Der Staatsanwalt, gelenkt und geleitet? – Neue Diskussionen um das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften
Der Journalist der Süddeutschen Zeitung, Heribert Prantl, hat es in seinem Artikel vom 20.05.2015 „Der Staatsanwalt, gelenkt und geleitet“ auf den Punkt gebracht, wo er folgendes schreibt: „Richter sind, so das Grundgesetz, unabhängig, Staatsanwälte nicht. Im Grundgesetz werden sie gar nicht eigens erwähnt. Sie sind Justizbeamte, also weisungsgebunden wie jeder Beamte“. Soll heißen: „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen“.
Der Vorgesetzte des Staatsanwaltes sei sein Gruppenleiter, darüber stehe der Oberstaatdsanwalt, darüber der Leitende Oberstaatsanwalt, der Chef aller Staatdsanwälte in seinem Bezirk sei der Generalstaatsanwalt. Und der untersteht dem Landesjustizminister. Wie Recht Heribert Prantl mit seiner Feststellung hat, der gleichzeitig zur Gesetzeslage schreibt: „Pferde liegen am Zügel, Staatsanwälte auch“. Sie seien doppelt weisungsgebunden; extern an die Weisungen des Ministers, intern an die Weisungen des vorgesetzten Staatsanwaltes.
Wie Heribert Prantl in seinem Artikel weiter schreibt „Wenn ein Staatsanwalt Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Anweisung hat, muss er, wie jeder andere Beamte, „remonstrieren“, also gegen die Weisung Einwände erheben. Wenn die Vorgesetzten beharren, muss er, der Gehorsamspflicht wegen, die Weisung ausführen – es sei denn, dass er damit eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begehen würde. So kann er sich selbst davor schützen, rechtlich belangt zu werden; allerdings muss er dann gegenwärtigen, dass er seines Dienstes nicht mehr froh wird. Hartnäckig remonstrierende Staatsanwälte gibt es daher höchst selten. Helden? In der Regel werden sie als Querulanten abgestempelt. Der Staatsanwalt steht also zwischen Eigenverantwortung und Weisungsgebundenheit“, https://www.sueddeutsche.de/politik/justiz-der-staatsanwalt-gelenkt-und-geleitet-1.2487163
Auch Der SPIEGEL-Bericht mit der Überschrift „Die Scharfmacher und Übergriffigen“ wurde im Juraforum verschiedentlich kommentiert. Immer wieder wird Kritik an der Vorgehensweise von Staatsanwaltschaften geübt. Und die Kritik ist nicht unberechtigt? Denn die Weisungsbefugnis des Justizministers ist politischer Natur, der dieses Amt inne hat, weil er von einer Regierungsmehrheit (Politik) in dieses Amt gewählt wurde, https://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?t=49967. Die Abschaffung des politischen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten wird seit Jahren gefordert. Kritiker wie der Deutschen Richterbund bemängeln, dass die Einflussnahme der Justizminister das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz beschädigt und Deutschland dafür wiederholt von der EU kritisiert wurde.
Die Kernproblematik
Staatsanwälte sind in Deutschland Teil der Exekutive (der Regierung) und unterliegen den Weisungen ihrer Vorgesetzten sowie der Landesjustizminister. Kritiker befürchten, dass dies theoretisch dazu genutzt werden könnte, politisch unliebsame Ermittlungen zu verlangsamen oder einzustellen. Selbst die bloße Möglichkeit solcher Weisungen schadet dem Ansehen der Strafverfolgung.
Forderungen nach Abschaffung: Der Deutsche Richterbund sowie die deutschen Generalstaatsanwälte fordern, die Staatsanwaltschaften resilienter und unabhängiger gegenüber äußeren Einflüssen zu machen.
Kompromissmodell Transparenz: Ein Vorstoß der Bundesregierung aus dem Jahr 2024, Weisungen an Staatsanwälte auf Ausnahmefälle zu beschränken und diese transparenter sowie schriftlich zu dokumentieren, wurde nach dem Bruch der Koalition bislang nicht umgesetzt.
Länderinitiativen: Einzelne Bundesländer versuchen, voranzugehen. So hat beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern per Minister-Erlass auf den Einsatz von ministeriellen Weisungen im Einzelfall verzichtet.
Verfassungsrechtliche Hürden: Eine vollständige Abschaffung des Weisungsrechts ist jedoch juristisch umstritten. Da Staatsanwälte als Teil der Exekutive agieren, leitet sich ihre demokratische Legitimation aus einer ununterbrochenen Kette zurück zum Parlament ab. Eine echte Unabhängigkeit, wie Richter sie genießen, würde weitreichende Änderungen im Gerichtsverfassungsgesetz oder sogar eine Grundgesetzänderung erfordern.
Wie LTO in seinem Bericht vom 02.01.2026 mitteilt, wurde das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten in Mecklenburg-Vorpommern von Justizministerin Jaqueline Bernhardt (Die Linke) außer Kraft gesetzt. Staatsanwälte müssten sich keine Sorgen mehr machen, dass ihnen die Landesregierung per Weisungsrecht irgendwelche Vorgaben macht. Einen Verzicht wurde von der Justizministerin unterzeichnet. Diese Entscheidung bringe wieder Schwung in die Diskussion, ob das Weisungsrecht der Politik gegenüber Staatsanwaltschaften, wie es derzeit in Deutschland ausgestalter ist, noch zeitgemäß ist oder im Sinne von mehr Unabhängigkeit für die Strafverfolger geändert werden sollte. Spätestens seit der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahre 2019 entschieden habe, dass im deutschen Justizsystem nicht unabhängig genug sei, um europäische Haftbefehle auszustellen, stehe das in den §§ 146, 147 Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) verankerte Weisungsrecht der Politik gegenüber Staatsanwaltschaften massiv in der Kritik, so der weitere Bericht von LTO.
Am 19. Juni 2026 wurde bei beck-aktuell darüber berichtet, dass die Generalstaatsanwälte mehr Unabhängigkeit fordern. Die Stärkung des Rechtsstaates stehe derzeit im Mittelpunkt vieler Debatten. Dabei dürfe ein zentrales Organ nicht vergessen werden: die Staatsanwaltschaft. Diese appelliere nun erneut für mehr Unabhängigkeit von der Exekutive. In einem gemeinsamen Beschluss fordern deutsche Generalstaatsanwälte sowie der Bundesgeneralstaatsanwalt mehr Unabhängigkeit von den Justizministerinnen und Justizministern, habe die Generalstaatsanwaltschaft Celle gemeldet. Die Staatsanwaltschaft sei ein unentbehrliches Organ der Strafrechtspflege, das ein rechtsstaatliches und unparteiisches Ermittlungsverfahren garantiere, https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsgeschehen/externes-weisungsrecht-justizminister-staatsanwaltschaft-appell-reform-gvg-resilienz-unabh%C3%A4ngigkeit-justiz-2026-06-19













