Umweltdezernent Carsten Borck will Anreize zur ökologischen und klimatischen Aufwertung des Großdorfes schaffen
Die Gemeinde Haßloch will das Förderprogramm zur Ortsbegrünung und Klimawandelanpassung fortsetzen. Mit dem Förderpaket sollen Anreize für die Haßlocher Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden, einen Beitrag zur ökologischen und klimatischen Aufwertung des Dorfes zu leisten, erklärt Umweltdezernent Carsten Borck. Deshalb sind in den Doppelhaushalt 2025/2026 entsprechende Mittel eingestellt worden. Die seit September 2021 gültige „Förderrichtlinie für Begrünungsmaßnahmen in der Gemeinde Haßloch“ wurde im Jahr 2023 überarbeitet und wurde um eine Förderung von Baumpflanzungen erweitert.
Das Förderprogramm beinhaltet derzeit vier Richtlinien:
- Richtlinie zur Förderung der Entsiegelung und Entschotterung mit anschließender Begrünung.
- Richtlinie zur Förderung von Dachbegrünungen.
- Richtlinie zur Förderung von Fassaden-/ Hofbegrünungen.
- Richtlinie zur Förderung von Baumpflanzungen

Insbesondere wird eine Verbesserung des Kleinklimas (z. B. Vermeidung von Hitzeinseln, Verdunstungskälte sowie Luftreinigung durch Bepflanzung), die Förderung der Biodiversität, die Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen, der Schutz des Grundwassers (insb. Förderung der Grundwasserneubildung) sowie die Reduktion der Überflutungsgefährdung und -intensität (Minderung des Oberflächenabflusses, Entlastung der Kanalisation) angestrebt.
In Hitzeperioden kann über unversiegelte, vegetationsbestandene Flächen wiederum Wasser verdunsten und zur Abkühlung und zur Verbesserung des Ortsklimas beitragen. Diese Funktion erfüllen nicht nur bepflanzte „bodengebundene“ Beete, auch Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen tragen zur Abkühlung und zur Verbesserung des Kleinklimas bei. Einen besonderen Beitrag zur Abkühlung in Hitzeperioden leisten großkronige Bäume, die durch die Beschattung insbesondere bei versiegelten Flächen die Erwärmung und damit auch die (nächtliche) Hitzeabstrahlung reduzieren.
Neben den dargestellten positiven Auswirkungen auf das Grundwasser und das Ortsklima trägt natürlich jede Bepflanzung zur ökologischen Aufwertung bei, indem sie Lebens- und Nahrungsraum insbesondere für Insekten und Vögel bietet. Nicht vergessen sollte man das Ortsbild, welches durch eine ansprechende Begrünung und eine blütenreiche Bepflanzung bereichert und verschönert wird! Alle Richtlinien sowie die zur Beantragung der Förderung erforderlichen Anträge sind auf der Homepage der Gemeinde (Rubrik „Das Umweltbüro informiert“) abzurufen.
Bei weiteren Fragen kann gerne die Gemeinde Haßloch kontaktieren werden. Ansprechpartnerin ist Dörte Reith, erreichbar unter ihrer E-Mail-Adresse doerte.reith@hassloch.de; oder unter Tel.Nr. 06324-935 311 (donnerstags 9:00 bis 12:00 Uhr und freitags 11:30 bis 13:30; Anfragen auch gerne per Mail, sie setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung).
Fotos: Gemeinde Haßloch