Wegen Schadensforderungen konnte keine Einigung erzielt werden
Der Nachbarschaftsstreit in der Haßlocher Kirchgasse zwischen zwei Parteien schwelt schon lange. Zunächst wurde die Tierhaltung von der Klägerpartei kritisiert. U.a. wurde von mehreren Bürgern beklagt, dass in der „grünen Lunge“, so heißt die Grünfläche der hinteren Gärten zwischen Kirchgasse und Ohliggasse, unsachgemäße Tierhaltung betrieben werde. Es wurde von Schweinezucht, Hüner- und Ziegenhaltung gesprochen, die in diesem Bereich nicht erlaubt sei. Ob diese laut Flächennutzungsplan zulässig ist, wollte unsere Redaktion ebenfalls wissen und hatte deshalb eine Presseanfrage an die Gemeindeverwaltung Haßloch gerichtet, die allerdings bis heute nicht beantwortet wurde. Wegen der angeblich unsachgemäßen Tierhaltung wurde auch beim Neustadter Gesundheitsamt angefragt. Auch dort scheint man sich tot zu stellen. Inzwischen haben wir von Insidern erfahren, dass Anzeigen bei der Gemeindeverwaltung Haßloch (Ordnungsamt) wegen Geruchsbelästigungen eingegangen sind. Auch wurde eine Bürgerversammlung der Bewohner der Kirchgasse bis zur Haus-Nummer 56 von Bürgermeister Meyer einberufen, herausgekommen sei dabei allerdings nichts, hat NR erfahren.
Zum Schiedsverfahren ist die Beklagte erst garnicht gekommen
Nachdem zu einem Schiedsverfahren auf Antrag der Klägerseite durch die Gemeinde Haßloch vor einiger Zeit eingeladen wurde, die Beklagtenpartei nicht erschienen ist, haben sich die streitenden Parteien nun beim Landgericht Frankenthal wiedergetroffen, um den Versuch zu starten, sich gütlich zu einigen. Richter Baukelmann hat mehrmals darauf hingewiesen, dass man auch bei einer Nichtbeilegung des Streites doch immer noch Nachbar sei, es daher doch besser sei, über eine Streitbeilegung nachzudenken. Eine Schlichtung herbeiführen, ist ihm dennoch nicht gelungen. Die Beklagtenpartei gab ihm zu verstehen, dass noch andere Verfahren anhängig seien und deshalb ein Vergleich auch nicht in Frage komme. Um was geht es? Um eine Schadensforderung des von den Ziegen beschädigten Zaunes und der abgefressenen Bepflanzung. Und dafür will die Klägerpartei von der Haßlocher Ziegenhalterin 6.000 Euro.
Schon sehr lange schwelt nun der Streit zwischen diesen beiden Parteien. Befreundet waren sie zuvor wegen der gemeinsamen Lebensmittelrettung im Großraum von Haßloch. Der Streit hatte seinerzeit auch wegen der Lebensmittelrettung begonnen. Nachrichten Regional hatte mehrmals darüber berichtet. Auch über die Tierhaltung und verschiedene Vorfälle, die auf der Fläche der Beklagten passierte, siehe den Bericht von NR vom 11.05.2023 https://nachrichten-regional.de/hassloch-unkontrollierte-schweinezucht-in-umweltgeschuetzten-gaerten/

Alle Zeugen wurden ordnungsgemäß befragt – Und auf ihre Pflicht hingewiesen
Da die von Richter Baukelmann vorgeschlagene gütliche Einigung und ein Vergleich also nicht zustande kam, führte er eine ordnungsgemäße Beweisaufnahme durch. Dazu waren einige Zeugen geladen, denen er nochmals ans Herz legte, dass sie die Wahrheit sagen müssen, jedoch die Aussage zurückziehen könnten, um sich evtl. nicht selbst zu belasten. Als Zeuge war auch der Ehemann der Beklagten geladen, der wie alle anderen zu seinen Personalien befragt wurde. Er hatte sein Alter genannt, auch, dass er in einer Behindertenwerkstatt in Haßloch arbeite, was der verhandelnde Richter als Einzelrichter positiv zur Kenntnis nahm. Er freue sich darüber, dass es noch Menschen gebe, die sich für Behinderte engagieren, so seine Anmerkung.
Weil sich die Parteien auch auf während der Verhandlung auf eine mögliche Schadenshöhe nicht einigen, einen Vorschlag des Rechtsanwaltes der Klägerseite in Höhe von 1.000 Euro nicht annehmen wollten, dauerte die Verhandlung wegen aller Zeugenladungen entsprechend lang. Nach 21/2 Stunden Verhandlung und nach Sichtung des Bildmaterials erklärte Richter Baukelmann den Parteien, dass jede Partei die Möglichkeit habe, nochmals innerhalb drei Wochen ihre schriftliche Stellungnahme abzugeben. Die Verkündung des Urteils legte er auf Freitag, 20.10.2023, 11.45 Uhr, in seinem Dienstzimmer, Raum 333, fest. Dort könne man sich auch persönlich seine Entscheidung anhören.
Nachrichten Regional bleibt am Ball und wird seine Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.