Gesundheitsamt Kreis Bad Dürkheim/Neustadt informiert über den Unterschied
Wer Corona-positiv getestet wurde und in Absonderung geht, muss an die Zeit nach der Infektion denken, denn der Unterschied zwischen einer Absonderungsbescheinigung und einer Genesenenbescheinigung ist bedeutend.
Wer bei einem an einer zertifizierten Teststelle durchgeführte PoC-Test positiv getestet wird, muss umgehend zehn Tage in Quarantäne gehen. Der Tag des Testes zählt dabei aber nicht mit. Nach dem siebten Tag der Isolation kann ein negatives PoC-Testergebnis die Absonderung beenden, sofern die betroffene Person zuvor 48 Stunden lang symptomfrei war. Beim Gesundheitsamt kann über diese verpflichtende Absonderung eine Absonderungsbescheinigung, beispielsweise zur Vorlage beim Arbeitgeber, angefordert werden.
Absonerungsbescheinigung ist keine Genesenenbescheinigung
Eine Absonderungsbescheinigung entspricht jedoch nicht einer Genesenenbescheinigung. Für einen Genesennachweis muss zwingend ein positiver PCR-Test zu Beginn der Infektion vorliegen. Liegt kein positives PCR-Ergebnis vor, darf weder das Gesundheitsamt einen Genesenennachweis erstellen, noch kann u.a. in einer Apotheke ein digitales Genesenenzertifikat ausgestellt werden. Auch hat nur ein Genesenenzertifikat für den Impfstatus eine ausschlaggebende Rolle – eine Absonderungsbescheinigung reicht hierfür nicht aus.
Um einen Genesenennachweis muss sich jeder selbständig kümmern
Jede Person, der einen Genesenennachweis haben möchte, muss sich während seiner Infektion selbständig um eine PCR-Testung kümmern. Dazu kann eine PCR-Teststation aufgesucht werden oder der PCR-Test erfolgt über die Hausärzte. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass vorab mit der Teststelle die Kostenfrage geklärt werden sollte.