Marion WAADE recherchiert schon jahrelang über den Tod ihrer Tochter – HOMEPAGE als MAHNSEITE – Soll aufklären über Ungerechtigkeit, Verschleppung von Ermittlungen, Korruption sowie behördlichem und politischem Versagen
Die Geschichte über die Ermordung von Susan WAADE hätte nicht dramatischer sein können, wenn sie als Science-Fiction-Film gesendet worden wäre. Aber es ist eine wahre Geschichte über den MORD der Tochter von Marion WAADE, die auch Bundesvorsitzende des Vereins ANUAS e.V in Berlin ist, siehe LINK dazu https://anuas.de/wie-und-warum-entstand-anuas/
Seit dem Jahre 2007 laufen in vielseitiger Weise Recherchen über den Tod von Susan WAADE, sogar ein griechischer Rechtsanwalt war im Einsatz. Außer „Spesen nichts gewesen“, lautet das heutige Fazit. Dieser MORDFALL bleibt bis heute ohne Verurteilung der Täter. Seit 30.07.2024 gibt es die Webseite www.susanwaade.de, wo die jahrelange Leidensgeschichte der Familie über ihre ermordete Tochter nun transparent wird. Die Seite und die Geschichte über Susan WAADE wird ständig aktualisiert. Der Wunsch der Eltern von Susan wäre, dass die in Griechenland lebenden Täter und die Verantwortlichen verschiedener Behörden noch zur Rechenschaft gezogen werden. NACHRICHTEN REGINAL berichtete am 02.06.2024 darüber https://nachrichten-regional.de/anuas-berlin-der-jahrelange-kampf-von-marion-waade-um-opferrechte-von-hinterbliebenen-in-mordfaellen/
Am 30. 07.2024 wäre Susan Waade 44 Jahre alt geworden. Sie kann ihren Geburtstag nicht mehr feiern, weil sie – so wie die Mutter Marion WAADE erzählt – 2007 in Griechenland / Athen ermordet wurde. Weil die Aufklärung schon jahrelang von deutschen und griechischen Behörden verweigert wird, ist für Marion WAADE nunmehr der Zeitpunkt gekommen, nicht mehr länger zu schweigen und die Geschichte öffentlich zu machen. Die Webseite ist als Mahnseite gedacht, um Ungerechtigkeit, Verschleppung von Ermittlungen, Korruption, behördliches und politisches Versagen in Deutschland und Griechenland und Menschenrechtsverletzungen zum Nachteil von Menschen und der Gesellschaft, transparent zu machen. Auf den Seiten werden alle Fakten zum Leben der Susan Waade in drei kultur-politischen Systemen vor und nach der gewaltsamen Tötung, sowie die Abläufe des Geschehens – inclusive aller wichtigen Beteiligten – unterlegt mit entsprechenden Nachweisen, bekannt gemacht. Sie ist unter: www.susanwaade.de aufzurufen.
Die Veröffentlichung dieser Seite soll zeigen, wie krank das Polizei- und Justiz-System ist – und zwar nicht nur in Deutschland – sondern in ganz EUROPA. Als bestes Beispiel könnte man die jüngste Kritik von verschiedenen Personen gegenüber FRONTEX anführen, wo das Europäische Recht im Vorfeld bereits politisch ausgehebelt wurde. Es ist zu hoffen, dass sich rechtspopulistische Handlungen und Meinungen im Europa-Parlament nicht weiter ausbreiten können, siehe Bericht dazu https://nachrichten-regional.de/inside-frontex-exklusive-einblicke-in-die-umstrittene-eu-grenzschutzagentur-strg_f/
Die Webseite über Susan WAADE wurde von JB WebArt – Jeannette Czarkowski in monatelanger Kleinst- und fachlicher Feinstarbeit erstellt. Die Webseite www.susanwaade.de wird regelmäßig aktualisiert, so dass Schritt für Schritt die jahrelange Leidensgeschichte der Familie fortgeschrieben wird. Und hoffentlich DEUTSCHLAND mit ihrer ‚Rechtsprechung“ innerhalb EUROPA nicht untergeht? Marion WAADE zieht ein FAZIT: „Vielleicht wird es irgendwann einmal wahr, dass die TÄTER meiner ermordeten Tochter rechtmäßig verurteilt werden?“ Denn in Griechenland verjährt ein MORD nach 25 Jahren, während es eine solche Verjährungsfrist bei einem MORD in Deutschland nicht gibt.
Geltungsbereich des griechischen Strafrechts
Grundlage für das griechische Strafrecht ist das griechische Strafgesetzbuch (pinikos kodikas), sowie einige Nebengesetze. Die griechische Strafprozessordnung ist im „kodikas pinikis dikonomias“ geregelt. Das griechische Strafrecht gilt für alle Straftaten, die im Inland und -unter bestimmten Voraussetzungen- auch im Ausland begangen werden.
Darüber hinaus kann der Geschädigte gegen den Beschuldigten auch einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch, der zur Zuständigkeit der ordentlichen Zivilgerichte gehört, im Strafverfahren geltend machen. (Sog. Adhäsionsverfahren). Die Nebenklage können sowohl die natürlichen als auch die juristischen Personen erheben. Juristische Personen müssen hierbei bestimmte Formalien einhalten und Unterlagen vorlegen.