Justizminister Rheinland-Pfalz: „Demokratie in Zeiten verhärteter Fronten – Haben wir den Kompromiss verlernt?“
„Auch, wenn ich eine Meinung nicht teile und noch so abwegig finde, muss ich sie in einer freiheitlichen Demokratie aushalten. Man kann demokratische Werte nicht verteidigen, indem man sie abschafft“, sagte Justizminister Philipp Fernis am Donnerstagabend bei einem Festakt anlässlich des Tags der Menschenrechte.
Mit ihm diskutierten der Jurist, Publizist und Philosoph Prof. Dr. Dr. Michel Friedman sowie der Präsident des Verfassungsgerichtshofs und Oberverwaltungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. (NLU Charkiw) Lars Brocker in einer von der Journalistin Birgitta Weber moderierten Podiumsdiskussion zum Thema „Demokratie in Zeiten verhärteter Fronten – Haben wir den Kompromiss verlernt?“. Unter anderem ging es um die Frage, was mit unserer Demokratie passiert, wenn sich Meinungslager verhärten, sich gesellschaftliche Debatten zunehmend in gegenseitiger Ausgrenzung erschöpfen und die Fähigkeit zum Kompromiss in Vergessenheit gerät. Steckt unsere Demokratie in einer Krise? Welche Verantwortung haben Politik, Justiz und Gesellschaft angesichts wachsender Spannungen und Herausforderungen?
Justizminister Philipp Fernis eröffnete den Festakt mit einem Impulsvortrag zur Meinungsfreiheit, zur Polarisierung in der Gesellschaft und zu den besonderen Herausforderungen für Koalitionsregierungen in unserem Mehrparteiensystem. Zu Beginn betonte er: „Dem Grunde nach geht unsere Verfassung davon aus, dass wir einen Pluralismus haben und unterschiedliche Meinungen zusammenzuführen sind. Der Meinungsstreit gehört untrennbar zu einer Demokratie dazu. Die Königsdisziplin ist der Kompromiss.“
Zur grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit erläuterte er: „Viele Menschen erleben aktuell ein gesellschaftliches Klima, das sie dazu bewegt, mit Meinungsäußerungen eher vorsichtig zu sein. Gleichzeitig erleben wir, dass wir an politischen Rändern Kräfte haben, die ihre Meinung mit einer besonderen Aggressivität Ausdruck verleihen. Im digitalen Medienraum erhalten aggressive Positionen deutlich mehr Reichweite als differenzierte Botschaften. Eine differenzierte Auseinandersetzung findet nicht mehr statt. Daher gilt es nun, Wege zu finden, die Meinungsbildung wieder hin zu einer echten Wertschätzung abweichender Standpunkte und zu einer differenzierten Betrachtung zu führen – und zwar ohne dabei in die Nähe von Zensur zu geraten.“
Im Rahmen der anschließenden Podiumsdiskussion bestand Einigkeit darüber, dass ein offener Meinungsstreit unverzichtbar für die Demokratie ist, wobei es zugleich einer kompromissfähigen Politik bedarf, um gemeinsam tragfähige Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit zu entwickeln.
Fernis: „Niemand lebt auf lange Sicht besser ohne Demokratie. Für die freiheitliche Demokratie lohnt es sich einzutreten. Zivilgesellschaftliche Akteure sind meiner Ansicht nach zu leise geworden aus Angst anzuecken. Unsere Demokratie braucht Demokratinnen und Demokraten.“
Friedman: „Niemand hat mir bisher erklärt, wann die Unfreiheit den Menschen ein besseres Leben anbieten wird als die Freiheit. Solange das so bleibt, kämpfe ich für die Freiheit.“
Brocker: „Der Wille zum Kompromiss ist wie der Wille zur Verfassung eine kulturelle Voraussetzung des demokratischen Rechtsstaats.“
Für Brocker beschreibt die Verfassung „Grund und Grenze“ des Kompromisses: „Die Demokratie ist die Herrschaftsform des Aushandlungsprozesses. Eine freie, plurale Gesellschaft braucht den Kompromiss, um Interessen- und Wertekonflikte aufzulösen. Der Aushandlungsprozess muss wie das Ergebnis transparent und fair sein und darf nicht zur Preisgabe oder gar Verleugnung eigener Werte und Überzeugungen zwingen.“
Gerade mit Blick auf den Tag der Menschenrechte stellt Brocker allerdings auch fest: „Dort, wo die zentralen Werte der Verfassung angegriffen oder auch nur zur Disposition gestellt werden, ist eine rote Linie überschritten. Der Schutz der Menschenwürde, das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip sind nicht verhandelbar und daher jedem Kompromiss entzogen. Diese Werte hat das Bundesverfassungsgericht zu Recht als ‚unhintergehbar‘ bezeichnet. Hier fordert die Verfassung Kompromisslosigkeit.“
Information:
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN-Menschenrechtscharta) wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris verkündet. Der 10. Dezember als Tag der Verkündung wird seither als Internationaler Tag der Menschenrechte begangen. Das Ministerium der Justiz würdigt diesen Tag seit vielen Jahren traditionell mit einem Festakt.
Foto. v.l.n.r.: Birgitta Weber, Prof. Dr. Dr. h.c. (NLU Charkiw) Lars Brocker, Prof. Dr. Dr. Michel Friedman und Justizminister Philipp Fernis
Quelle: Justizministerium Rheinland-Pfalz












