VAUNET positioniert sich zum European Media Freedom Act
Der Verband privater Medien (VAUNET) weist in einer Presseerklärung auf sein Positionspapier hin, das er am 25.03.2022 im Rahmen einer öffentlichen Konsultation zur Initiative der Europäischen Kommission für einen europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit (European Media Freedom Act, EMFA) erarbeitet und darin Stellung genommen hatte. Der EMFA ist einer der drei Bausteine des Europäischen Aktionsplans für Demokratie (EDAP) und soll Pluralismus und Unabhängigkeit der Medien im EU-Binnenmarkt unterstützen.
In dem Positionspapier heißt es weiter, dass Medien mit ihrer für die Meinungsbildung grundlegenden Aufgabe und ihrer Vielfalt wesentlich zum politischen Diskurs und dem Funktionieren demokratischer Rechtsstaaten beitragen. Die Unabhängigkeit und der Pluralismus der Medien in Europa sowie die Meinungsfreiheit stelle daher den Grundpfeiler der Demokratie und freier Meinungsbildung dar. VAUNET betont außerdem in seinem Positionspapier, dass Medienunternehmen nicht nur wirtschaftlich betrachtet werden dürften. Die Maßnahmen eines europäischen Rechtsaktes zur Medienfreiheit sollten daher vorrangig die Prinzipien „Unabhängigkeit und Pluralismus“ in den Blick nehmen, aber weniger auf die Verwirklichung eines Binnenmarktes für Medien durch harmonisierte Regelungen abzielen
Flexible, rechtliche Rahmenbedingungen der Medienmärkte in Europa schaffen
VAUNET fordert, flexible rechtliche Rahmenbedingungen der Medienmärkte in Europa zu schaffen. Aus Sicht von VAUNET ist entscheidend, dass die Weiterentwicklung starker Medienmärkte in Europa, deren Wert v. a. in ihrer Vielfältigkeit und Regionalität liegt, durch flexible rechtliche Rahmenbedingungen zu fördern sind. Ein europäischer Rechtsakt zur Medienfreiheit sollte grundsätzliche Prinzipien festsetzen – und dabei hinreichend Spielraum für die Mitgliedsstaaten für eine an die nationalen Gegebenheiten angepasste Umsetzung des EMFA im Sinne der Vielfaltssicherung einräumen. Dazu zählen, der Grundsatz der Staatsferne von Medien und ihrer Aufsicht, die Sicherstellung der redaktionellen Unabhängigkeit, der Berichterstattungsfreiheit und des hinreichenden Schutzes von Journalist:innen, eine diskriminierungsfreie und chancengleiche Regulierung, die Sicherstellung von Zugang und Auffindbarkeit für journalistische Inhalte. Für einen solchen Ansatz spreche laut VAUNET nicht zuletzt auch die Kulturhoheit der Mitgliedstaaten sowie der Grundsatz der Subsidiarität. Das Instrument einer vollharmonisierenden EU-Verordnung hält der VAUNET hingegen für nicht zielführend, um allen vielfältigen, nationalen und regionalen Besonderheiten der europäischen Medienmärkte ausreichend Rechnung zu tragen. Und hier zum Positionspapier: