Bundesjustizministerin Hubig (SPD) will gegen Deepfakes, Hatespeech, Cybergrooming vorgehen
Der Fall der Schauspielerin Collien Fernandes hat für viel Aufsehen in der Öffentlichkeit gesorgt und die Diskussionen über digitale Gewalt im Netz wieder angeheizt. Nun hat Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) ihren Gesetzentwurf vorgelegt. Er soll Menschen im Internet besser schützen, etwa vor pornografischen Deepfakes oder Cybergrooming. Die Gesetzgebung sieht vor: Mehr Rechte für Opfer, striktere Strafen für Täter.
Wie die Tagesschau am 17.04.2026 berichtet, soll mit dem neuen Gesetz das Strafrecht verschärft werden. Dabei sollen unter anderem sogenannte sexualisierte Deepfakes in den Blick genommen werden, um Lücken im Strafrecht zu schließen. Außerdem sollen Opfer digitaler Gewalt über das Zivilrecht selbst leichter gegen Urheber vorgehen können und auch Account-Sperren gerichtlich erwirken lassen. Hubig sagt, dass es im Zeitalter von KI einfacher als je zuvor sei, mit hochauflösenden Smartphone-Kameras Menschen in aller Öffentlichkeit zu demütigen, zum Sexualobjekt herabzuwürdigen und in ihrer Intimsphäre zu verletzen. Millionen Menschen seien inzwischen davon betroffen, besonders häufig Frauen, und die Zahlen seien steigend. Im Zusammenhang mit den Vorwürfen von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen und andere wird auch über das deutsche Recht diskutiert. Und ob möglicherweise eine Lücke im deutschen Recht besteht? Darüber hat die Tagesschau am 20.03.2026 berichtet, Lücken im Strafrecht .
Der Entwurf sieht vor, dass nicht nur die Verbreitung, sondern bereits die Herstellung ungewollter echter oder gefakter Sex-Videos unter Strafe gestellt wird. Dabei geht es um Aufnahmen, die die Intimsphäre verletzten, und sexualisierte Gewalt wie Gewaltpornografie oder Vergewaltigungsvideos. Dafür soll der Paragraf 184k im Strafgesetzbuch geändert werden. Der Tatbestand soll dann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden können. Anhand eines Beispiels wird von der Polizei NRW der derzeitige § 184k StPO erklärt: https://polizei.nrw/artikel/upskirting-und-downblousing-ist-strafbar
Anhand eines Interviews, das die Tagesschau mit Fernandes am 21.03.2026 geführt hat, heißt es: „Deutschland ist ein absolutes Täterparadies“, https://www.tagesschau.de/inland/collien-fernandes-interview-ulmen-100.html











