Keine Verurteilung wegen Verleumdung, falscher Verdächtigung und Verbot der Mitteilung aus nicht öffentlicher Sitzung
Einen erneuten „Paukenschlag“ mit seinem FREISPRUCH hat Manfred Klag, der als Natospion 2013 zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde, vor dem Amtsgericht Rockenhausen erzielt. Ihm wurde von einem ehemaligen NATO-Zeugen „Verleumdung, falsche Verdächtigung und Mitteilung aus einer nicht öffentlichen Sitzung“ vorgeworfen. In allen drei Anklagepunkten erhielt er einen FREISPRUCH.
In diesem fair geführten Strafverfahren hatte Klag die Möglichkeit, nochmals ausführlich zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Sowohl Richter Tschoepke, als auch die Staatsanwältin Willenbacher ließen hierzu den Einlass des Angeklagten zu. Einige Prozessbeobachter des Frankfurter Vereins gegen Rechtsmissbrauch (VGR) saßen im Gerichtssaal und haben mit Spannung das Urteil von Richter Tschoepke erwartet. Der verkündete nach einem kurzen Rückzug ins Beratungszimmer seinen FREISPRUCH, nachdem zuvor auch Staatsanwältin Willenbacher erklärt hatte, dass auch sie Manfred Klag in allen drei Anklagepunkten freisprechen werde.
Um was ging es also bei dieser Strafverhandlung in Rockenhausen?
Es geht um die eigene Geschichte von Manfred Klag und seine Verurteilung, wo ihm Diebstahl von geheimen NATO-Daten und Verrat 2012 vorgeworfen wurde. Diese soll er missbräuchlich auf seiner Homepage https://natospion.de veröffentlicht haben und den NATO-Zeugen namentlich als Täter in seinem selbst verfassten Buch https://natospion.de/mein-buch/ bezeichnet haben. Daraufhin hat dieser Zeuge Manfred Klag bei der Staatsanwaltschaft Rockenhausen wegen Verleumdung, falscher Verdächtigung und Mitteilung aus einer nicht öffentlichen Sitzung angezeigt.
In seiner Geschichte vor dem Amtsgericht Rockenhausen ging Klag nochmals ausführlich auf seine Verhaftung im Jahre 2012 ein, und zwar sei dies sechs Tage nach Eintritt seiner Berentung gewesen. Bereits 2013 sei er vom damaligen Generalbundesanwalt wegen gefälschten NATO-Daten zu sieben Jahren Haft verurteilt worden, erklärt er weiter. Er verwies auf das damalige Urteil auf Seite 63 worauf gestanden habe: „Dass der Angeklagte die erlangten Informationen tatsächlich an Dritte weitergegeben hat, konnte in der Verhandlung nicht festgestellt werden. Anhaltspunkte dafür bestehen nicht“. Am 27.09.2023 fand bereits vor dem Landgericht Kaiserslautern ein ähnliches Verfahren gegen Manfred Klag statt, wo er sich vor Gericht ebenfalls zu dieser Sache verantworten musste. Auch an diesem Tage erhielt Klag ebenfalls seinen FREISPRUCH, NR hatte auch darüber berichtet, https://nachrichten-regional.de/eilmeldung-paukenschlag-beim-landgericht-kaiserslautern-freispruch-fuer-manfred-klag/
Manfred Klag hat vor dem Amtsgericht Rockenhausen in diesem Strafverfahren alles erreicht, was man sich in einem solchen Strafverfahren wünschen kann, nämlich, seinen FREISPRUCH, was eine Genugtuung gegenüber dem Kläger darstellen müsste. Doch ganz zufrieden scheint Klag immer noch nicht zu sein. Denn sein ANTRAG auf rechtliche Klärung, wo, wer und wie die geheimen Daten, verraten wurden, hat Richter Tschoepke zurückgewiesen. Wie er erklärte, müsse dieser ANTRAG an anderer Stelle gestellt werden.
Dennoch kann dieses URTEIL vom Amtsgericht Rockenhausen für Manfred KLAG und auch für andere Betroffene ein weiterer Meilenstein sein, um Hinweis zu geben, dass es auch junge RichterInnen und Staatsanwälte/innen gibt, die solche Strafverfahren anders sehen wie die „Altgedienten“.