Es wurde ein Projekt gestartet: Von vier Strafrechtlern aus Berlin
Zu Unrecht verurteilt? Eine Gruppe von Strafrechtlern, wie zum Beispiel Prof. Dr. Stefan König, Prof. Dr. Carsten Momsen, Prof. Dr. Kerstin Denkhahn sowie Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, haben sich zur Aufgabe gemacht, gemeinsam mit Anwälten und Jurastudenten Fehlurteile zu untersuchen und wenn möglich ein Wiederaufnahmeverfahren zu erwirken. In ihrer Projektbeschreibung heißt es, dass man wenig in Deutschland über das Phänomen des Fehlurteils, über seine Häufigkeit und seine Ursachen weiß. Seit der wegweisenden Untersuchung von Karl Peters über die „Fehlerquellen im Strafverfahren“ von 1974 habe sich die Wissenschaft kaum damit beschäftigt. Wiederaufnahmeverfahren und ihre Ergebnisse würden weder statistisch erfasst, noch systematisch ausgewertet. Erst in jüngster Zeit beginne sich das zu ändern. Bislang seien Fehlurteile auch kaum Gegenstand der juristischen Ausbildung gewesen. Ein Bewusstsein, dass die bestehenden Rechtsbehelfe und Vorkehrungen gegen Fehlurteile in den Regeln des Strafprozesses nicht ausreichen, um zu verhindern, es sei ebenso wenig ausgeprägt wie die Einsicht in die Notwendigkeit wirksamer Mittel, auch rechtskräftige Fehlurteile aufzuheben. Eine Fehlerkultur sei in der Strafjustiz unterentwickelt, heißt es in der Projektbeschreibung weiter.
In deutschen Anwaltspraxen spielen Wiederaufnahmeverfahren kaum eine Rolle
In der anwaltlichen Praxis in Deutschland würden Wiederaufnahmeverfahren kaum eine Rolle spielen. Es gebe nur wenige Spezialistinnen und Spezialisten, die sich auf diesem Gebiet betätigen würden, allenfalls mit spekulativen Erfolgen. Eine dem Innocence Project vergleichbare Initiative existiere bislang nicht. Die gibt es vornehmlich in den USA, wo sich Initiativen bereits seit Jahrzehnten mit Fehlurteilen und ihren Ursachen beschäftigen. Namentlich wird das Innocence Projekt von den zwei Strafrechtlern aus New York, Barry Scheck und Peter Neufeld begleitet, die versuchen, Fehlurteile aufzudecken und zu korrigieren. Daher sei es an der Zeit, eine solche Initiative auch in Deutschland zu gründen, um Fehlurteile aufzuheben, heißt es weiter von diesen Strafrechtlern, https://www.wiederaufnahme.com/team
Interessengemeinschaft beschäftigt sich schon seit dem Jahre 2011 mit Fehl-Urteilen
Seit Gründung des damaligen Vereins „Fairness, Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtspflege“ (FTGR), inzwischen umgewandelt in eine Interessengemeinschaft, beschäftigen sich die Initiatoren mit Fehlurteilen. Im Jahre 2011 hatte der Verein einen Verbund mit dem Frankfurter Verein gegen Rechtsmissbrauch (VGR) geschlossen und die Projektarbeit von Prof. Schwab https://www.watchthecourt.org beworben, die von Studenten mit begleitet und anonym ausgewertet wurden. Seit dieser Zeit besteht auch ein umfassender Erfahrungsaustausch zwischen VGR und FTGR, wo sich Betroffene auch hinwenden können, um ihre Probleme vorzutragen. Der FTGR hatte sogar 2012 Besuch von dem Direktor des Bundesjustizministeriums, Werner Kannenberg, der sein Buch „Selbstverwaltung der Judikative“ in Haßloch vorgestellt hatte. Ein Interview wurde damals mit ihm bei Offenen Kanal Neustadt aufgenommen, https://youtu.be/5vAU7AXa6Yk?list=UUsqR3jHVNxWxas_sxkFUyCw. In regelmäßigen Abständen treffen sich inzwischen Gleichgesinnte vom VGR mit der Interessengemeinschaft FTGR, um sich auch über die Gesetzgebung auszutauschen, damit mögliche Änderungsvorschläge an die Politik herangetragen werden können. Justiz-Geschädigte helfen sich auch gegenseitig als Prozessbeobachter, um bei den Gerichten präsent zu sein. Durch ständige Hilferufe der Betroffenen ist mittlerweile unschwer zu erkennen, dass Unzufriedenheit gerade durch Fehl-Urteile entstanden ist, Emotionen hochgeschlagen sind, so dass oft sachliche Diskussionen nicht mehr möglich sind.
Wer mehr über die Interessengemeinschaft FTGR und deren Aktivitäten erfahren möchte, kann sich melden unter info@verrein-ftgrev.de oder unter der Rufnummer 0170 / 2784 150.