Häuslebauer die bei Banken in Zahlungsschwierikgieten geraten sind können wieder hoffen
Wenn Bankkunden wegen ihrer finanzierten Immobilie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, wird oft von der Bank die Zwangsversteigerung ihres Objektes eingeleitet und der Besitzer verliert nicht nur sein Eigenheim, sondern wird oft auch „zwangsgeräumt“. Dem hat der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 14. März 2013 Aktenzeichen: EuGH C-415/11,Aziz/Catalunyacaixa einen Riegel vorgeschoben, so dass sich die Chancen eines Bankkunden in dieser Situation verbessert haben und ein Rettungsanker für Betroffene sein kann.
Der europäische Gerichtshof EuGH hat mit diesem Urteil in einem Verfahren eines Bankkunden gegen die spanische Caixa Catalunya (Sparkasse von Katalonien) insbesondere auf die EU-Richtlinie 93/13/EWG vom 5. April 1993 Bezug genommen. Das bedeutet, dass unter Berücksichtigung dieser Richtlinie die nach spanischem Recht mögliche Zwangsvollstreckung – ohne vorheriges Urteil bzw. Erkenntnisverfahrens – nur mithilfe vorformulierter Vertragsklauseln ein Verstoß gegen die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen darstellt. Die Instanzgerichte der Mitgliedsstaaten – also auch Deutschland – müssen in jeder Lage des Vollstreckungsverfahrens die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallenden Vertragsklauseln von Amts wegen prüfen. Sofern diese Klauseln rechtsmissbräuchlich sind, entfallen sie für den im Grundsatz schutzwürdiger Verbraucher keine Regelungswirkung. Es sei insbesondere nicht hinnehmbar, dass selbst eine Nichtigkeit einer missbräuchlichen Klausel der Verlust des Eigentums durch Zuschlag unumkehrbar wäre.
Damit habe nunmehr auch der EuGH ein Moratorium über die Vollstreckung aus Grundschuldbestellungsurkunden von Banken verhängt, informiert auch Rechtsanwalt Rechtsanwalt Ulrich Ernst Büttner, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, siehe auch folgender LINK: https://www.anwalt.de/rechtstipps/eugh-urt-v-c-aziz-catalunyacaixa-missbraeuchliche-zwangsversteigerung_040825.html
Foto: Neue Richtervereinigung/Fotolia