„In Deutschland ist die Judikative fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Das schreibt Richter Udo Hochschild des Verwaltungsgerichts Dresden in einem Bericht. „Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht.
In den Protokollen des Parlamentarischen Rats < des deutschen Verfassungsgebers > ist wörtlich nachzulesen, dass die Verfasser des Grundgesetzes eine nicht nur rechtliche, sondern tatsächliche Gewaltenteilung, einen neuen Staatsaufbau im Sinne des oben dargestellten italienischen Staatsmodells wollten: „Die Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung und ihre Übertragung auf verschiedene, einander gleichgeordnete Träger“ (Zitat aus der Sitzung des Parlamentarischen Rats vom 8.9.1948). Der Wunsch des Verfassungsgebers fand seinen Niederschlag im Wortlaut des Grundgesetzes (z.B. in Art. 20 Abs. 2 und 3, Art. 92, Art. 97 GG). Der Staatsaufbau blieb der alte ….[….]
Das Grundgesetz ist bis heute unerfüllt. Schon damals stieß die ungewohnte Neuerung auf heftigen Widerstand. Bereits in den Kindertagen der Bundesrepublik Deutschland wurde die Gewaltenteilung mit dem Ziele der Beibehaltung des überkommenen, einseitig von der Exekutive dominierten Staatsaufbaus erfolgreich zerredet. Die allenthalben verbreitete Worthülse „Gewaltenverschränkung“ wurde zum Sargdeckel auf der Reformdiskussion“. (red.)