Christian Baldauf will Vorfall auf Tagesordnung des Rechtsausschusses setzen lassen
Nach Meldungen des SWR Rheinland-Pfalz vom 14.06.2016 will die rheinland-pfälzische CDU die Arbeit der Staatsanwaltschaft Frankenthal im Landtag thematisieren. Hintergrund ist die Flucht eines verurteilten Mörders und Vergewaltigers, der im Gefängnis Diez einsaß. Auch eine Woche nach seiner Flucht gibt es keine öffentliche Fahndung nach dem Mann. Warum ist unklar. Auf mehrere Anfragen des SWR bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankenthal habe es keine Antwort gegeben. Nun will der leitende Staatsanwalt Hubert Ströber von der Staatsanwaltschaft Frankenthal doch prüfen lassen, ob eine öffentliche Fahndung eingeleitet wird. Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Justizministeriums ist der Häftling vor einer Woche bei einem begleiteten Freigang entkommen. Die CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag kündigte an, die Flucht des Häftlings im nächsten Rechtsausschuss anzusprechen. Der stellvertretende CDU-Fraktionssvorsitzende Christian Baldauf nannte dies gestern gegenüber dem Sender einen „schlechten Start für den neuen Justizminister“. Sollte Mertin tatsächlich von seinem Haus zu spät oder nicht informiert worden sein, so habe er seine Behörde möglicherweise nicht im Griff, kritisierte Baldauf den Vorgang weiter. Dies werfe Fragen auf, zum Beispiel ob er von der Flucht früher gewusst, aber sich nicht darum gekümmert habe.
Christian Baldauf kündigte daher an, den Vorfall auf jeden Fall auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses setzen zu lassen.
Der leitende Staatsanwalt Hubert Ströber hingegen äußerte gegenüber etlichen Medienvertretern, dass eine öffentliche Fahndung des flüchtigen Mörders die Sache eher erschwert hätte, so sei seine Strategie gewesen, zunächst im Stillen zu fahnden. So sei er nach Sichtung des Fotos des Flüchtigen zu der Überzeugung gelangt, dass dieser ein „Allerweltsgesicht“ habe, das man mit kleinen Veränderungen, etwa einer Brille, die Wiedererkennbarkeit eher erschwert hätte. Daher habe man sich entschlossen, „geräuschlos“ Kontaktpersonen zu ermitteln. Mit dieser Vorgehensweise sei man sich auch mit den Polizeifahndern einig gewesen.
Auch über die Gründe, weshalb einem Mörder begleitender Ausgang gewährt wurde, dem zuvor sein Antrag auf Haftentlassung abgelehnt wurde, gibt es unterschiedliche Auffassungen. Wir sind mit investigativen Journalisten für unsere Leser unterwegs. Wir berichten weiter und halten unsere Leser auf dem Laufenden. (red.)