Warum bekommen die Behörden diesen Fall nicht in den Griff? – Es ist der Frust vieler Ungerechtigkeiten der auf den Plakaten steht!!
Der Landauer Plakatekleber, der schon seit langer Zeit alle möglichen öffentlichen Gebäude der Stadt Landau mit seinen Plakaten beklebt, weil er seinen Justiz-Fall öffentlich machen will, bisher kein Gehör für seine Probleme gefunden habe, meldete sich heute wieder bei unserer Redaktion und teilte der Redakteurin von NACHRICHTEN REGIONAL mit, dass ihm heute ein HAFTBEFEHL durch den zuständigen Gerichtsvollzieher angekündigt wurde. Gefordert wird von dem Beschuldigten die Abgabe einer Vermögensauskunft, weil er der Stadt Landau inzwischen 80.396,05 Euro nebst Zinsen schulde. Wie ihm der Gerichtsvollzieher weiter schreibt, sei er beauftragt, die Vermögensauskunft per HAFTBEFEHL zu erzwingen. Er schreibt: „Ich bin beauftragt, Sie zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft zu verhaften. Um unnötiges Aufsehen zu vermeiden, fordere ich Sie auf, am Montag, den 07.04.2025 um 14.25 Uhr in meinem Büro zu erscheinen. Sollten Sie zu diesem Termin nicht erscheinen, müssen Sie sich alle weiteren Schritte , besonders eine Verhaftung zu einer Ihnen nicht genehmen Zeit, u.U. mit polizeilicher Unterstützung, selbst zuschreiben. Hiernach erfolgt die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt. Sie können den geschuldeten Betrag in Höhe von 80.396,05 Euro bis zum Termin im Wege der gütlichen Ereledigung bezahlen, dies auch in Raten gem. § 802b ZPO“. Die Unterlagen liegen unserer Redaktion vor. Wie uns der Betroffene mittteilt, glaubt er, dass sie ihn wieder „wegsperren“ wollen. Sein Saarländischer Rechtsanwalt habe er noch nicht erreicht.
Schon jahrelang spielt sich dieses juristische „DRAMA“ in Landau ab. Keine der betroffenen Behörden findet eine Lösung dieses Problems. Einige Medien, u.a. die BILD, der SWR und auch NACHRICHTEN REGIONAL hatte am 05.01.2025 darüber berichtet https://nachrichten-regional.de/justiz-opfer-aus-landau-wendet-sich-mit-seiner-geschichte-an-den-verein-gegen-rechtsmissbrauch-vgr-und-an-nachrichten-regional/. Dem Grunde nach geht es wohl darum, dass er vor Jahren seinen Arbeitsplatz verloren hat und seither Hartz-IV-Empfänger ist. Durch Gerichts-Urteile sei er einige mal in die Psychiatrie und in die JVA „weggesperrt“ worden, erzählt uns der Betroffene. Weil dies ungerecht gewesen sei, müsse er diese Ungerechtigkeiten immer wieder an öffentlichen Gebäuden bekannt machen, erzählt der Landauer weiter.
Es ist also nicht alles schlecht, was der Landauer Plakatekleber macht. Denn wenn man ihm keinen Grund gibt, so wie die erneute Androhung eines HAFTBEFEHLS, ist er eigentlich ein ganz normaler Mensch. Er gärtnert und zieht Pflänzchen groß, hat also keinen Grund, seinen „Frust“ auf öffentlichen Plakaten niederzuschreiben. Dem mandatierten Rechtsanwalt des Plakateklebers wäre die Frage zu stellen: „Welche Aufgabe er eigentlich für seinen Mandanten erfüllt“.
