Seine Forderung: Paragraph 353d gehört abgeschafft
FragDenStaat-Chefredakteur Arne Semsrott wurde vom Landgericht Berlin verurteilt, weil er amtliche Dokumente aus einem laufenden Strafverfahren veröffentlichte. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil verworfen. Weil Arne nicht hinnimmt, dass die Justiz die Pressefreiheit gefährdet, zieht er jetzt vor das Bundesverfassungsgericht.
Was war passiert? Arne Semsrott hatte Dokumente aus dem Gerichtsverfahren gegen die Letzte Generation veröffentlicht. Das ist bisher strafbar. Transparenz in der Justiz ist in Deutschland seit der Kaiserzeit umkämpft – aber als Chefredakteur von FragDenStaat glaubt Semsrott, dass eine Veröffentlichung von Dokumenten wichtig ist für die Pressefreiheit ist. Der Letzten Generation sei die Gründung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen worden. Die Staatsanwaltschaft in München durchsuchte Wohnungen, beschlagnahmte Computer, Bankkonten und hörte sogar Telefonate mit Journalist*innen ab. Die veröffentlichten Dokumente zeigten, mit welch dünner Argumentation Staatsanwaltschaft und Richter die weitreichenden repressiven Maßnahmen rechtfertigten. „In Zeiten steigender Desinformation und angesichts einer autoritären Wende muss es Journalist*innen möglich sein, detailliert und präzise über (rechts)staatliches Handeln zu berichten. Nur Fakten machen informierte und kritische gesellschaftliche Debatten möglich. Mir geht es nicht um einen Freispruch, sondern um die Feststellung, dass § 353d Nr. 3 und das pauschale Veröffentlichungsverbot gegen das Grundrecht der Pressefreiheit verstößt. So sieht es auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte“, kritisiert der Chefredakteur.
Der Paragraph 353d gefährde die Pressefreiheit und kriminalisiert Journalist*innen, die korrekt und faktenbasiert berichten. Darum ist er verfassungswidrig – und gehört abgeschafft. „Einknicken kommt für mich nicht in Frage, denn es geht um nichts Geringeres als die Pressefreiheit. Deswegen habe ich mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Jetzt geht’s nach Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss sich jetzt mit der Grundsatzfrage auseinandersetzen“, erklärt Arne Semsrott kämpferisch.
Bereits im Verfahren 2024 beantragten Arnes Verteidiger, das Verfahren auszusetzen und direkt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen. Doch Semsrott ist der Meinung, dass der Paragraph 353d Nr. 3 verfassungswidrig ist und deshalb komplett abgeschafft werden muss. In seinem Urteil erkannte das Landgericht Berlin I zwar an, dass der Paragraph 353d Nr. 3 eine Abwägung des Einzelfalls erfordert, die bisher vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist, aber machte auch klar: Aus seiner Sicht sei der Paragraph nicht verfassungswidrig.
Schaut man sich das URTEIL vom Landgericht Berlin I gegen den Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott, einmal genauer an, so kann man über seine Aktivitäten und seine Person folgendes lesen: „Der Angeklagte Arne Semsrott ist (Investigativ-) Journalist und Aktivist. Er hat sich der Förderung derWW Pressefreiheit, der Informationsfreiheit sowie der staatlichen Transparenz verschrieben. Als Chefredakteur leitet er die Internetplattform „FragDenStaat – Portal für Informationsfreiheit“. „FragDenStaat“ ist ein Projekt in Trägerschaft der gemeinnützigen Organisation Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. (OKFDE) zur Förderung der Informationsfreiheit, die Nutzern den Zugang zu amtlichen Informationen erleichtern will. Der Verein finanziert sich hauptsächlich aus Fördergeldern und Spenden. Diese Plattform hat seit seiner Gründung 280.000 Anträge bearbeitet, um den Antragstellern ihre aus verschiedenen Informationsfreiheitsgesetzen zustehenden Rechte durchzusetzen. Daneben initiiert „FragDenStaat“ auch thematisch ähnlich gelagerte Kampagnen und Recherchen und veröffentlicht eigene Beiträge auf der Internetseite etwas im Zusammenhang mit rechtsextremen Chatprotokollen der Frankfurter Polizei, der „Fördermittelaffäre“ um die Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger sowie einer von den Erben Otto von Bismarcks betriebenen Waldhütten, in welcher augenscheinlich Briefkasengesellschaften ansässig sind. Für seine Arbeit wurde der Angeklagte ausgezeichnet unter anderem mit dem Otto-Brenner-Preis für kritischen Journalismus und mit dem Grimme Online Award, den er zusammen mit anderen Journalisten für ihre Arbeit in Kooperation mit Correctiv erhielt“.
Zur „Correctiv-Story“, hatten die Neustadter Bürgerinitiative „Omas gegen Rechts“ in Dezember 2025 ind ROXY-Kino nach Neustadt a.d.Weinstraße eingeladen. Die Veranstaltung wurde von Pfarrerin Martina Horak-Werz moderiert, NACHRICHTEN-REGIONAL hatte am 10.12.2025 darüber berichtet, https://nachrichten-regional.de/die-correctiv-story-vollbesetzter-saal-im-roxy-kino-neustadt/
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Foto: WIKIPEDIA (Archiv)












