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Frankfurter Strafrechtstag 2024 – Am 1. und 2. November 2024 in Frankfurt am Main

by Karin Hurrle
08.10.2024
in Wissenswertes
Lesezeit: 3 mins read
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Forderung: Verpflichtende Einführungen von Bild-Ton-Aufzeichnungen durch technische Dokumentation der Hauptverhandlung 

Die Vereinigung hessischer StrafverteidigerInnen in Frankfurt am Main hat seine Mitglieder in diesem Jahr zum „Frankfurter Strafrechtstag 2024“ eingeladen. Die Veranstaltung findet am 1. Und 2. November in Frankfurt am Main statt. Seit fast fünf Jahrzehnten gibt es diesen Strafverteidigertag. Diese Tagung soll auch als Plattform für rechtspolitischen Austausch genutzt werden, wo drei spannende Vorträge dazu ausgewählt wurden.

Am Freitag, den 01.11.2024 wird als Referent RA Tillmann Gessert, Fachanwalt für Strafrecht Rettenmeier Frankfurt Rechtsanwälte PartG mbH, mit dem Vortrag „E-Evidence-Verordnung – Uferloser Zugriff auf Daten im Strafverfahren“ zu hören sein. Es folgt der Vortrag von RAin Annette Flach, Fachanwältin für Strafrecht „Grundlagen des Strafvollzugs“. Es schließt sich eine Mitgliederversammlung mit Neuwahlen an. Am Samstag, den 02.11.2024 geht es weiter im Programm. An diesem Tag wird als Referentin Nima Panahian, EDV-Sachverständige, DataFor Frankfurt am Main, einen Einblick zum Thema „Digitale Spuren im Strafverfahren – Forensische Analyse und Verteidigungsansätze“ geben.

Als AG Ergebnisse des 45. Strafverteidigertages im März 2024 wurde festgehalten, dass die justizielle Medienarbeit in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ihrer Mandanten und die sie schützende Unschuldsvermutung eingreift. Gerade in jüngerer Zeit zeigen Strafverfahren mit außerordentlichem medialem Interesse wie groß die Bedeutung der Pressemitteilungen der Justiz sein kann. Mehr als 800 Strafrechtsexpert*innen – Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, Vertreter*innen der Wissenschaft und der Justiz, hatten über aktuelle Entwicklungen im Straf- und Strafprozessrecht beraten. Die Tagung hat per Mehrheitsabstimmung im Plenum beschlossen, u.a. folgende Thesen als Forderungen aufzustellen:

Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation. Als weitere Notwendigkeit wurde die „Dokumentation der strafgerichtlichen Verhandlung“ diskutiert. Darin heißt es „Die Strafverteidigervereinigungen begrüßen die Initiative des Bundesministeriums der Justiz, die Pflicht zur Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung gesetzlich zu regeln. Die wortgetreue Dokumentation des strafgerichtlichen Hauptverfahrens wird seit langem von einer Mehrzahl der Verbände sowie von der Strafrechtswissenschaft gefordert. Auch die Strafverteidigervereinigungen haben wiederholt die Notwendigkeit einer umfassenden Ton- und nach Möglichkeit auch Bild-Ton-Aufzeichnung betont und die Einführung einer verpflichtenden technischen Dokumentation der Hauptverhandlung gefordert. Weiteres Thema war „Wiederaufnahme zu Ungunsten eines Verurteilten nach § 362 Nr. 5, hierzu folgende Forderung: „Rechtssicherheit ist dem Rechtsstaatsprinzip ebenso inhärent wie die Frage nach der materiellen Gerechtigkeit. Beide Prämissen können als Bestandteile des in Art. 20 Abs. 3GG verkörperten Prinzips gesehen werden. Anders als der materiellen Gerechtigkeit hat  der Verfassungsgeber mit Art. 103 Abs. 3 GG der Rechtssicherheit durch das Institut der Rechtskraft eine eigene, nicht unter Gesetzesvorbehalt stehende grundrechtsgleiche Garantie eingeräumt. Mit dieser Garantie in Form der lex specialis des Art. 103 Abs. 3 GG hat er damit für die Frage der Doppelverfolgung eine verfassungsinhärente Entscheidung im Fall des Konflikts zwischen dem Streben nach materieller Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit getroffen. Kern des Art. 103 Abs. 3 GG in diesem Sinne ist es mithin, dass das im Grundgesetz normierte Ergebnis der verfassungsgesetzgeberischen Abwägung zwischen materieller Gerech-tigkeit und Rechtssicherheit verkörpert wird. Dies ist nicht nur als Wertentscheidung der Verfassung zu respektieren, sondern schon aufgrund der Normhierarchie eigener Ausgestaltung und »Neuabwägung« des einfachen Gesetzgebers entzogen“, siehe den LINK https://strafverteidigertag.de/aktuell/

Im März wurde beim 45. Strafverteidigertag an der Universität Hamburg das Thema „Macht und Ohnmacht vor Gericht“ angesprochen, auf dem 44. Strafverteidigertag an der Universität Berlin „Ist unser Rechtsstaat eigentlich noch zu retten“. Alles Themen, die sowohl Bürgerinnen und Bürger, als auch von „Willkür der Justiz“ Betroffene interessiert.

Vereinigung startet PROJEKT „Strafbefehl“

Im Rahmen des einjährigen Projekts ermöglicht der Verein eine kostenlose Beratung und Verteidigung in Strafbefehlsverfahren. Die Goethe-Universität erhebt begleitend hierzu wissenschaftliche Daten. Die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Projekt werden die Grundlage zur Durchsetzung der politischen Forderung der Initiatoren sein: Kein Strafbefehl ohne Verteidiger*in!

Info: Für alle Strafverteidiger*innen: Den (für die Teilnahme am Projekt verpflichtend) auszufüllenden Fragebogen finden Sie hier: Fragebogen zum Projekt Strafbefehl. Wer mehr über die Vereinigung hessischer StrafverteidigerInnen in Frankfurt am Main und deren PROJEKT erfahren möchte, hier der entsprechende LINK dazu: https://www.stvh.org/2024/03/04/projekt-strafbefehl-gestartet/

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Schlagworte: Forderung: Verpflichtende Einführungen von Bild-Ton-Aufzeichnungen durch technische Dokumentation der HauptverhandlungFrankfurter Strafrechtstag 2024 - Am 1. und 2. November 2024 in Frankfurt am Main
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