Gegen den Bescheid kann Klage beim OLG Zweibrücken beantragt werden
Der Streit mit einem Haßlocher CDU-Gemeinderatsmitglied zieht sich bereits seit Jahren hin. Weil dieses CDU-Gemeinderatsmitglied gegen drei ehemalige Vorstandsmitglieder des in Insolvenz gegangenen Förderkreis Offener Kanal Strafanzeige wegen Veruntreuung von Vereinsgeldern, vorsätzliche Herbeiführung einer Insolvenz, Vereinsschädigung und Amtsmissbrauch gestellt hatte, wurde dieses Haßlocher Gemeinderatsmitglied u.a. wegen „falscher Verdächtigung“, bei der Frankenthaler Staatsanwaltschaft angezeigt. Falsche Verdächtigung ist nach § 164 StPO eine Straftat und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Mehrere Gerichtsprozesse wurden bereits gegen den ehemaligen Förderkreis OK beim Amtsgericht Neustadt und dem Landgericht Frankenthal geführt, die umfangreichen Beweismittel wurden nie anerkannt und wichtige Zeugenvernehmungen nie zugelassen. Nun wurden die Ermittlungen gegen das Haßlocher CDU-Gemeinderatsmitglied nach nur zwei Monaten wieder eingestellt. NACHRICHTEN REGIONAL hat inzwischen Hinweise erhalten, dass der rheinland-pfälzische Justizminister Mertin der Generalsstaatsanwaltschaft Zweibrücken Weisung erteilt haben soll, diese Ermittlungen sofort einstellen zu lassen. Staatsanwalt Maurer von der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken teilt mit Schreiben vom 30.08.2016 mit, dass gegen diesen Bescheid Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 172 Abs. 2 StPO zulässig ist. Der Antrag müsse jedoch von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt unterzeichnet werden.
Was also war bei diesen Rechtsstreitigkeiten vorausgegangen?
Der Förderkreis Offener Kanal wurde im Jahre 2008 von den Haßlocher Gemeindewerken zu einer Rückzahlung von 500 Euro verklagt, was durch ein URTEIL des Amtsgerichts Neustadt auch so bestätigt wurde. Nach jahrelanger Zusammentragung von Unterlagen, die inzwischen auch NACHRICHTEN REGIONAL vorliegen, steht fest, dass diese Forderungen auf Initiative des damaligen 2. Beigeordneten der Gemeinde Haßloch, Jürgen Vogt (CDU), durchgesetzt wurden. Vogt war zu dieser Zeit 2. Beigeordneter der Gemeinde Haßloch, für die er auch gehandelt hatte, gleichzeitig war er auch kurze Zeit Vorstandsmitglied des Förderkreises Offener Kanal. Bei seiner Strafanzeige gegen die drei ehemaligen Vorstandsmitglieder des Förderkreises wurde Vogt von Rechtsanwalt Ralf Trösch (SPD), jetzt 2. Beigeordneter der Gemeinde Haßloch, juristisch vertreten. Auch auf seinen Vorschlag hin, soll das Strafverfahren gegen das ehemalige CDU-Gemeindertasmitglied eingestellt worden sein.
Rechtsanwalt Ralf Trösch war seinerzeit auch vom Förderkreis Offener Kanal mandantiert, gerichtlich gegen eine Homepage-Erstellerin vorzugehen, die den Verein damals finanziell geschädigt hatte, dem Auftrag eine Homepage für den Förderkreis OK zu erstellen, auch nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Weil Rechtsanwalt Trösch damals nicht im Sinne des Vereins gehandelt hatte, wurde ihm das Mandat mit sofortiger Wirkung entzogen. Wegen des Interessenkonfliktes hätte daher RA Trösch auch Jürgen Vogt im Strafverfahren gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder des Förderkreises garnicht vertreten dürfen. Die Betroffenen sind daher derzeit dabei, diesen Sachverhalt aufrollen zu lassen (red.)