Viele „Justiz-Opfer“ interessieren sich für die Dissertation über „EuGH und Eigentumsgarantie“ – Viele Fragen hierzu sind noch offen!
Christine Kern, Mitglied der Hasslocher Interessengemeinschaft „Fairness und Transparenz in der Gesetzgebung und Rechtspflege“ (FTGR) hat die Dissertation von Bundesjustizminister Marco Buschmann mit dem Titel „EuGH und Eigentumsgarantie“ „gewälzt“ und hat nun einige Fragen an ihn, die sie in einem „offenen Brief“ an ihn richtet. So hervorragend und einleuchtend diese sei, umso mehr stellt sich uns die Frage, wie es möglich sein soll, sie in die Praxis umzusetzen. Wie soll das bitte funktionieren, wenn die Legislative Gesetze erlässt und die Judikative sie nicht befolgt? Kern berichtet, dass sie ständig Schilderungen nebst Nachweisen von entschädigungslosen Enteignungen, krassen richterlichen Fehlurteilen, sogar erkennbarer Richterwillkür erreichen, ohne, dass dies Konsequenzen hatte. Sie ist der Meinung, dass die Justiz dringend reformiert werden müsse, auch Reformvorschläge bereits erarbeitet worden seien. Sie verweist dabei auf ihre Petition https://www.change.org/Justizreform, die mittlerweile von fast 1.500 Unterstützern unterzeichnet worden sei. Die Interessengemeinschaft sei sicher, dass erheblicher Verbesserungsbedarf bestehe und auch umsetzbar sei. „Wir sehen auch deshalb dringenden Handlungsbedarf, weil sich in der praktischen Umsetzung der Rechtsstaat soweit verabschiedet hat, dass es ihn nur noch in der Theorie gibt“, sagt die Justiz-Erfahrene.
Und hier zum „offenen Brief“
Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann,
unsere Interessengemeinschaft FTGR engagiert sich seit Jahren für Fairneß und Transparenz in der Rechtspflege. Denn unser Grundgesetz und die sich daraus ableitenden Gesetze sind schließlich die Grundlage, die alles zwischenmenschliche Miteinander regelt.
Vor diesem Hintergrund haben wir uns Ihre bemerkenswerte Dissertation „EuGH und Eigentumsgarantie“ gekauft und gelesen. So hervorragend und einleuchtend diese ist, umso mehr stellt sich uns die Frage, wie es möglich sein soll, sie in die Praxis umzusetzen. Wie soll das bitte funktionieren, wenn die Legislative Gesetze erlässt und die Judikative sie nicht befolgt?
Uns erreichen ständig Schilderungen nebst Nachweisen von entschädigungslosen Enteignungen, krassen richterlichen Fehlurteilen, sogar erkennbarer Richterwillkür, ohne, dass dies Konsequenzen hatte.
Wir haben die Hintergründe recherchiert und Reformvorschläge entworfen. Unter https://www.change.org/Justizreform finden Sie unter „Justizreform“ die Petition mit einem Reformvorschlag von Christine Kern, einem Mitglied unserer Interessengemeinschaft. Wir sind sicher, dass erheblicher Verbesserungsbedarf besteht und auch umsetzbar ist. Wir sehen auch deshalb dringenden Handlungsbedarf, weil sich in der praktischen Umsetzung der Rechtsstaat soweit verabschiedet hat, dass es ihn nur noch in der Theorie gibt.
Wir bitten um Stellungnahme Ihrerseits, ob und wie Sie der unseligen Entwicklung entgegen wirken wollen und was Sie von diesem Reformvorschlägen halten. Weiterhin fragen wir an, wie Sie die Durchsetzung der Gesetze durch die Judikative erreichen wollen?
Mit dem gebetsmühlenartigen Wiederholungen des Satzes von dienstvorgesetzten Gerichtspräsidenten: „Auf richterliche Entscheidungsfindung darf ich keinen Einfluß nehmen“ ist es nicht getan. Denn die richterliche Entscheidungsfindung endet da, wo sie gegen Gesetze und/oder bürgerliche Grundrechte verstößt. Dieser Rahmen, der den richterlichen Entscheidungsspielraum überschreitet, wird regelmäßig überschritten.
Wer Gesetze erlässt und Grundrechte garantiert, dem Bürger gleichzeitig Selbstjustiz verbietet, der muss auch dafür sorgen können, dass diese Gesetze von der Justiz umgesetzt werden. Wie will die Politik dies durchsetzen? Es liegen bekanntermaßen aus diesem Grund bereits 20 Klagen des EuGH gegen Deutschland vor. Das spricht nicht für Funktionieren unserer Justiz.
Was Sie so bemerkenswert gut und klar in Ihrer Dissertation geschildert haben, würden wir nun gerne genauso gut in die Praxis umgesetzt sehen. Alles andere macht keinen Sinn.
Gleichzeitig stellen wir vermehrt fehlenden richterlichen Respekt vor rechtssuchenden Nichtjuristen und deren Eigentum fest. Sowie erhöhte Aggression auf berechtigte Kritik. Je fundierter und berechtigter sie ist, desto ausgeprägter richterliche Rachegelüste. Das Privileg, für Fehler nicht gerade stehen zu müssen, führt offenbar in breiter Phalanx zu Selbstüberschätzung und unangebrachter Eitelkeit und dann im Ergebnis zu (Un)rechtsprechung, die man schon Vernichtungsfeldzüge nennen kann. Eine vertrauensbildene Maßnahme in die Justiz ist das ganz sicher nicht, zumal die Problematik immer bekannter wird.
Soweit dazu Interessenverbände Justizgeschädigter und Journalisten beitragen, werden diese zunehmend gedeckelt, mit sogenannten „SLAPP“ – Klagen überzogen (Beispiel u.a. Heiderose Manthey) oder einfach mal zu Einschüchterungszwecken inhaftiert (Beispiel Karin Hurrle).
Wer weniger formvollendet berechtigte Kritik in Worte zu fassen imstande ist, handelt sich regelmäßig Beleidigungsklagen ein, die im Ergebnis zu ungewöhnlich hohen Strafen führen. Man kann es auch einfach so ausdrücken: wenn ein Richter sich über die Gesetzeslage hinwegsetzt und einem die Existenz raubt, muss man sich noch höflich bedanken, darf ihn aber keineswegs kritisieren.
Wir fragen uns nun, ob wir domestiziert werden sollen in unserer freien Meinungsäußerung und ob in Kürze ein Wörterbuch erscheinen wird, in dem wir nachlesen können, mit welchen Worten wir berechtigte Kritik äußern dürfen bei Nichtjuristen und bei Juristen. Denn das ist leider längst zweierlei.
Wie wir wissen, darf man einzelne Politiker „verfassungsfeindlich“ nennen, auch wenn sie demokratisch gewählt wurden. Wir wüssten gerne, ob Richter, die sich weigern, höchstrichterliche Rechtsprechung zu befolgen und für einheitliche Rechtsprechung zu sorgen, ebenfalls als „verfassungsfeindlich“ bezeichnen darf oder ob man dafür inhaftiert wird. Darüber muss man sich ja Gedanken machen.
Das vielgepriesene Bundesverfassungsgericht jedenfalls schützt die Grundrechte der Bürger nicht in dem vorgesehenen Maße. Genau genommen nur in dem Maße wie Lottospiel. Zuverlässig und stetig setzt es sich für Richterinteressen ein, z.B. dass Richter höheres Kindergeld bekommen, damit sie nicht das dritte oder vierte Kind aus eigener Tasche ernähren müssen, oder eine Corona – Prämie erhalten, obwohl sie kein Berufsausübungsverbot hatten wie z.B. die Friseure, die nun ihre Corona – Hilfen zurück zahlen müssen. Das ist niemandem mehr zu vermitteln!
Regelmäßig mischt sich auch das Bundesverfassungsgericht in die Politik ein und kippt Gesetze. Soweit mir bekannt, ist es Aufgabe des Bundespräsidenten, ein Gesetz nicht zu unterschreiben, das gegen die Verfassung verstößt. Unser jetziges Staatsoberhaupt kann das sogar aufgrund seiner Fachkenntnis beurteilen. Und eine Grundgesetzänderung kann und sollte die Zustimmung der Bürger haben.
Wir fragen uns: Wer regiert uns eigentlich? Wir freuen uns auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Kern