Depotkonto weist 4.475,54 Euro auf – Betrag steht der Gemeinde Haßloch aus der 1400-Jahr-Feier zu
Die Entscheidung über das Vermögen des Vereins Kulturring Haßloch e.V. liegt inzwischen beim Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG). Das wurde der ehemaligen Gemeinderätin und stellvertretenden Vorsitzen des Vereins, Karin Hurrle, Anfang April vom OLG Zweibrücken mitgeteilt. Das Amtsgericht Ludwigshafen hat die Unterlagen zur Entscheidung dorthin weitergereicht, nachdem Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen eingelegt wurde.
Schon jahrelang wird die Gemeinde Haßloch aufgefordert, sich um das deponierte Geld des Kulturrings Haßloch beim Amtsgericht Bad Dürkheim zu kümmern, weil nach Meinung einiger ehemaliger Vorstandsmitglieder der deponierte Betrag der Gemeinde zusteht. Es wurde immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Geld der 1400-Jahr-Feier der Gemeinde zuzuordnen ist. Bisher wollte weder der ehemalige Bürgermeister einen Anspruch erheben, auch Tobias Meyer (CDU) als 1. Beigeordneter hat den Sachverhalt an seinen ehrenamtlicher Beigeordneten Claus Wolfer (FWG) abgegeben. Nicht nachvollziehen können mittlerweile einige Haßlocher Gemeinderäte, warum der Sachverhalt nicht aufgeklärt wird und die Gemeinde Haßloch das Depotkonto auflösen lässt. Am 08. Dezember 2020 hatte NACHRICHTEN REGIONAL letztmals darüber berichtet.
Bürgermeister Lothar Lorch (CDU) war seinerzeit aufgefordert, das Thema „Auflösung des Depotkontos des Kulturrings“ seinem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Ehemalige Vorstandsmitglieder hatten sich angeboten, den Sachverhalt dem Gemeinderat vorzutragen, damit sich die Gemeinde das deponierte Geld von 4.475,54 Euro zurückholen kann. Als ehemalige Gemeinderätin ist Karin Hurrle der Meinung, dass der Gemeinde Haßloch das Geld aus der 1400-Jahr-Feier zusteht, und zwar aus einem Bucherlös, das zu dieser Veranstaltung aufgelegt wurde und der Erlös beim Verkauf an die Gemeinde Haßloch zurückfließen sollte. Autorin dieses Buches war seinerzeit Jutta Meyer (CDU), die gemeinsam mit ihrem Kollegen Arno Scheurer ein BUCH über „Haßlocher Profile“ aufgelegt hatte. Das Geld aus dem Bucherlös floss erst nach massiver Kritik ehemaliger Vorstandsmitglieder des Kulturrings zurück. Zu diesem Zeitpunkt war allerdings das Konto bei der Sparkasse Rhein-Haardt bereits aufgelöst, so dass der Rückfluss des Kaufserlöses auf ein Depotkonto zu Gunsten des Kulturrings ging. Wer das Konto des Kulturrings bei der Sparkasse aufgelöst hat, bleibt bis heute noch ein Geheimnis. Nun muss das OLG Zweibrücken darüber entscheiden, wem das Geld zusteht. In den Akten kamen auch Schreiben der VHS Haßloch zum Vorschein, wo auch der ehemalige Geschäftsführer, Hans Grohe (CDU) einen Anspruch über das deponierte Geld erhob. An den Betrag kommt man allerdings erst dran, wenn die Entscheidung vom OLG Zweibrücken getroffen wurde, wem das Geld zusteht.
Schon jahrelang wird mit dem Amtsgericht – Registergericht – Ludwigshafen gestritten, wer als Notvorstand benannt wird, um den Sachverhalt zu klären. Nachdem die ehemalige Vorsitzende Traudel Kohout 2017 verstorben ist, haben sich ihre Stellvertreterin und die ehemalige Schatzmeisterin mit einem Antrag an das Registergericht Ludwigshafen gewandt und sich angeboten, als Notvorstand zu fungieren, damit der Sachverhalt umfassend geklärt und das Depotkonto aufgelöst werden kann. Mit einer nicht nachvollziehbaren Begründung wurde der Antrag von Beiden abgelehnt, weshalb am 13.10.2020 dagegen Beschwerde eingelegt wurde. Diese Beschwerde wurde nun vom Amtsgericht Ludwigshafen an das OLG Zweibrücken weitergereicht. Sobald die Entscheidung vorliegt, wird sie dem Gemeinderat Haßloch zur Kenntnis weitergeleitet.
Wie über die Auflösung des Kulturrings Haßloch und das Depotkonto beim Amtsgericht Bad Dürkheim entschieden wird, werden auch unsere Leserinnen und Leser erfahren. Wir bleiben für Sie am Ball und werden weiter darüber berichten.