Von Bundesagentur für Arbeit Berlin genehmigt
Asylberechtigte reisen für Urlaubszwecke in jenes Land zurück, aus dem sie offiziell geflüchtet sind. Das geht aus Recherchen der „Welt am Sonntag“ hervor. Die Bundesagentur für Arbeit habe solche Fälle bestätigt. Die Zeitung erfuhr dies von anerkannten Asylbewerbern, die arbeitslos gemeldet sind und für kurze Zeit in Länder wie Syrien, Afghanistan oder den Libanon reisten. Anschließend seien sie wieder nach Deutschland zurück gekommen. So habe es entsprechende Vorfälle in Berliner Arbeitsagenturen gegeben. Personen, die mit den Vorgängen vertraut sind, würden aber davon ausgehen, dass dies auch in anderen Regionen in Deutschland passiert. Offizielle Erhebungen lägen dazu aber nicht vor. Dem Vernehmen nach bemühen sich Bundesagentur und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit darum, sich einen Überblick über solche Fälle zu verschaffen.
Sollte ein Betreuer im Jobcenter im Laufe eines Gesprächs durch gezielte Nachfrage von einer Reise etwa nach Syrien erfahren, „dürfte er diese Information aufgrund des Datenschutzes nicht weitergeben, auch nicht an andere Behörden wie zum Beispiel die Ausländerbehörde“, so eine Sprecherin der Bundesagentur. Die „Welt am Sonntag“ habe allerdings erfahren, dass das BAMF bereits im Juni Arbeitsagenturen in der Hauptstadt schriftlich aufgefordert habe, Reisen von Asylberechtigten in Heimatländer der zuständigen Ausländerbehörde zu melden. Das Bundesinnenministerium habe auch auf europäische Regeln hingewiesen, wonach Reisen in den sogenannten Verfolgerstaat nach einer Einzelfallprüfung zur Aberkennung des Schutzstatus führen können. (red.)