SPD-Europaabgeordneter Michael Detjen: Nicht mit EU-Recht vereinbar
Die Kündigung eines wiederverheiratenden Chefarztes an einer katholischen Klinik ist nicht mit EU-Recht vereinbar. In einem Grundsatzurteil vom 11. September hat der Europäische Gerichtshof einem leitenden Angestellten am katholischen Krankenhause in Düsseldorf Recht zugesprochen. Sein Arbeitgeber, die katholische Kirche, hatte ihm nach der Schließung der zweiten Ehe die Kündigung ausgesprochen, da eine zweite Ehe nach Kirchenrecht ungültig sei. „Der EuGH hat auf Basis des Diskriminierungsverbots die richtige Entscheidung getroffen. Ob der Chefarzt verheiratet ist oder nicht, hat keinen Einfluss auf seine Qualifikation als Arzt. Die katholische Lehre darf nicht über dem weltlichen Arbeitsgesetz stehen“, so Michael DETJEN, beschäftigungspolitischer Sprecher der Europa-SPD. „Ich bin froh, dass Europa diesem Arzt helfen konnte. Das Urteil hat eine grundsätzliche Bedeutung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa.
„Die europäischen Richter stärken mit ihrem Urteil den Schutz von Arbeitnehmerrechten“, so Michael DETJEN. (red.)