Rheinland-pfälzischer Rechnungshof: Für Verfolgung von Betrugsfällen sind die Finanzverwaltung und die Staatsanwaltschaften zuständig
Die Geschichte vom Haßlocher KULTURRING will nicht enden, weil schon jahrelang vertuscht wird, wer die Gelder vom KULTURRING nach Auflösung des Vereins einkassiert hat. Für Außenstehende ist vielleicht die akribische Vorgehensweise nur schwer nachzuvollziehen. Doch wer die Geschichte vom KULTURRING nach der Gründung kennt, wird verstehen, dass sich ehemalige Vorstandsmitglieder nicht unberechtigt beschuldigen lassen, sie hätten Gelder des KULTURRINGS veruntreut.
Da die Frankenthaler Staatsanwaltschaft schon jahrelang den wahren „Täter“ schützt, eine Aufklärung bis heute nicht erfolgte, musste das Recherche-Team von NACHRICHTEN REGIONAL tätig werden. Immerhin handelt es sich bei dem Vorwurf gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder um eine „falsche Verdächtigung“. Eine falsche Verdächtigung steht gemäß § 164 StGB unter Strafe. Diese liegt vor, wenn der Täter vor einer zuständigen Stelle vorsätzlich den Verdacht erweckt, eine andere Person habe eine Straftat begangen, obwohl dies nicht der Wahrheit entspricht. Schon jahrelang dauern die Streitigkeiten an, weil einfach niemand aufklären will, wer das Geld vom KULTURRING eingesteckt hat und falsche Behauptungen in die Welt gesetzt hat, es sei Geld von ehemaligen Vorstandsmitgliedern des KULTURRINGS veruntreut worden. Weil sich die Betroffenen gegen solche Verleumdungen wehren, wollen sie eine Aufklärung in der Sache. Und dies schon seit Jahren.
Zur Geschichte des KLUTURRINGS Haßloch:
Zur Gründungsversammlung des KULTURRINGS Haßloch am 07.10.1998 wurden alle in Haßloch ansässigen kulturtreibenden Vereine von der Gemeinde Haßloch eingeladen. Anlass war seinerzeit die bevorstehende 1400-Jahrfeier der Gemeinde Haßloch, nachdem der Haßlocher Historiker Hugo Beckmann festgestellt und in seinem Buch „Wie alt ist Haßloch wirklich?“ niedergeschrieben hatte, dass Haßloch auf eine 1400-jährige Geschichte zurückblicken kann. Ziel war seinerzeit, die Aktivitäten der kulturtreibenden Vereine in einem Dachverband zu bündeln, um die Interessen Aller hiermit vertreten zu können. Die nach der Gründung des KULTURRINGS einstimmig von CDU und SPD beschlossene 1400-Jahrfeier wurde dann vom KULTURRING organisiert.
Am 09.10.1998 war es endlich soweit. Der KULTURRING Haßloch wurde von zehn Gründungsmitgliedern aus der Taufe gehoben. Zum 1. Vorsitzenden wurde Armin Jung gewählt. 2. Vorsitzende des neuen Vereins wurde Karin Hurrle. Als Finanzverwalter wurde Rainer Eckelmann bestimmt und als Schriftführer wurde Willi Böhm gewählt. Als Beisitzer im Verein fungierten dann Jürgen Geibert, Karlheinz Neufeld, Hubert Niedballa, Kurt Siebein und Dietrich Szopinski. Der KULTURRING wurde jedoch nach der Gründung nie ins Vereinsregister beim Amtsgericht Ludwigshafen eingetragen. Heute kann mit Sicherheit behauptet werden, dass damals Absicht dahinter steckte, nachdem eine Spende der damaligen Kreissparkasse Bad Dürkheim in Höhe von 15.600 DM an den Kulturverein „Ältestes Haus“, anstatt an den KULTURRING Haßloch ging. Viele Mitgliedsvereine hatte seinerzeit auf die Palme gebracht, nachdem sich Armin Jung nicht mehr als Vorsitzender bei der Neuwahl zur Verfügung stellte, dass behauptet wurde, es sei Geld vom Kulturring veruntreut worden. Zumindest hatte die Staatsanwaltschaft Frankenthal damals wegen einer Strafanzeige eines CDU-Mitgliedes ein Ermittlungsverfahren durchgeführt und die Konten auf der Kreissparkasse überprüfen lassen. Das Ermittlungsverfahren wurde danach eingestellt, Beweise für diese Verleumdungen konnten nicht erbracht werden. Der Täter, der diese „Verleumdungsaktion“ in die Welt gesetzt hatte, wurde auch nie zur Rechenschaft gezogen. Er läuft noch immer frei herum. Eine Aufklärung dieser „Falschbehauptung“ muss deshalb noch dringend erfolgen.
Was ist also seit diesen Verleumdungen gegen ehemalige Vorstandsmitglieder passiert?
Betroffene, die man falsch verdächtigte, wollten also solche unwahren Behauptungen nicht im Raum stehen lassen. Sie wollten Aufklärung über die Haßlocher Verwaltung, was anscheinend absichtlich verhindert wird? Am Schalthebel der „Macht“ sitzt dort immer noch der geschäftsführende Beamte. Und der hat die Fäden fest in der Hand? Zumindest glaubt er das. Selbst jahrelanger Schriftverkehr mit dem Registergericht Ludwigshafen konnte zu keinem Ergebnis führen. Nicht einmal der persönliche Kontakt mit dem damaligen Direktor Schwenninger vom Amtsgericht Ludwigshafen hatte was gebracht. Es wird weiterhin seit Jahren vertuscht. Dennoch konnte durch akribische Recherchen bewirkt werden, dass plötzlich das angeblich veruntreute Geld vom Kulturring auf einem Depotkonto beim Amtsgericht Bad Dürkheim wieder erschien. Und keiner will das verschwundene Geld dort eingezahlt haben. Was allerdings Fakt ist: Die 15.600 DM, die damals nach der Gründung an den Kulturring gehen sollten und auf dem Konto des Kulturverein „Ältestes Haus“ landeten, wurden für die Finanzierung der Bücher der beiden Autoren Jutta Meyer und Arno Scheurer (Beide CDU) „Haßlocher Profile“, verwendet, die anlässlich der 1400-Jahrfeier aufgelegt wurden und verkauft werden sollten. Der Verkaufserlös sollte danach an die Gemeinde Haßloch zurückfließen, was offensichtlich nicht der Fall war. Auch ist immer noch nicht klar, wer die Spendenbescheinigung über die 15.600 DM der Kreisparkasse Bad Dürkheim damals ausgestellt hatte.
Als ungeheuerlich empfinden es heute noch einige Vorstandsmitglieder, dass schon jahrelang die Aufklärung verschleppt wird. Ungeheuerlich deshalb, wenn Personen wegen Veruntreuung verdächtigt werden, um die Täter zu schützen. Um der Wahrheit auf den Grund zu gehen, wurde am 15.08.2023 eine Eingabe an den Rechnungshof Rheinland-Pfalz gemacht und um Prüfung gebeten. Als Antwort haben die Initiatoren am 18.08.2023 u.a. erhalten:
„Soweit möglich werden Ihre Hinweise in die Überlegungen für künftige Prüfungsplanungen einbezogen. Das Prüfungsverfahren des Rechnungshofes ist nach den gesetzlichen Vorgaben allerdings nicht öffentlich. Der Rechnungshof ist ein Organ der überörtlichen Finanzkontrolle in Rheinland-Pfalz. Er prüft regelmäßig auch die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinden. Als Prüfungsbehörde verfügt er jedoch über keinerlei Exekutivbefugnisse. Zur Verfolgung und ggf. Ahndung von vermuteten (Steuer-) Betrugsfällen sind die Finanzbehörden oder die Staatsanwaltschaften berufen. Diese besitzen entsprechende Ermittlungsrechte und auch die Möglichkeit, Sanktionen zu ergreifen oder in die Wege zu leiten“.
Die Initiatoren haben diese Information des rheinland-pfälzischen Rechnungshof zum Anlass genommen, das Schreiben an die Staatsanwaltschaft nach Frankenthal weiterzuleiten in der Hoffnung, dass nunmehr eine Aufklärung über das angeblich veruntreute Geld erfolgt. Wir werden weiter darüber berichten, für Sie am Ball bleiben und unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.