Europäischer Gerichtshof stellt sich hinter die Verbraucher
Kommentar von Karin Hurrle
Der Europäische Gerichtshof EuGH stellt sich mit seinem jüngsten Urteil hinter die Verbraucher. Ein Europa-Richter aus Luxemburg urteilt, dass Strom- und Gasanbieter jahrelang unzureichend über die Gründe ihrer Preiserhöhungen informiert hätten. Außerdem rügte das Gericht die Preisänderungsklauseln des deutschen Gesetzes, welches nicht transparent genug sei. Dennoch folgerte der BGH Karlsruhe daraus und wenig verbraucherfreundlich, dass die Gaspreiserhöhungen in der Grundversorgung trotzdem wirksam waren, wenn der Versorger alleine die gestiegenen Einkaufspreise weitergegeben hat. Einer Offenlegung ihrer Preiskalkulation müssen sich derzeit nicht nur die Stadtwerke Neustadt, sondern auch die Gemeindewerke Haßloch beugen. Ob die Preiserhöhung der Stadtwerke Neustadt aus reiner Gewinnmaximierung erfolgte, müssen derzeit die Zweibrücker Richter prüfen. Bei der Offenlegung der Preiskalkulation der Gemeindewerke Haßloch geht es um das Neubaugebiet „Südlich der Rosenstraße“, wo das Landgericht Mainz ebenfalls zugunsten der Verbraucher entschieden hat und eine Offenlegung der Preiskalkulation forderte. In allen Verfahren, sowohl gegen die Stadtwerke Neustadt, als auch gegen die Gemeindewerke Haßloch, vertritt Rechtsanwalt Matthias Hauber, Edenkoben, die Kläger. Gegen die Stadtwerke Neustadt hängen sich an den Musterprozess Blasse 30 weitere Kläger an, bei den Gemeindewerke Haßloch ist es ähnlich. Auch hier hatte ein Bewohner beim Verwaltungsgericht Neustadt eine Musterklage eingereicht, der sich auch weitere Kläger des Neubaugebietes angehängt haben. Der Aussage von Richter Benno Henrich vom Landgericht Mainz war zu entnehmen, beugen sich diesmal die Gemeindewerke Haßloch diesem Urteil nicht und werden diese der Aufforderung des Landgerichts Mainz nicht nachkommen, müsse er über weitere Maßnahmen nachdenken.
So war es mehr wie überfällig, dass diesmal das Landgericht Mainz durch Richter Henrich die „Notbremse“ gezogen hat und eine Offenlegung der Preiskalkulation von den Gemeindewerken Haßloch fordert. Denn die Handlungen der kommunalen Energieversorger haben sich verselbständigt, der Bürgermeister als politisch Verantwortlicher, scheint nur noch „Erfüllungsgehilfe“ seines eigenen Energieunternehmens zu sein. Denn diese greifen nicht nur in das politische Geschehen ein, sondern manipulieren Personen für ihre eigenen Zwecke. Erkennt ein Politiker eine solche Tragweite nicht, ist er nur noch Instrument und kein Gestalter mehr. Alleine die Äußerung von Bürgermeister Lorch gegenüber der Rheinpfalz spricht Bände, die am 24.12.2015 darüber berichtet hat, dass die Gemeindewerke Haßloch gegen vier weitere Bewohner im Neubaugebiet „Südllich der Rosenstraße“ klagen werden, weil diese sich dem Anschluss- und Benutzungszwang verweigern. Wieviel „Fingerspitzengefühl“ kann sich eine Gemeinde Haßloch mit einer solchen Aussage noch leisten??