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Home Politik

Gericht verlangt Rückführung der Angehörigen von IS-Kämpfern

von Karin Hurrle
11.07.2019
in Politik
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In der Bundesregierung werden angesichts von zahlreichen weiteren Klagen von IS-Angehörigen und ihren Familien schon bald weitere Gerichtsentscheidungen erwartet 

Erstmals hat ein deutsches Gericht entschieden, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurück zu holen. Dies geht nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin aus dieser Woche hervor. Mit diesem Beschluss wird das Auswärtige Amt aufgefordert, nun unverzüglich die Identität dreier minderjähriger Kinder im syrischen Flüchtlingslager al-Haul feststellen zu lassen und danach diesen und ihrer Mutter die Rückreise nach Deutschland zu ermöglichen. In der im Eilverfahren getroffenen Entscheidung heißt es, die aus Niedersachsen stammende Mutter und die Kinder könnten sich „unmittelbar“ auf die im Grundgesetz verankerte „staatliche Schutzpflicht berufen“. Das Auswärtige Amt hatte in dem von dem Hannoveraner Anwalt Dirk Schoenian angestrengten Verfahren erklärt, es sei bereit, die Kinder aus al-Haul zu holen. Diese sind acht, sieben und knapp zwei Jahre alt. Die medizinischen und humanitären Bedingungen in dem Camp gelten als katastrophal. Allerdings hatte das Auswärtige Amt argumentiert, dass man keinerlei Verpflichtung sehe, auch der Mutter bei der Rückreise aus Syrien nach Deutschland zu helfen. In der Bundesregierung besteht die Sorge, dass radikalisierte IS-Frauen – ebenso wie ihre Männer – oft ein zu großes Sicherheitsrisiko darstellten. Ebenso hatte das Amt auch vor Gericht argumentiert. In den kurdischen Lagern sitzen Dutzende deutsche IS-Kämpfer, ihre Frauen und eine geschätzt dreistellige Zahl an Kindern mit deutscher Staatsbürgerschaft ein. Die prinzipielle Rechtsfrage, ob erwachsene IS-Anhänger durch die Bundesregierung nach Deutschland geholt werden müssen, ließ das Gericht offen. Es billigte darüber hinaus dem Auswärtigen Amt generell einen großen Ermessensspielraum bei der Beantwortung dieser heiklen Frage zu. Da aber in diesem Fall eine „isolierte Rückkehr“ der Kinder ausweislich der Erklärungen kurdischer Vertreter nicht möglich sei, müsse die Mutter ebenfalls nach Deutschland geholt werden. Eine so weitreichende Entscheidung im Eilverfahren ist ungewöhnlich. Das Gericht erklärte seine Entscheidung damit, dass bei „Untätigkeit“ mindestens den Kindern „schwere, unzumutbare und nicht anders abwendbare Nachteile“ drohten. Schoenian sagte NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung: „Das ist eine grundsätzliche Entscheidung, bei der dem Auswärtigen Amt deutlich gezeigt worden ist, dass es so nicht geht, dass man sich nicht vor der politischen Verantwortung und vor der rechtlichen Verantwortung drücken kann.“ Das Auswärtige Amt erklärte auf Anfrage, „der noch nicht rechtskräftige Beschluss im Eilverfahren liegt dem Auswärtigen Amt vor und wird nun geprüft.“ Die Leiterin der Beratungsstelle „Hayat Deutschland“ Claudia Dantschke, die solche Familien betreut, sprach von einem Durchbruch: „Jetzt haben wir endlich ein Urteil von einem deutschen Gericht, das die Bundesregierung verpflichtet, nicht nur die Kinder zurück zu holen, sondern zusammen mit ihren Müttern.“ In der Bundesregierung werden angesichts von zahlreichen weiteren Klagen von IS-Angehörigen und ihren Familien schon bald weitere Gerichtsentscheidungen erwartet. Trotz monatelanger Diskussionen haben sich die beteiligten Ministerien bisher auf keine Linie einigen können, wie mit dieser Problematik umgegangen werden soll. Selbst innerhalb der Sicherheitsbehörden gibt es mancherorts Kritik an der als zu zögerlich empfundenen Linie des Auswärtige Amts. Vor allem die Kinder hätte man viel schneller aus den Lagern herausholen und nach Deutschland bringen sollen, heißt es dort. (red.)

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