Emilie Schlösser erinnert an ihren Besuch in Berlin bei Heiko Mass als Bundesjustizminister
Am 14.12.2022 hat Heiko Maas, ehemaliger Bundesjustiz- und Außenminister die Weichen für seinen beruflichen Werdegang gestellt. Dem Bundeskabinett gab der SPD-Politiker seinen Rückzug aus der Politik bis Ende 2022 bekannt. Ab Januar 2023 wird der studierte Jurist seine Tätigkeit bei der deutschen Großkanzlei GSK Stockmann in Berlin aufnehmen. Mit 56 Jahren lässt Heiko Maas die Politik nach drei Jahrzehnten hinter sich und entschließt sich für einen Neustart als Jurist. Seine künftige Aufgabe wird sein, international tätige Mandanten aus regulären Branchen zu beraten. Seine tiefgreifenden Erfahrungen und sein Netzwerk im In- und Ausland könne er für ein großes Potential nutzen, heißt es in einer Erklärung der Berliner Sozietät. Als Wirtschaftsanwalt will sich Maas in der Berliner Kanzlei profilieren. Zwölf Monate Karenzzeit ist erforderlich, um einen Wechsel aus der Politik in die Wirtschaft möglich zu machen. Ein entsprechendes Gesetz wurde 2015 vom Kabinett Merkel III verabschiedet, dem Maas als Bundesjustizminister damals angehörte.
Heiko Maas wurde laut WIKIPEDIA als ältester von drei Söhnen eines Berufssoldaten und einer Schneiderin in einer katholisch geprägten Familie in Saarlouis geboren. Er wuchs katholisch auf, war Messdiener und engagierte sich einige Jahre in der katholischen Jugend. 1987 legte Maas sein Abitur am Staatlichen Realgymnasium in Völklingen bei Saarbrücken ab. Nach dem Wehrdienst arbeitete er ein Jahr lang als Produktionshelfer bei den Ford-Werken in Saarlouis. 1989 begann er ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes, das er 1993 mit dem Ersten Staatsexamen abschloss. Nach dem Referendariat u. a. am Landgericht Saarbrücken legte er 1996 das Zweite Staatsexamen ab. Er ist Mitglied der Gewerkschaft IG Metall.
Nach Auswertung der SPD-Mitgliederbefragung zur Zustimmung zur Großen Koalition am 14. Dezember 2013 wurde Maas am Nachmittag des 15. Dezember 2013 als künftiger Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vom SPD-Vorstand nominiert und durch Sigmar Gabriel vorgestellt. Am 17. Dezember 2013 wurde Maas von Bundespräsident Joachim Gauck zum Bundesminister ernannt und anschließend im Bundestag vereidigt. Bei der Bundestagswahl 2021 gewann Maas den Bundestagswahlkreis Saarlouis diesmal gegen Peter Altmaier (CDU). Obwohl die SPD Teil der Bundesregierung blieb, wurde er im Kabinett Scholz nicht berücksichtigt. Am 13. Dezember 2022 kündigte er an, sein Bundestagsmandat mit Ablauf des Jahres 2022 niederzulegen und Partner bei der Wirtschaftskanzlei GSK Stockmann zu werden.
Im Februar 2014 kündigte Maas an, u. a. die im Gesetz normierten Mordmerkmale einer genauen Prüfung zu unterziehen. Diese würden nach seiner Ansicht nicht der Systematik des Strafgesetzbuches entsprechen. Hierzu sollte eine Expertengruppe eingesetzt werden. Nach dem Tod von Tuğçe Albayrak entstand in der Öffentlichkeit eine breite Diskussion über Jugendkriminalität. Die 22-jährige Studentin war von einem Wiederholungstäter niedergeschlagen worden und später an den Folgen ihrer Verletzungen gestorben. Maas sprach sich gegen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts aus und forderte mehr Zivilcourage von den Bürgern.
Im Januar 2015 kündigte Maas nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo einen Maßnahmenkatalog gegen Terrorismus an, welcher u. a. einen neuen Straftatbestand gegen die finanzielle Unterstützung von Terrororganisationen etwa durch Spenden vorsieht. Maas reagierte damit auf eine Resolution des UN-Sicherheitsrates vom September 2014. Gleichzeitig lehnte er weiterhin die Vorratsdatenspeicherung ab, da diese gegen die Grundrechte verstoße.[
Das Bekanntwerden derartiger Gesetzesänderungen durch den neuen Bundesjustizminister sowohl im Strafrecht, als auch im Bereich des Datenschutzes, die sich auch auf die deutschen Grundrechte auswirken, waren immerhin Anlass, dass Mitglieder der Interessengemeinschaft FTGR Ende August 2014 nach Berlin zum Tag der offenen Tür der Ministerien reiste, um dort ihre Vorstellungen auch in Bezug auf die Presse- und Meinungsfreiheit Heiko Maas kund zu tun. Emilie Schlösser war auch diejenige, die ihre Unterlagen und Beschwerdeschreiben im „Fall Schlösser“ dem Bundesjustizminister Heiko Maas persönlich übergeben konnte. Ein Ravensburger Journalist war mit in Berlin, um sich Gehör beim Bundesjustizminister zu verschaffen. Es wurde auf eine diesbezügliche Petition verwiesen, in der nochmals auf die deutschen Grundrechte hingewiesen wurde. Seitdem sind acht Jahre vergangen. Damals ging es bei dem Anliegen der FTGR-Mitglieder bereits um den Hinweis auf Hetze und Beleidigungen in den sozialen Medien und die Vorratsdatenspeicherung.
Und die große Koalition hat das von Bundesjustizminister Heiko Maas erarbeitete Netzwerkdurchsetzungsgesetz in den Bundestag eingebracht, um laut eigenen Angaben gegen Hass, Hetze und Falschmeldungen im Internet vorzugehen. Die Studie, die Heiko Maas als Grundlage seines Handelns diente, ist laut Medienrechtsprofessor Marc Liesching eine „Bewertung von Rechtslaien“.
Im Januar 2014 teilte Maas mit, das Instrument der Vorratsdatenspeicherung liege für ihn auf Eis; das Eu-GH-Urteil sei abzuwarten. Nach der Bundestagswahl 2013 entwickelte Maas sich im Laufe der Jahre 2014 und 2015 jedoch zu einem der stärksten Befürworter der Vorratsdatenspeicherung in der SPD.
Reporter ohne Grenzen und andere Kritiker sprechen von einem „Schnellschuss“ und warnten, dass es „das Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit massiv beschädigen könnte. Im April 2017 schloss sich ein Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Netzpolitikern, Bürgerrechtlern, Wissenschaftlern und Juristen zusammen, um gegen das Gesetz zu protestieren. In einem Manifest warnten sie vor „katastrophalen Folgen für die Meinungsfreiheit“. Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit kritisierte den Gesetzesvorschlag als Gefährdung für die Menschenrechte. Mehrere autoritäre Staaten beziehen sich auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz als Vorbild bei ihrer Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet.
In seiner Funktion als Bundesjustizminister legte Maas im Mai 2015 einen Gesetzesentwurf vor, der trotz Bedenken zahlreicher Verfassungsrechtler die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorsieht, nachdem eine frühere Regelung dazu vom deutschen Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden war. Anfang Oktober 2015 entschied der Europäische Gerichtshof, dass das Datentransferabkommen zwischen der EU und den USA gegen EU-Recht verstößt. Maas begrüßte das Urteil, da es die Grundrechte der europäischen Bürger schütze. Gleichzeitig forderte er aber die EU-Kommission dazu auf, ein neues Datenschutzabkommen zu verhandeln und europäische Standards durchzusetzen. Dies lässt darauf schließen, dass Maas in diesem Bereich keinerlei politische Aktivität plante, obwohl dies einer der wichtigsten Bereiche seines Ministeriums ist.
Am 18. Dezember 2015 trat § 202d des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) in Kraft. Tatgegenstand sind Daten, die nicht öffentlich zugänglich sind. Zweck ist der Schutz der Vertraulichkeit der Daten. Kritiker, darunter Reporter ohne Grenzen, sehen darin eine Gefahr für den Journalismus. Die Regelung würde Blogger, Whistleblower und Journalisten abschrecken und kriminalisieren. Journalisten und Bürgerrechtsorganisationen legten Verfassungsbeschwerde ein.
Seit 2018 ist Maas von seiner Ehefrau Corinna geschieden, mit der er zwei Söhne hat. Seit 2016 ist er mit der Schauspielerin Natalia Wörner liiert. Er nimmt an Triathlonwettkämpfen teil. In WIKIPEDIA wurde auf mehrere Aktivitäten von Heiko Maas als Bundesjustiz und Bundesaußenminister hingewiesen.