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Haßlocher Gemeinderatsbeschluss für Anschluss- und Benutzungszwang im Gebiet „Südlich der Rosenstraße“ war unüberlegt – Bewohner zahlen nun die Zeche – Politisch Verantwortliche sollten für Fehlentscheidungen in Regress genommen werden

by Karin Hurrle
23.04.2019
in Hassloch
Lesezeit: 4 mins read
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Niederschmetterndes Gutachten bestätigt Gemeindewerken Haßloch: 100 Prozent höhere Preise als bei anderen Anbietern vergleichbarer Leistungen von Karin Hurrle Es kam so wie es kommen musste. Der Anschluss- und Benutzungszwang für die Nahwärmeversorgung im Baugebiet „Südlich der Rosenstraße“ in Haßloch war nicht bis zu Ende gedacht. Die Entscheidung des Haßlocher Gemeinderates im Jahre 2008 war nicht nur unüberlegt, sondern aus Sicht der Bauherren, Eigentümer und auch Bewohner einschränkend, wo sich doch der Energiemarkt 2007 in vielfältiger Weise für die Verbraucher geöffnet hatte. Die Bewohner in diesem Wohngebiet zahlen nun doppelt die Zeche, sie sind auch „gefesselt“ an die Gemeindewerke Haßloch, sind verpflichtet durch den Anschluss- und Benutzungszwang ihre Energie von den Gemeindewerken abzunehmen. Sie zahlen doppelt so hohe Preise, Sie zahlen außerdem noch die Rechtsstreitigkeiten der Gemeindewerke, die diese mit den Anwohnern auf Kosten ihrer übrigen Kunden führen. Die Gemeindewerke Haßloch führen derzeit einen Prozess gegen vier Eigentümergemeinschaften des Baugebietes „Südlich der Rosenstraße“, was ohne den Anschluss- und Benutzungszwang sicherlich nicht geschehen wäre.  Die Rheinpfalz vom 18. April 2019 hat es auf den Punkt gebracht: „Dass weiter Geld der Kunden für Prozesse ausgegeben wird, hat nicht der neue Geschäftsführer der Gemeindewerke, Dr. Tobias Brand, entschieden, sondern die politisch Verantwortlichen. Der Haßlocher Gemeinderat hatte immerhin den Anschluss- und Benutzungszwang für Nahwärme im Gebiet „Südlich der Rosenstraße“ im Jahre 2008 mehrheitlich durchgesetzt, damals unter dem Gesichtspunkt „erneuerbare Energien“ müssen in Haßloch umgesetzt werden, weil es das Energiekonzept der Gemeindewerke Haßloch so vorgesehen hat. Allerdings unter der Prämisse: „Koste es was es wolle“.  Doch keiner will es heute mehr gewesen sein. So können wir uns auch noch gut an die Anfänge der Diskussionen in diesem Neubaugebiet erinnern, als dieses Thema im Gemeinderat für viel „Zündstoff“ sorgte. Immer wieder wurde von einzelnen Gemeinderatsmitgliedern daran erinnert, dass eine Nahwärmeversorgung in diesem Baugebiet nicht wirtschaftlich sein kann, zumal erst ein geringer Anteil an Bauplätzen zu diesem Zeitpunkt verkauft waren. Es wurde auch zur Diskussion gebracht, dass eine Wirtschaftlichkeit nur erzielt werden kann,  wenn Eigenkosten, verkaufte Grundstücke und noch nicht bebauten Grundstücke in die Kalkulation einbezogen werden. Am Ende haben diese Anregungen und Fragestellungen nichts genützt. Die SPD, CDU und Grüne waren für den Anschluss- und Benutzungszwang und somit wurde dies mehrheitlich „durchgepeitscht“. Auf jeden Fall hatten seinerzeit LINKE und UNABHÄNGE diesem Anschluss- und Benutzungszwang nicht zugestimmt. Seltsam berührt waren Einige damals schon über das Abstimmungsverhältnis, als nach dieser Mammut-Sitzung, die sich bis um Mitternacht hingezogen hatte, gerade der Befürworter der SPD, das Gemeinderatsmitglied Gerold Mehrmann noch vor der Abstimmung über den Anschluss- und Benutzungszwang die Gemeinderatssitzung verließ. Und so schließt sich wieder der Kreis. Von vielen Bewohnern wird schon seit Beginn kritisiert, dass sie für die Nahwärme viel höhere Preise zahlen, als dies bei anderen Anbietern der Fall wäre. Seit 2011 laufen juristische Auseinandersetzungen mehrerer Bewohner des Gebiets mit den Gemeindewerken. Anfänglich ging es um die Offenlegung von Kalkulationen der Gemeindewerke vor dem Verwaltungsgericht. Inzwischen haben sich Eigentümergemeinschaften zusammengeschlossen, die ihre überhöhten Energiekosten nur noch teilweise bezahlen. Inzwischen klagen die Gemeindewerke gegen zehn weitere Kunden, die sich dem Anschluss- und Benutzungszwang entzogen haben und ihre Energie von anderen Energieversorgern erhalten. In einem ersten Verfahren hatten sich die Werke noch gewehrt, ihre Preiskalkulation offen zu legen. Doch im Dezember 2015 wurden sie von den Mainzer Richtern dazu verurteilt, gegenüber der Beklagten zu erklären, wie sich die Kalkulation für die Nahwärme darstellt. Ein von den Beklagten beauftragter Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass die Kalkulation der Werke unvollständig und nicht nachvollziehbar sei. Auf Anfrage wurde NR erklärt, dass ein weiterer Gutachter vom Gericht beauftragt worden sei, eine Prüfung der Kalkulationsunterlagen vorzunehmen. Das Ergebnis dieses Gutachtens sei „niederschmetternd“ für die Werke gewesen. Denn die Preise seien 100 Prozent höher, als bei einem anderen Anbieter gewesen. Der Rechtsanwalt der Werke habe dem vom Gericht bestellten Gutachter Befangenheit vorgeworfen und deshalb Antrag gestellt, diesen Gutachter zu entpflichten. Die 9. Zivilkammer des Landgerichts Mainz muss nun über das Befangenheitsgesuch entscheiden. Wird der Antrag zurückgewiesen, haben die Werke die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Beschwerde beim OLG Koblenz einzulegen. Wird der Gutachter rechtskräftig als befangen erklärt, muss er entpflichtet und ein neuer Gutachter bestellt werden. Immer wieder werden solche jahrelangen Prozesse in Gang gesetzt, weil der Gemeinderat unqualifiziert entscheidet, ohne dass er dafür in Regress genommen wird. 1995 war es die politische Entscheidung, eine Müllverbrennungsanlage in Haßloch zu bauen, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits in Pirmasens eine Anlage in der Planung war und die Müllmengen wegen der Wertstofftrennung bereits rückläufig waren. Zum Glück ist damals der „Kelsch“ an Haßloch vorbeigegangen.  Dann die Entscheidung, ein Biowertstoffhof in Haßloch „Nördlich des Bahndamms“ bauen zu wollen, und zwar neben McDonald. Später sollte dann ein Geothermiekraftwerk her, obwohl die Technik noch nicht erprobt und ein solches Werk in Landau für große Probleme sorgte. Am Ende ist jetzt ein Logistikzentrum in Haßloch in der Planung, dass niemand von den Haßlocher Bürgerinnen und Bürgern haben will.  Die Planung eines Logistikzentrums in Haßloch ist ein weiterer „Schildbürgerstreich“, den man nicht nur dem Haßlocher Gemeinderat, sondern dem Berater des Vereins „Bürgerengagement Haßloch“ zu verdanken hat!! Wir halten unsere Leserinnen und Leser weiterhin auf dem Laufenden und werden darüber berichten, wenn es etwas Neues gibt!!

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