Seit dem 24.Oktober 2013, dem Tag der Bibliotheken können alle Leser der Stadtbücherei Lampertheim die Online Ausleihe der Metropolbib nutzen. Das überregionale Angebot fasst die elektronischen Bestände von nunmehr 15 öffentlichen Bibliotheken der Metropolregion Rhein-Neckar zusammen und bietet den Lesern fast 20.000 Medien zur elektronischen Ausleihe. In der Onleihe gibt es Romane, Sachbücher, Kinder- und Jugendbücher, Schülerhilfen, Reiseführer und elektronische Zeitungen und Zeitschriften über Internet auszuleihen.. Die klassischen Öffnungszeiten sind für die Nutzung von E-Medien abgeschafft. Die Onleihe ist 24 Stunden und 7 Tage die Woche zugänglich, alle Medien sind schnell auszuleihen, nach einer Leihzeit von 14 Tagen erlischt die Möglichkeit den Titel zu lesen und das elektronische Buch ist somit zurückgegeben.
Über 200 Leser der Stadtbücherei Lampertheim haben bisher über 2000 E-Medien entliehen, die Nutzung steigt stetig an. Auch Ältere haben keine Schwierigkeiten mit den E-Book Readern. Sie sind bedienerfreundlich, da sich die Schriftgröße und der Kontrast bei vielen Lesegeräten der Sehfähigkeit der Leser anpassen lässt. Selbstleuchtende Bildschirme erleichtern das Lesen.
Ausführliche Hilfen zum Einstieg zur Nutzung von E-Book Readern und der Onleihe gibt es in der Stadtbücherei. Wer gerne mal testen will, kann sich in der Stadtbücherei einen E-Book Reader ausleihen.
Das Angebot der Ausleihplattform Metropolbibliothek wird von den 15 teilnehmenden Bibliotheken ausgewählt. Leider stellen nicht alle Verlage den Bibliotheken alle erstellten E-Books zur Ausleihe zur Verfügung. Der Hintergrund dafür ist, dass es noch keine rechtliche Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern gibt. Hierzu müsste der Erschöpfungsgrundsatz und das Verbreitungsrecht im Urheberrecht, und die Ausweitung der Bibliothekstantieme auf elektronische Medien und die Anpassung des Mehrwertsteuersatzes von E-Books an die reduzierte Mehrwehrtsteuer für Bücher, rechtlich festgelegt werden.
Der Deutsche Bibliotheksverband (DBV) informierte in einem Pressegespräch am 22. April 2014 zum „Welttag des Buches und des Urheberrechts“ über die Hürden der E-Medien Ausleihe.
„Bibliotheken können nicht jedes E-Book erwerben, sie sind abhängig von der individuellen Entscheidung der Verlage über die Lizenzerteilung. Anders als bei physischen Medien, haben Bibliotheken auf der Basis des geltenden Urheberrechts kein Recht auf Erwerb und Verleih elektronischer Medien“. Der Vorsitzende des DBV Dr. Frank Simon-Ritz fordert daher:“ die Regelungen für den Verleih von physischen Werkstücken bzw. Büchern müssen auch für nicht-körperliche Werke gelten.“ Das European Bureau of Library, Information and Documentation Associations hat hierzu eine Webseite eingerichtet auf der sich Bürger und Bürgerinnen einer Kampagne zur Entwicklung eines präzises Urheberrecht, das den Bibliotheken erlaubt, E-Books zu erwerben, zu verleihen und dafür den Autorinnen/Autoren und Rechteinhaberinnen/Rechteinhabern eine angemessene Vergütung zu erstatten, eingerichtet.. Ein aktualisiertes Urheberrecht sollte den Bibliotheken ermöglichen, ihre Dienstleistungen weiterhin zugunsten aller europäischen Bürgerinnen und Bürger anzubieten, so wie es auch im Bereich der gedruckten Bücher der Fall ist. (red.)