Eine große Tagesordnung hatte der Verein (FTGR) „Förderung von Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtspflege Rheinland-Pfalz e.V.“ am vergangenen Wochenende abgearbeitet. Lange wurde über die „Presse- und Meinungsfreiheit“, der Medien aus aktuellem Anlass diskutiert, was auch die Wogen hochschlagen ließ wegen des Verhaltens von Bundespräsident Wulff gegenüber der Presse. Die Mitglieder des Vereins haben sich daher einstimmig dafür ausgesprochen, die Presse- und Meinungsfreiheit über die politisch Verantwortlichen bei den Landesregierungen einzufordern. Die Presse- und Meinungsfreiheit sei ein Stück Demokratie, was im Grundgesetz geregelt sei, was man jedoch immer wieder in Erinnerung rufen müsse. Bei aller Transparenz der Berichterstattung dürfe jedoch das Persönlichkeitsrecht eines jeden Bürgers nicht verletzt werden, mahnte ein Teilnehmer.
Ein weiterer Diskussionspunkt war die Meinung zu möglichen Volksentscheiden, wo nach Meinung vieler bei wichtigen politischen Entscheidungen auch die Bürger mitbestimmen dürfen sollten. In der Diskussion ging es darum, ob möglicherweise auch die Richter vom Volk gewählt werden sollten. Und hier wurde ein Schreiben verfasst, welches an Bundestagspräsident Prof. Dr. Lammert sowie alle 16 Bundesländer gerichtet werden soll, worin die Forderung besteht, die unverzügliche Herstellung der richterlichen Exekutivunabhängigkeit auf Landesebene nach den Kriterien der Europäischen Union und des Grundgesetzes herzustellen. In der Diskussion ging es vorwiegend um Artikel 97 des Grundgesetzes, das unmissverständlich verlangt, dass die Richter unabhängig sein sollen. Im Grundgesetz sei die rechtsprechende Gewalt grundsätzlich nicht Teil der Exekutive, so anwesende Teilnehmer. Unabhängigkeit verlange daher die Trennung der Justiz von der Exekutive. In dem Schreiben fordert FTGR Rheinland-Pfalz alle Bundesländer auf, sich dafür einzusetzen, dass die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde von der Exekutive unabhängig ist. In Frankreich, Spanien, Italien, Norwegen, Dänemark und den Niederlanden würden diese Kriterien bereits erfüllt, in Deutschland allerdings immer noch nicht. Wenn Deutschland nicht schon Kernland wäre, wäre es auf jeden Fall ein problematischer Beitrittskandidat, wurde kritisiert.
Die Vorsitzender Karin Hurrle teilte den Anwesenden mit, dass dem Verein bereits die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt Neustadt ausgesprochen worden ist, so dass dem Eintrag ins Registergericht beim Amtsgericht Ludwigshafen nun nichts mehr im Wege stünde. Als Aktivitäten hat der Verein viele Fachvorträge mit Referenten wie z.B. Verfassungsbeschwerde, Verzögerungsrüge, Rechtschutzversicherung sowie Cochemer Modell geplant, die rechtzeitig bekannt gegeben werden. Kontakt habe mit ihr ein Security-Unternehmen aufgenommen, berichtete die Vorsitzende weiter. Dieses soll in eine der nächsten Sitzungen eingeladen werden, um mehr über vorhandene Probeme in unserem Rechtsstaat zu erfahren. Das nächste Treffen findet am Samstag, 11. Februar 2012 um 11 Uhr statt. Die Örtlichkeit wird noch rechtzeitig bekannt gegeben. Wer Näheres über den Verein erfahren möchte, kann sich bei Karin Hurrle, Tel.Nr. 06324/981504 oder Cordula Butz-Cronauer, Tel.Nr. 06232/854001 informieren. (red.)