Streit zwischen Mitgliedern und neu gewähltem Vorstand geht weiter
Der Frankfurter Verein gegen Rechtsmissbrauch (VGR) befinde sich derzeit in der Selbstzerstörungsphase, wurde der Redaktion von NACHRICHTEN REGIONAL vor ein paar Tagen mitgeteilt. Hierzu wurden uns zahlreiche Schreiben zwischen dem Frankfurter Registergericht und dem neu gewählten Vorsitzenden Klaus-Peter Völkl zugespielt. Dem Inhalt dieser Schreiben kann entnommen werden, dass verschiedene Anschuldigungen des neu gewählten Vorsitzenden gegenüber dem Registergericht über ehemalige Vorstandsmitglieder unter die „Gürtellinie“ gehen und nichts mehr mit der eigentlichen Vereinsarbeit zu tun haben. Außerdem ist unserer Redaktion mitgeteilt worden, dass eine Klage beim Amtsgericht Frankfurt anhängig ist, weil die Neuwahlen am 29.08.2020 und an dem Folgetermin am 19.09.2020 nicht ordnungsgemäß erfolgt sein sollen und deshalb von einem anwesenden Mitglied angefochten wurden. Wie vom Kläger weiter zu erfahren war, kann der neu gewählte Vorstand erst beim Registergericht Frankfurt eingetragen werden, wenn die Klage verhandelt wurde. Ein Aktenzeichen sei dem Kläger allerdings bis heute nicht mitgeteilt worden. Doch nicht nur wegen der anhängigen Klage beim Amtsgericht Frankfurt kann der neu gewählte Vorstand nicht beim Registergericht in Frankfurt eingetragen werden, sondern weil in einem Strafverfahren gegen ehemalige Vorstandsmitglieder bisher nicht ermittelt wurde. Und hier soll es sich um Unterschlagung und Veruntreuung von Vereinsgeldern handeln, die im Zusammenhang mit der Sparkasse Frankfurt stehen. Zu diesbezüglichen Auskünften war die Bank bisher nicht bereit.
Wie dem Schreiben des Klägers vom 29.10.2020 an das Amtsgericht Frankfurt zu entnehmen ist, verteidigt er die Anschuldigungen gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder, indem er den Sachverhalt nochmals darlegt und gleichzeitig um weitere Aufklärung bittet. Eine Aufklärung über Veruntreuung könne jedoch nur über die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt erfolgen, die anscheinend nicht ermitteln will. Die Anschuldigungen des neu gewählten Vorsitzenden seien daher auch nicht geeignet, diese beim Amtsgericht Frankfurt vorzubringen, sondern Betrug müsse man bei der zuständigen Staatsanwaltschaft vorbringen, wird vom Kläger ebenfalls moniert. Gerade die Vorwürfe der Veruntreuung von Vereinsgeldern sei auch der Staatsanwaltschaft Frankfurt schon lange bekannt, wurde ebenfalls kritisiert, so dass es dem Kläger ein Rätsel sei, warum die Staatsanwaltschaft Frankfurt nicht schon lange die Polizei beauftragt habe, die Ermittlungen in dieser Angelegenheit aufzunehmen. Eine weitere Frage ist ebenfalls offen, warum das Amtsgericht Frankfurt nicht schon selbst die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat, um Aufklärung in den Sachverhalt zu bringen, damit die wirklichen Beschuldigten zur Verantwortung gezogen werden können. Nur so ist es möglich, dass ein zerstrittener Verein weitergeführt werden kann.
Ob die Selbstzerstörung des VGR in dieser Weise weitergeht, oder ob es noch eine Lösung gibt, dass man diesen so wichtigen Frankfurter Verein aufrecht erhält, hoffen viele Mitglieder und appellieren gleichzeitig an die Verantwortlichen, Vernunft einkehren zu lassen. Denn innerhalb des Justiz-Systems kann nur etwas geändert werden, wenn alle Betroffenen und Justiz-Geschädigten zusammenhalten und sich nicht auseinanderdividieren lassen.
Wie es mit dem Frankfurter VGR weitergeht, werden wir im Auge behalten. Wir bleiben für Sie am Ball und werden daher unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.
Foto: Vorsitzender Klaus-Peter Völkl und Stellvertreter Werner Heinzl