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Startseite Politik

Fragen an die Parteien von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vor der Landtaswahl

by Karin Hurrle
07.03.2016
in Politik
Lesezeit: 6 mins read
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Wie stehen die Parteien zur Pressefreiheit?  – Und wie sieht es mit Verstößen auf Facebook aus? FDP und CDU in Baden-Württemberg antworten – Bisher die GRÜNEN von Rheinland-Pfalz

Vor den Lantagswahlen am 13.03.2016 will die Redaktion von Nachrichten Regional einiges von den Parteien wissen. Insbesondere was SPD, CDU, GRÜNE, FDP, LINKE, FWG, PIRATEN und AFD in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zu der Pressefreiheit und zu Verstößen auf Facebook zu sagen haben. Daher haben diese Parteien einen Fragenkatalog dazu erhalten, den sie noch vor der Landtagswahl beantworten sollen. U.a. ging es auch um die Frage, was die Parteien davon halten, dass die Deutschen Wirtschafts Nachrichten ihre Postings auf FACEBOOK solange aussetzen wollen, bis geklärt ist, ob die Bundeskanzlerin FACEBOOK zensiert hat. Und hier die vier wichtigsten Fragen: Frage 1: Werden Sie sich für Ihre Partei einsetzen, damit weiterhin in der Bundesrepublik die Pressefreiheit und freie Meinungsäußerung nicht reglementiert wird und Journalisten uneingeschränkt ihre Recherchen für ihre Berichterstattung betreiben können? Frage 2: Viele Politiker versprechen vor Wahlen immer viel, auch dass die Pressefreiheit und freie Meinungsäußerung das wichtigste Gut unseres Grundrechtess ist, dieses auch die Basis einer demokratischen Gesellschaft ist. Leider sind dies oft nur „Lippenbekenntnisse“ der Politik, die nicht eingreift, wenn diese Grundrechte innerhalb der Justiz gebrochen werden. Will sich Ihre Partei, die von der Bevölkerung gewählt wird, für den Erhalt dieses Grundrechts persönlich einsetzen? Wenn ja, wann wollen Sie diese Thematik politisch angehen? Frage 3: Die Pressefreiheit ist ein Menschenrecht. Dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten zu vertreten sowie Informationen und Ideen mit allen Kommunikationsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Dieses Grundrecht ist in Artikel 19 der „Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte“ der Vereinten Nationen im Jahre 1948 festgeschrieben worden. Wo also nicht unabhängig berichtet werden darf und wo Menschen ihre Meinung nicht frei äußern können, werden auch andere Menschenrechte verletzt. Wird Ihre Partei sich für den Erhalt dieses Grundrechts innerhalb der Bundesrepublik uneingeschränkt einsetzen? Und wie reagieren Sie, wenn Ihnen Fälle von Verstößen in der Justiz bekannt werden? Frage 4: Der Eingriff der Bundesregierung in die Inhalte von Facebook bewegt derzeit viele Menschen, Nutzer und auch andere Medien, die dieses als Zensur der Pressefreiheit in Deutschland werten. Diese Meinung vertreten auch die Deutsche Wirtschafts Nachrichten, die bis zur Klärung des Sachverhaltes ihre Postings auf Facebook eingestellt haben. Wie ist Ihre politische Meinung dazu was wird Ihre Partei in diesem Falle raten? Lesen Sie die bisherigen Antworten hierzu nach.

Die FDP Baden-Württemberg:

Das Grundrecht auf Pressefreiheit ist im Artikel 5 Grundgesetz verankert: Zur Erinnerung: (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.  (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Dass alle demokratischen Kräfte dieses Recht verteidigen, ist eine Selbstverständlichkeit. Dass die Medien, vor allem durch fundierte Recherchen und den verantwortungsvollen Umgang mit Nachrichten und Scheinnachrichten zeigen, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst sind, ist wohl auch unbestritten. Facebook ist eine Plattform, auf der Menschen sich austauschen und ihre Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern. Allerdings ist nicht alles, von dem Menschen meinen, dass es Meinung ist tatsächlich Meinung. Soweit kriminelle Inhalte verfolgt werden, ist dies durch (2) des Grundrechtsartikels gedeckt.

Auf was Sie sich beziehen, ist wohl das Projekt „Wissenserschließung in offenen Quellen“ (WeroQ) der Bundeswehr. Das war bereits 2014 Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage der LINKEN im Bundestag. In der Antwort erklärte das Bundes-Innenministerium, dass es nicht um die Erfassung persönlicher Daten, sondern um Meinungsbilder gehe: „Die — in Leserbriefen vergleichbaren — öffentlich zugänglichen Meinungsäußerungen‘ lassen in der Summe Rückschlüsse auf allgemeine Stimmungslagen zu. Der einzelne Nutzer ist im Rahmen dieser Betrachtung für die Bundeswehr nicht von Interesse.“

Und weiter: „Das Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr (ZOpKomBw) wertet die Lage im Informationsumfeld (InfoU) aus, um allgemeine Meinungs- und Stimmungslagen in den Einsatz- und Interessengebieten der Bundeswehr im Ausland zu erhalten. Im Rahmen eines Projektes zur Weiterentwicklung der Fähigkeiten des ZOp-KomBw werden marktverfügbare Analysetools für soziale Medien in nahezu Echtzeit zum Feststellen der Wirksamkeit der eigenen Operationsführung verwendet. Es handelt sich dabei um die für jedermann am Markt verfügbare und käufliche Software TEXTRAPIC und BRANDWATCH, beides Anwendungen aus der zivilen Wirtschaft.“

Für den Bereich des BND heißt es: Für den Bundesnachrichtendienst steht im Vordergrund der Betrachtung bei der „Echtzeitanalyse von Streaming-Daten“, nicht die einzelne Information. Vielmehr sollen Untersuchungen über die Dynamik der Informationsströme zu auftragsrelevanten Erkenntnissen führen. Auf der Grundlage zuvor erkannter Muster sollen in durchlaufenden Streaming-Daten von „Social Media“-Plattformen mithilfe statistischer Verfahren Tendenzen, Trends und Auffälligkeiten erkannt werden. Diese sind nicht auf einzelne Personen bezogen, sondern sollen grundsätzliche Aussagen zur Dynamik von Informationsströmen und einer allgemeinen Lageentwicklung ermöglichen. Zielvorstellung ist, dem gesetzlichen Auftrag des BND entsprechend, Entwicklungen im Ausland — und nicht in Deutschland — zu verfolgen und insbesondere krisenhafte Entwicklungen rechtzeitig erkennen zu (können).“

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn die Regierung analog zur Wirtschaft verfügbare Internettools nützt, um sich über Trends, die Meinung der Bevölkerung und aktuelle politische Entwicklungen zu informieren, gefährdet dies das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht, sondern unterstützt dieses sogar. Denn so ist zu erkennen, was tatsächlich mehrheitsfähig ist. Sie wissen ja, manche rufen „Wir sind das Volk“, aber stehen beim Anzünden von Häusern eigentlich recht allein da.

Etwas anderes wäre es, wenn Tools dazu genutzt würden, einzelne Personen auszuspionieren – aber dafür gibt es keine Anhaltspunkte. Ob die Deutschen Wirtschaftsnachrichten eine verlässliche Quelle sind, müssen Sie selber beurteilen. Ganz unumstritten sind sie auf alle Fälle nicht. Siehe: Siehe https://netzpolitik.org/2014/medienkompetenz-fuer-einsteiger-deutsche-wirtschafts-nachrichten/

Für die CDU Baden-Württemberg:  Rechtsanwalt Dr. Reinhard Löffler
 
Die Meinungs- und Pressefreiheit ist ein Kernstück unserer freien und demokratischen Gesellschaft. Sie genießt daher einen hohen Verfassungsrang und alle demokratischen Partein verteidigen dieses Grundrecht. Dies bezieht sich auch auf die journalistische Arbeit, die Informanten der Journalisten und ihre Recherchen. Ich stehe hinter unserem Grundgesetz und verteidige und prangere Verstöße immer an, wenn unser Gemeinwesen dadurch Schaden nehmen kann.
 
Jedes Grundrecht steht in einem Spannungsverhältnis zu anderen Grundrechten. Auch die Presse- und Meinungsfreiheit ist kein Grundrecht, das schrankenlos garantiert werden kann. Persönlichkeitsrechte, Datenschutz aber auch begründete Interessen der inneren Sicherheit können die Einschränkungen der Pressefreiheit rechtfertigen. Die Pressefreiheit ist auch kein Instrument zur Volksverhetzung oder ein Medium um Straftaten, terroristische Aktivitäen zu verbreiten, zu verherrlichen und/oder dem Einzelnen, einer Gruppe oder dem Staatsgemeinschaft Schaden zuzufügen. Diese Grenzen sind in vielen Fällen eindeutig, in anderen Fällen jedoch nicht. Um die Trennlinie zu finden, vertraue ich auf die Justiz, die als dritte Gewalt im Staat den Umfang des grundrechtlichen Schutzes gewährleisten und eingrenzen muss. Von „Verstößen in der Justiz“ ist mir insoweit nichts bekannt. Die Entscheidungen der Justiz sind in der Regel in einem mehrstufigen Verfahren überprüfbar. Verletzungen der Presse- und Meinungsfreiheit überwacht zudem das Bundesverfassungsgericht. Dies gilt auch für die Sperrung von Seiten auf Facebook oder anderer sozialen Medien. Der Rechtsweg steht jedermann offen.
 
Die GRÜNEN von Rheinland-Pfalz

Die Presse- und Informationsfreiheit ist für Bündnis 90/DIE GRÜNEN ein hohes Gut und unantastbar. Wir werden uns daher für Pressefreiheit und freie Meinungsäußerung einsetzen, die grundlegende Prinzipien demokratischer Willensbildung sind. Bündnis 90/DIE GRÜNEN werden sich ohne wenn und aber für diese Grundrechte einsetzen. Es gehört aber auch zur Basis einer demokratischen Gesellschaft, dass Politik – in diesem Falle meinen wir damit die Legislative eines Staates – nicht in die Entscheidungen der Judikative eingreifen darf. Dieses Prinzip ist ebenso unantastbar wie die Presse- und Meinungsfreiheit.

Wir werden uns als Bündnis 90/ Die GRÜNEN für den Erhalt dieses Grundrechts uneingeschränkt einsetzen. Allerdings verweisen wir an dieser Stelle auch ausdrücklich auf das Grundrecht der Unantastbarkeit der menschlichen Würde. Es dürfen keine Persönlichkeitsrechte verletzt oder Personen oder Personengruppen in ihrer Würde verletzt werden. Es ist klar, dass für Beiträge auf Facebook klare Regeln festgelegt werden müssen, die dann auch für alle nachvollziehbar zur Anwendung kommen müssen. Facebook ist ein privater Dienstleister, der den Rahmen für seine Dienstleitungen in seinen Geschäftsbedingungen festlegt. Wir sind der Auffassung, dass Facebook auf die zunehmende Zahl von Hass-Kommentaren zu zögerlich reagiert hat und hier klare Kante zeigen muss, wenn es sich um Verstöße gegen das Recht auf die Unantastbarkeit der Menschenwürde handelt.

Eine letzte Anmerkung sei erlaubt: Es geht aus der Facebook-Präsenz der Deutschen Wirtschaftsnachrichten nicht hervor, dass die Postings auf Facebook eingestellt worden seien.

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