SGD Süd bestätigt Planungen des Landkreises Bad Dürkheim
Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld begrüßt den Planfeststellungsbeschluss der SGD Süd vom 17. November für die Gewässerneuentwicklung mit integriertem Hochwasserschutz des Rehbachs in der Gemeinde Haßloch. Die SGD Süd genehmigt damit die Rehbachverlegung. „Der Planfeststellungsbeschluss bestätigt unsere Planungen“, sagt der Landrat. Die Planungen beinhalten eine umfassende Betrachtung aller Gesichtspunkte des Natur- und Landschaftsschutzes und verbessern den Hochwasserschutz für die südliche Ortslage von Haßloch. „Es hat sich gezeigt, dass die Maßnahme zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes notwendig ist und dass die zugrunde liegenden Daten zutreffen“, so Ihlenfeld weiter. „Durch diese Maßnahme besteht zugleich die Chance einer ökologischen Verbesserung“.
Der umfassende Planungsprozess, der bereits in 2011 eingeleitet wurde und von intensiven Alternativplanungen, hydrologischen und naturschutzfachlichen Untersuchungen und Abstimmungsgesprächen begleitet war, kann nun in die nächste Planungs- und Umsetzungsphase geführt werden. Sobald der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig ist, werden die weiteren Planungsschritte eingeleitet und für die Haßlocher Bürgerinnen und Bürger wird ein wichtiger Baustein der Hochwasserschutzmaßnahmen in Verbindung mit einer naturnahen Gewässerumgestaltung gesetzt.
Landrat Ihlenfeld bekräftigt: „Dieser erste Baustein wird Grundlage und Beginn von weiteren Maßnahmen sein, die der Kreis gemeinsam mit der Gemeinde Haßloch und der Stadt Neustadt zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger entlang des Rehbaches durchführen wird“. (red.)