Ermittlungen wegen Falschanzeigen eingestellt – Justiz-Personal wird schon monatelang unnötig gebunden
Seit Monaten werden in der Haßlocher Kirchgasse Nachbarschaftsstreitigkeiten untereinander ausgetragen, die das gesamte Umfeld belasten und den Frieden in diesem Wohngebiet stören. Zunächst fing es an mit Auseinandersetzungen der Lebensmittelrettung. Dann ging es weiter im Streit um die Tierhaltung und um Schadenersatz eines beschädigten Zaunes, den die Ziegen in den hinteren Gärten der Kirchgasse beschädigt haben. Es folgten mehrere gegenseitige Strafanzeigen. Weil es keine Einigung in einem Schiedsverfahren gab, weil die Beanzeigte dort erst garnicht erschienen ist, trafen sich die Parteien letztendlich Mitte September vor dem Gericht. Dort hatte der verhandelnde Richter Baukelmann nochmals angeregt, sich gütlich zu einigen, was von der Beklagtenseite stringent abgelehnt wurde.
Inzwischen wurde der Klägerin mitgeteilt, dass die Strafanzeigen gegen sie wegen des Vergehens gegen das Kunsturheberrechtsgesetz und wegen Hausfriedensbruch von der Frankenthaler Staatsanwaltschaft eingestellt wurden. Die Verkündung des Urteils wegen ihrer Schadenersatzforderungen fand am 20.10.2023 beim Landgericht Frankenthal statt. Abzuwarten ist also, wie Richter Baukelmann darüber entschieden hat. Am 6. September 2023 hatte NACHRICHTEN REGIONAL über den Fall berichtet, https://nachrichten-regional.de/hassloch-nachbarschaftsstreit-in-der-kirchgasse-wegen-ziegenhaltung-landet-vor-dem-landgericht-frankenthal/.
Auch Falschanzeigen können zu falschen Ermittlungen führen?
Wegen der Strafanzeigen gegen die Betroffene in der Kirchgasse hat unsere Redaktion nunmehr erfahren, dass sie von der Anzeigenerstatterin wegen Hausfriedensbruch auf einem Grundstück angezeigt wurde, dass ihr garnicht gehört. Daher habe die Polizei Haßloch dies überprüft und festgestellt, dass es gar kein Hausfriedensbruch war, sondern eine Falschanzeige. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat daraufhin die Ermittlungen gegen die Betroffene eingestellt. Nicht nachvollzogen werden könne von ihr allerdings, weshalb auch Ermittlungen gegen sie wegen angeblichem Verstoß gegen das Kunsturheberrecht überhaupt aufgenommen worden seien. Die Anzeigenerstatterin habe auch hier wahrheitswidrig gegenüber der Polizei behauptet, sie habe die Haßlocher Gemeinderätin fotografiert und die Fotos auf Facebook eingestellt, was ebenfalls nicht stimmte. Auch dieses Strafverfahren wurde am 13.10.2023 gegen sie von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Schon seit Jahren wird festgestellt, dass u.a. im Nachbarschaftsstreit oder wegen Urheberrechtsverletzungen in den sozialen Netzwerken immer häufiger Menschen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden. Das ist billiger wie ein Klageverfahren vor den Gerichten. Vorausgehen muss allerdings ein Schiedsverfahren bei der Gemeinde. Erst wenn von der Gemeinde eine Erfolglosigkeitsbescheinigung ausgestellt werden kann, weil man sich nicht einigen konnte, kann ein Klageverfahren beim Gericht durchgeführt werden. Weil diese Gesetzeslage nicht immer eingehalten wird, auch nicht von den beauftragten Rechtsanwälten, kann auch ein Nachbarschaftsstreit in einer Gemeinde nicht enden. Die Gerichte sollen eine Entscheidung wegen jahrelanger Streitigkeiten fällen. Dies bindet bei der Justiz allerdings unendlich viel Kapazitäten und Personaleinsatz, die für wichtige Verfahren, wie Mord, Totschlag, Korruption und Wirtschaftsdelikte verloren gehen. Oft müssen solche wichtigen Ermittlungen mangels Personal eingestellt oder zeitlich nach hinten geschoben werden. Das ist nicht gut für die deutsche Gesetzgebung, sondern schlecht für Betroffene und deren psychische Belastung, urteilen einige Fachleuchte.
In einem Kommentar von Rechtsanwalt Sing war nachzulesen: „Es gibt einige Gründe, wieso Sie eine andere Person zu Unrecht beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben oder eine falsche Verdächtigung ausspricht. Vielleicht ist diejenige Person, die eine Anzeige gegen Sie erstattet hat, tatsächlich der Meinung, Sie seien schuldig. Vielleicht möchte sich auch jemand an Ihnen rächen oder Ihnen Schaden zufügen. Welche Intention auch immer hinter der Verdächtigung und Anzeige stecken mag – für Sie als Betroffener ist die Anschuldigung erst einmal ein Schock“, https://ra-sing.de/zu-unrecht beschuldigt/#:~:text=Sie%20müssen%20keine%20falschen%20Tatsachenbehauptungen,falschen%20Tatsachen%20nicht%20länger%20behaupten.
Es ist zu hoffen, dass künftig die Gerichte solche Klagen nicht mehr annehmen und auch an die Gesetzgebung halten. Das heißt: wenn nicht zuvor nachgewiesen werden konnte, dass ein Schiedsverfahren vorgeschaltet war, muss eine Klage abgewiesen werden. Sollte dies versäumt worden sein, so kann dies auch nachträglich- wie im Gesetz vorgegeben- nicht mehr geheilt werden.
Um Übrigen:
Lebensmittelrettung ist eine gute Sache, vor allem dann, wenn sie gut organisiert wird. Lebensmittelrettung hilft immerhin denen, die am Rande unserer Gesellschaft stehen. Durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg hat sich die Armut auch in unserem Lande dramatisch entwickelt. Von Armut kann inzwischen jeder betroffen sein, auch unsere Kinder. Daher wird nicht nur von Fachleuten geraten: Lieber helfen und an die verteilen, die Lebensmittel dringend brauchen. Also: lieber Lebensmittel retten, anstatt sie in die Tonne zu werfen. Und bitte darauf achten, dass sie in den richtigen Kanälen landen. In die Verteil-Aktion sollten auch alle TAFELN einbezogen werden.
Foto: Kürbisse im Garten in der hinteren Kirchgasse