründe bedarf es noch“, fragt Landtagskandidat Hoffmann energisch, „endlich eine wohlgemerkt unabhängige Beschwerdestelle einzurichten?“
 
Hintergrundinformationen:
Die  „besondere Fürsorge“ der Behörden begann damit, dass der erfahrene Beamte Lauer bei einer Festnahme 1996 im Frankfurter Bahnhofsviertel von einem drogenabhängigen Handtaschendieb gebissen wurde. Dieser war, wie sich später herausstellte, HIV-positiv und Hepatitis-C-infiziert. Lauer wurde nur flüchtig untersucht und bekam eine Tetanusspritze. Ein Eintrag des Dienstunfalls in seine Personalakte erfolgte nicht. Es gab auch keinerlei nachträgliche Untersuchung über eine mögliche Ansteckung. Von monatelanger Ungewissheit geplagt, finanzierte Lauer diese notgedrungen nach einem halben Jahr selbst.

Seit dem Dienstunfall leidet er unter einer Stoffwechselerkrankung und klagt über Schlafstörungen und  Schwindelgefühle. Zwei angesehene Ärzte bescheinigen dem Polizisten unabhängig voneinander eine posttraumatische Belastungsstörung. Vom Land  Hessen bekommt er diese jedoch nicht anerkannt. Erst 2008 wurde Lauer vor Gericht eingeräumt, dass zwischen Dienstunfall und  festgestellter Krankheit eine Kausalität bestehe. Im Jahr 2004 wurde er wegen dieser anhaltenden Krankheit als zu sechzig Prozent schwerbehindert eingestuft. Nachdem er sich 2006 beim Leitersturz in seiner Garage das Knie verdrehte, schickte man ihn mit einem dubiosem Gutachten, das  plötzlich diesen Privatunfall als Ursache ausmachte, als psychisch krank beziehungsweise  dienstuntauglich in den Ruhestand. Dem Umstand, dass er schwerbehindert war, wurde keinerlei Rechnung getragen, obwohl es dafür eine ausdrückliche Regelung gibt, die Diskriminierung verhindern soll. (red.)

Und hier das Gutachten Lauer:
http://www.piratenpartei-gross-gerau.de/sites/piratenpartei-gross-gerau.de/files/Gutachten_D_Lauer.pdf

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