Emilie Schlösser erhält Strafbefehl wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen – Die Bewährung von Klaus Schlösser wurde vom Amtsgricht Ravensburg widerrufen
Die „Schlössers“ kommen einfach nicht zur Ruhe und scheinen weiterhin im Visier der Ravensburger Staatsanwaltschaft zu stehen. Anfang letzten Jahres erhielt Emilie Schlösser einen Strafbefehl, zunächst wegen eines „offenen Briefes“ vom 04.01.2022, den sie an Innenminister Strobl und den Ravensburger Polizeipräsidenten Stürmer schrieb und den sie auf ihrer Homepage veröffentlicht hatte. Die Verhandlung darüber fand am 03.11.2022 statt. Die Angeklagte konnte sich allerdings mit dem Polizeipräsidenten in der Verhandlung beim Amtsgericht Ravensburg einigen. Sie hatte sich wegen ihres „offenen Briefes“ bei ihm entschuldigt und den Brief aus ihrer Homepage genommen. Vertreten wurde sie in diesem Strafverfahren von Rechtsanwalt Menz. Der Strafbefehl wurde zurückgenommen und die Kosten der Staatskasse auferlegt. NACHRICHTEN REGIONAL hatte am 18.11.2022 darüber berichtet, https://nachrichten-regional.de/urteil-gegen-emilie-schloesser-wegen-vergleich-mit-polizeipraesident-stuermer-ist-rechtskraeftig/
Kaum dass dieses Urteil rechtskräftig wurde, flatterte ihr Tage später ein neuer Strafbefehl ins Haus. Diesmal ging es der Ravensburger Staatsanwaltschaft um den Vorwurf verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen. Es ging um Unterlagen, die sie in einen großen Verteiler gegeben hatte, u.a. auch an Politiker und die Presse. In der Verhandlung am 05. April 2023 wurde ihr vorgeworfen, vertrauliche Dokumente u.a. an das Amtsgericht Neustadt weitergegeben zu haben. Eine ordnungsgemäße Verteidigung war nicht möglich, weil man ihr die Akteninhalte vor der Verhandlung nicht zur Verfügung gestellt hatte. Außerdem wollte sie sich bei der Verhandlung ohne Rechtsanwalt alleine verteidigen. Ihre diesbezügliche schriftliche Stellungnahme verlas sie und gab diese zur Gerichtsakte. Ein Rechtsreferendar, der in Vertretung von Staatsanwalt Straub die Anklageschrift verlas, forderte von ihr eine Geldstrafe von 55 Tagessätzen à 50 Euro, also 2.750 Euro.
Eine solch hohe Strafe wollte ihr die Vorsitzende Richterin Herzog nicht auferlegen. Wegen ihrer günstigen Sozialprognose sei Emilie Schlösser deshalb nicht so hart zu bestrafen. Ihre Geldstrafe setzte sie mit 45 Tagessätzen à 10 Euro fest, was von der Verurteilten auch angenommen wurde. Richterin Herzog, die im Anschluss der Verhandlung bereits das Urteil verlas, wies darauf hin, dass das Rechtsmittel der Berufung oder der Revision innerhalb 8 Tagen möglich ist. Da weder von Emilie Schlösser, noch von der Staatsanwalt davon Gebrauch gemacht wurde, ist das Urteil seit 13.04.2023 rechtskräftig.
Seit Jahren kämpft Emilie Schlösser um Gerechtigkeit. In einem Video-Film, der mit ihr von der Interessengemeinschaft „Fairness, Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtssprechung“ (FTGR) gedreht wurde, geht sie auf ihren langen Leidensweg ein, es ist interessant, sich diesen Clip anzusehen: https://youtu.be/Z7BpSxMQKzs
Doch was ist mit Klaus Schlösser passiert? Und warum wurde seine Bewährungsstrafe vom Amtsgericht Ravensburg widerrufen?
Auch der Fall Klaus Schlösser ist eine lange Geschichte. Nachdem das Firmen- und das Familienvermögen vor Jahren einem Insolvenzverfahren zum Opfer gefallen ist, wurden die Eheleute Schlösser geschieden und jeder ging seiner eigenen Wege. Inzwischen haben sich die Eheleute wieder zusammengefunden und kämpfen zusammen weiter für die Gerechtigkeit.
Klaus Schlösser war damals sehr lange Zeit ohne Einkommen und ohne eigene Wohnung und war auf Hilfe Dritter angewiesen. Jeder musste also nach der Insolvenz seinen Kampf alleine kämpfen. Er konnte auch wieder eine Arbeit bei einer Stiftung annehmen. Bürokratie war noch nie was für ihn. Also hatte er sich darauf verlassen, dass mit seinem Arbeitsantritt alles richtig gemacht wird. Doch dies endete damals für ihn in einem neuen Strafverfahren. Man hatte ihm Sozialbetrug vorgeworfen, wofür er auch eine Bewährungsstrafe erhielt. Unter fadenscheinigen Gründen hatte das Amtsgericht Ravensburg die Bewährung vergangenes Jahr wieder aufgehoben. Mit Hilfe der Interessengemeinschaft FTGR wurde am 09.03.2023 ein Schriftsatz an die Ravensburger Gerichte verfasst, so dass der Bewährungswiderruf vom Landgericht Ravensburg wieder aufgehoben werden konnte.
Auch Klaus Schlösser, der seinerzeit von einem Ravensburger Rechtsanwalt vertreten wurde, ist der Meinung, alles richtig gemacht zu haben. Nun liegt es an den zuständigen Gerichten, wie es auch mit seinem Fall weitergeht. Auch Klaus Schlösser ist der Meinung, dass die Gerechtigkeit irgendwann siegen muss.
Den gesamten „Fall Schlösser“ kann man sich auf dem anhängenden Youtube-Video anhören. Dieser Beitrag wurde NACHRICHTEN REGIONAL vor einigen Jahren zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
Wir bleiben weiterhin am Ball und werden unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.