„Besorgniserregender Angriff auf die Unabhängigkeit der Anwaltschaft“
Man will es einfach nicht glauben, doch es scheint wahr zu sein. In: Legal Tribune Online wurde am 06.06.2025 darüber berichtet, dass diverse amerikanische Anwaltskanzleien mit US-Präsident Trump „Deals“ geschlossen haben, um einer Sanktionierung zu entgehen. Darunter sollen Kanzleien mit Zweigniederlassungen in Deutschland sein. Dies könnte berufsrechtliche Konsequenzen haben, teil Legal Tribune Online (LTO) in seinen neuesten Berichten am 06.06.2025 mit. Zwei große regionale Rechtsanwaltskammern (RAK) haben sich laut LTO zusammengetan und eine gemeinsame Presseerklärung herausgegeben. Eine LTO-Anfrage von Mittwoch habe dies nun ausgelöst: Gefragt worden seien die RAK München und Frankfurt am Main, ob es für US-Kanzleien mit Sitz in Deutschland berufsrechtliche Konsequenzen haben könnte, wenn diese in den USA mit der Trump-Regierung sogenannte Deals geschlossen haben.
Hintergrund ist, dass sich in den USA einige Kanzleien auf Deals mit der Regierung Trump eingelassen haben: Sie würden dieser Pro-Bono-Leistungen, also kostenfreie Rechtsdienstleistungen für Regierungsprojekte anbieten, um Sanktionen abzuwenden. Dazu zählen der Entzug von Sicherheitsfreigaben oder der Ausschluss von Bundesaufträgen. Laut einem Bericht der FAZ (Paywall) gehe es aber auch um Unterstützung der Trump-Administration bei der Strafverfolgung. Unter Druck gesetzt habe die Trump-Regierung etliche Wirtschaftskanzleien, sie zielt dabei auch auf deren Diversitätsprogramme.
„Mit der RAK München und RAK Frankfurt a.M. haben nun zwei große regionale Anwaltskammern reagiert, die in ihrem Kammerbezirk wohl eine Reihe von Kanzleien mit US-Bezug aufweisen“, teilt LTO weiter mit. In ihrer gemeinsamen Erklärung vom Freitag stellten diese klar, dass die jüngsten Entwicklungen in den USA, bei denen die Regierung unter Präsident Trump durch sogenannte „Executive Orders“ gezielt gegen Anwaltskanzleien vorgeht, auch in Deutschland, gravierende berufsrechtliche Fragen aufwerfen würden“. Die regionalen Rechtsanwaltskammern würden in diesen Vorgängen einen besorgniserregenden Angriff auf die Unabhängigkeit der Anwaltschaft sehen, was auch deutsche Zweigniederlassungen amerikanischer Kanzleien betreffe. Weiter werde mit großer Sorge zur Kenntnis genommen, dass ein solcher Eingriff durch einen ausländischen Staat mit dem Grundverständnis einer freien, unabhängigen und selbstverwalteten Anwaltschaft nicht vereinbar sei, betonte auch Rechtsanwältin Anne Riethmüller, Präsidentin der RAK München. Rechtsanwalt Dr. Michael Griem, Präsident der RAK Frankfurt am Main, habe ergänzt: „Die Unabhängigkeit der anwaltlichen Berufsausübung ist ein Grundpfeiler jedes demokratischen Rechtsstaates – in den USA ebenso wie in Deutschland“.
Mehr kann man aus dem Original-Artikel entnehmen: https://www.lto.de/persistent/a_id/57369
Quelle: Legal Tribune Online (LTO)