Nach einem ersten Freispruch soll hochrangiger Polizeibeamter erneut vor Gericht
Laut Tagesschau vom 24. Mai 2025 um die bislang ranghöchste Polizei-Affäre in Deutschland, hat nunmehr die Staatsanwaltschaft Stuttgart erneut Anklage gegen den früheren Ex-Inspekteur der Polizei erhoben. Nach einem ersten Freispruch soll er nun erneut vor Gericht.
Nach SWR-Informationen wird dem 52-jährigen Andreas R. diesmal Bestechlichkeit vorgeworfen. Er soll einer jüngeren Kollegin versprochen haben, sie in den höheren Dienst zu bringen, wenn sie sich mit ihm einlässt. Die Anwälte des früheren Inspekteurs haben dem SWR den Eingang der 37-seitigen Anklageschrift bestätigt.. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe sich auf Anfrage allerdings nicht zu der erneuten Anklage äußern wollen.
Die Affäre um den damaligen Inspekteur war im November 2021 bekannt geworden. Damals wurde ihm vorgeworfen, die Kollegin vor einer Kneipe sexuell genötigt zu haben. Vor diesem Vorwurf wurde er aber vor zwei Jahren vom Landgericht Stuttgart aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Über die erneute Anklage hatte zuerst der „Südkurier“ berichtet. Die Affäre um Andreas R. ist der #Metoo-Fall mit dem bislang ranghöchsten Beschuldigten in Deutschland. Die Affäre um den Ex-Inspekteur der Polizei BW beschäftigt seit drei Jahren auch einen Untersuchungsausschuss des Landtags. Auch NACHRICHTEN REGIONAL hatte am 20. Dezember 2024 darüber berichtet, https://nachrichten-regional.de/neue-polizeiaffaere-in-baden-wuerttemberg-im-raum-steht-der-verdacht-der-falschbeurkundung/.
Wie die Tagesschau weiter berichtete, geht es diesmal um ein Videotelefonat zwischen Andreas R. und der jüngeren Kollegin. Wenige Tage nach dem Kneipenbesuch im November 2021 soll es auf Betreiben von Andreas R. zu einem Skype-Gespräch gekommen sein, das die Beamtin im Homeoffice heimlich mit dem Smartphone akustisch mitgeschnitten hatte. Im ersten Prozess sei es ohne Öffentlichkeit angehört worden – auf das erste Urteil hatte es laut Richter keinen Einfluss gehabt, weil es nach den Vorgängen vor der Kneipe aufgenommen wurde. Nach SWR-Informationen soll der Inspekteur die junge Frau darin versucht haben zu überreden, sich mit ihm einzulassen. Demnach habe er in dem Gespräch mehrfach versichert, dass sie durch den privaten Kontakt auch beruflich nur Vorteile haben werde.“ „Er werde sie zu „1.000 Prozent“ durch den Auswahlprozess für den höheren Dienst bringen“, soll er ihr versprochen haben. Aus dem Telefonat soll hervorgegangen sein, dass die Frau sich vor dienstlichen Konsequenzen fürchtete, sollte sie den Inspekteur zurückweisen.
In dem Verfahren geht es nun um die Frage, ob der ranghöchste Polizist des Landes seine Machtstellung als Vorgesetzter missbrauchte, um die Kommissarin zu sexuellen Gefälligkeiten zu drängen. Der U-Ausschuss versucht schon seit Juni 2022 herauszufinden, wie Andreas R. so schnell Karriere machen konnte und ob bei der Beförderungspraxis bei der Polizei grundsätzlich etwas nicht stimmt. Mehr kann man im Bericht der Tagesschau erfahren, auch wie es mit der erneuten Anklage der Stuttgarter Staatsanwaltschaft weitergeht https://www.tagesschau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/swr-staatsanwaltschaft-klagt-frueheren-inspekteur-der-polizei-erneut-an-100.html
Sobald es diesbezüglich neue Erkenntnisse gibt, werden wir darüber berichten. Wie bleiben für Sie am Ball und werden unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.
Quellen: Tagesschau und SWR