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Startseite Politik

Deutscher Mehmet Y. wird nicht von Bulgarien an die Türkei ausgeliefert

by Karin Hurrle
10.10.2018
in Politik
Lesezeit: 3 mins read
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Mehmet Y. aus Bonn wird aus Hausarrest im bulgarischen Varna frei gelassen – Verhaftung war wegen eines türkischen Interpol-Gesuchs erfolgt – Die Türkei hatte die Auslieferung des Deutsch-Türken gefordert

Mainz – Der Anfang September in Bulgarien festgenommene Deutsch-Türke Mehmet Y., der deutscher Staatsbürger ist, kommt nach Informationen des SWR wieder frei. Bei der heutigen Gerichtsverhandlung in Varna (Bulgarien) wurde der seit 2001 in Deutschland lebende Mann freigesprochen. Dem Auslieferungsersuchen der Türkei gab das bulgarische Gericht nicht statt. Das berichtet der SWR unter Berufung auf entsprechende Angaben der Ehefrau von Mehmet Y. Seine Frau, die Deutsch-Türkin Gülsen Y., war während des Prozesses und der heutigen Urteilsverkündigung anwesend. In einer ersten Reaktion sagte sie dem SWR: „Wir haben heute auf diese Entscheidung gehofft. Wir sind glücklich und freuen uns auf die Rückreise nach Deutschland.“ Weiter sagte sie, ihr Mann dürfe das Land vorerst noch nicht verlassen, sondern müsse noch sieben Tage in Bulgarien bleiben, weil die bulgarische Staatsanwaltschaft Berufung einlegen könne.Ihr Mann war am 2. September bei der Einreise am bulgarischen Flughafen Varna festgenommen worden. Das Paar hatte in Bulgarien Urlaub machen wollen. Offenbar hatte die Türkei bereits seit 2009 per Interpol nach Mehmet Y. gesucht. Ihm wird Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Nach drei Tagen in Untersuchungshaft hatte der bulgarische Haftrichter einen Hausarrest angeordnet, den Mehmet Y. in seinem eigentlich für den Urlaub gebuchten Hotelzimmer verbracht hatte. Der SWR hatte bereits vor drei Wochen Kontakt mit Mehmet Y., als er sich in Hausarrest befand. Mehmet Y. sagte gegenüber dem SWR: „Ich wurde bereits während meiner Studentenzeit in der Türkei verfolgt und verhaftet, der Vorwurf war auch damals PKK-Propaganda, was ich immer wieder bestritten habe. Ich habe mich für meine [Anm. d. Red.: kurdische] Muttersprache eingesetzt und vertrat die Meinung, dass es ein kurdisches Volk gibt.“ Zur heutigen Gerichtsverhandlung hatte die Türkei alle für die Auslieferung relevanten Dokumente eingereicht. Das bulgarische Gericht gab dem Auslieferungsersuchen jedoch nicht statt. Zur Begründung hieß es, dem Gericht lägen keine Beweise für die von türkischer Seite vorgebrachten Vorwürfe vor. Es liege eine so genannte diplomatische Verbalnote Deutschlands vor, in der seine Rückführung erbeten werde. Mehmet Y. sei deutscher Staatsbürger und von ihm gehe keine Gefahr aus. Die bulgarische Staatsanwaltschaft kann jedoch noch Berufung einlegen. Zuvor hatten türkische Behörden in den Jahren 2009 und 2012 auch an die Bundesrepublik Deutschland Auslieferungsersuche für Memet Y. gestellt. Aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit von Memet Y. hatte Deutschland diese Ersuchen abgelehnt. Interpol löschte RED NOTICE kurz nach der Verhaftung Das Bundeskriminalamt (BKA) teilte am 10. September dem Landeskriminalamt NRW mit, dass die internationale Fahndung nach Mehmet Y. am 7. September 2018 durch das Interpol-Generalsekretariat in der Interpol-Datenbank gelöscht worden sei. Interpol hatte auf Anregung des Bundeskriminalamts nach einer Prüfung vom 3. September 2018 entschieden, dass das Fahndungsersuchen von Interpol Ankara nicht den Interpol-Statuten entspreche. Das geht aus einem Bericht des NRW-Innenministeriums vom 24. September hervor. Der 44-Jährige Mehmet Y. lebt in Bonn, wo er als Flüchtlingsbetreuer in einer kirchlichen Einrichtung tätig ist. Über das Interpol-Gesuch war er nicht informiert. Im Gespräch mit dem SWR vor drei Wochen hatte Mehmet Y. gesagt: „Wir werden Zeit brauchen, um das alles zu verarbeiten und sicher Narben davontragen. Ich denke, wir werden uns professionelle Hilfe holen. Ich möchte gerne mein altes Leben zurück und wieder arbeiten.“

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