Forderung von Wissing: „Ein Minister muss in die Exekutive eingreifen können“
Neuesten Pressemeldungen der RHEINPFALZ, Südwestddeutscher Teil, vom 08.08.2015 schließt sich die außerparlamentarische FDP der Position des Zweibrücker Generalstaatsanwalt Horst Hund in der Debatte um die Entlassung von Generalbundesanwalt Harald Range an. Volker Wissing, Parteichef der FDP Rheinland-Pfalz habe gefordert, dass Weisungen der Landesregierung gegenüber der Staatsanwaltschaft schriftlich erfolgen sollten. Wissing habe geäußert, das Parlament sei über jede schriftlich erteilte Weisung in Fragen der Strafverfolgung zu informieren. Dadurch würde die Unabhängigkeit der Justiz und die parlamentarische Kontrolle gestärkt.
Der Spitzenkandidat der FDP für die rheinland-pfälzische Landtagswahl Volker Wissing war von 2000 bis 2004 persönlicher Referent des damaligen rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin. Der Aussage nach von Wissing stehe lediglich Im Gesetz der Satz: „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen“. Nähere Regelungen gebe es nicht, habe ein Ministeriumssprecher auf Anfrage der RHEINPFALZ gesagt. In den letzten Jahren seien keine Weisungen ergangen, hieß es weiter. Volker Wissing habe das Weisungsrecht damit erklärt, dass Staatsanwälte zur ausführenden Gewalt, der Exekutive, und nicht wie Richter zur rechtsprechenden, der Judikative gehörten. Ein Minister trage die politische Verantwortung für die Exekutive. Er müsse daher das Recht haben, korrigierend einzugreifen, wenn Fehler sichtbar würden. Eingeschränkt sei das Weisungsrecht durch die Verfolgungspflicht bei Straftaten, durch das Verbot der Strafvereitelung und der Verfolgung Unschuldiger, so im Bericht der RHEINPFALZ vom 10.08.2015 weiter.