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Home Überregional

EU-Abgeordnete Jutta STEINRUCK (SPD): „Datenschutz für Arbeitnehmer nicht aufgeben“

von Redaktion
13.01.2013
in Überregional
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Innenausschuss berät über Berichtsentwürfe zur Datenschutzreform

Die Beratungen zur europäischen Datenschutzreform sind im Europäischen Parlament in die intensive Phase getreten, nachdem am letzten Donnerstag in Brüssel erstmals die Berichtsentwürfe dem Innenausschuss vorgelegt wurden. Jutta STEINRUCK, Beschäftigungsexpertin der SPD-Europaabgeordneten aus Ludwigshafen kritisiert die Vorschläge für den Bereich des Beschäftigtendatenschutzes: „Die vorgelegten Entwürfe weisen gravierende Lücken auf, die wir nicht akzeptieren können. Wir müssen dafür sorgen, dass alle Beschäftigten in Europa sich auf den absoluten Schutz ihrer Daten verlassen können.“

Im bisherigen Entwurf der Kommission soll im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes kein über den Europäischen Rechtsrahmen hinaus verbesserter Datenschutz erlaubt sein. „In der vorliegenden Fassung wäre zum Beispiel die Videoüberwachung am Arbeitsplatz oder der Einsatz von Chipkarten nicht geregelt, und auch kein Mitgliedsland oder Bundesland dürfte das strenger regeln,“ kritisiert STEINRUCK. Die rheinland-pfälzische Abgeordnete drängt auf eine Änderung zu Gunsten einer europäischen Mindestregelung, die weitergehenden Datenschutz im Beschäftigungsbereich explizit erlauben muss.

„Daten wie Fehlzeiten oder Krankheiten am Arbeitsplatz müssen in Zukunft absolut sicher sein vor dem Zugriff Dritter. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir Datenschutzbeauftragte auch in kleinen Unternehmen haben, die unabhängig arbeiten können.“ Jutta STEINRUCK lehnt die Vorschläge der Kommission ab, dass erst ab einer Unternehmensgröße von 250 Beschäftigten ein Datenschutzbeauftragter ernannt werden müsse und stellt klar: „Die Schwelle muss bei Betrieben liegen, die personenbezogene Daten von mehr als 20 Beschäftigten verarbeiten, um effektiv die Mehrzahl der Beschäftigten in Deutschland, um effektiv die Mehrzahl der Beschäftigten in Deutschland vor dem Missbrauch ihrer Daten zu schützen. Der Datenschutzbeauftragt muss vor Kündigung geschützt sein und das Recht auf Fortbildung und freie unbeeinflusste Ausübung seiner Tätigkeit bekommen. Das Argument der Verwaltungsvereinfachung lasse STEINRUCK hier nicht gelten.

„Hier will sich die Kommission eine sehr starke Position als Gesetzgeberin verankern lassen, die den Datenschutz für Beschäftigte in deutschen Unternehmen gefährden würde.“ Jutta STEINRUCK appelliert an die Mitglieder des zuständigen Innenausschusses, die Vorschläge im Sinne eines sicheren Umgangs mit Beschäftigtendaten so zu gestalten, dass nicht unter dem angeblichen Deckmantel der Vereinfachung von Verwaltung grundlegende Schutzrechte aufgegeben werden. (red.)

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