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Home Regional Hassloch

Der Streit um das Haßlocher Neubauprojekt „Schiltchen“ weitet sich aus

von Karin Hurrle
26.07.2020
in Hassloch
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Nun muss die Staatsanwaltschaft Frankenthal wegen einer Betrugsanzeige gegen die Baufirma ermitteln 

von Karin Hurrle 

Im Streit um das Haßlocher Neubauprojekt „Schiltchen“ geht es nicht alleine nur um die Grundwasserabsenkung des Baugrundstückes, worauf ein 12-Familien-Wohnhaus errichtet werden soll. Inzwischen wird der Unmut immer deutlicher, dass bei der Beantragung der Grundwasserabsenkung vom Bauträger, der Firma Frick, falsche Angaben gemacht worden seien, weshalb Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal gestellt wurde. Auf eine diesbezügliche Presseanfrage hat die Staatsanwaltschaft bisher nicht reagiert. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim hat NACHRICHTEN REGIONAL am vergangenen Freitag allerdings über folgenden Sachverhalt in Kenntnis gesetzt: Es gibt zwei Bescheide, die von einem Teil der Nachbarn angegriffen worden sind und zwar sei dies zum einen die Baugenehmigung und zum anderen die wasserrechtliche Genehmigung. Daneben sei noch die sofortige Vollziehung der wasserrechtlichen Genehmigung Thema gewesen, die beim Verwaltungsgericht Neustadt verhandelt worden sei. Nachrichten Regional berichtete am 17. Juli 2020 ausführlich darüber. So hat die Kreisverwaltung Bad Dürkheim am vergangenen Freitag auch darüber informiert, dass der Widerspruch gegen die Baugenehmigung für das Neubauprojekt „Schiltchen“ am Wochenende vor dem Kreisrechtsausschuss verhandelt worden ist. Das Ergebnis werde allen Beteiligten in circa 3 Wochen mitgeteilt. Die wasserrechtliche Genehmigung zur Grundwasserabsenkung hingegen, die notwendig ist, um eine Tiefgarage bauen zu können, sei ebenfalls angefochten worden. Dieser Widerspruch sei allerdings bislang von der Fachabteilung dem Kreisrechtsausschuss noch nicht vorgelegt worden. Am 14.07.2020 sei lediglich vor dem Verwaltungsgericht das Thema „sofortige Vollziehung“ der erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis verhandelt worden, nicht die wasserrechtliche Genehmigung als solche. Vom Verwaltungsgericht Neustadt sei mit Beschluss vom 14.07.2020 der Antrag der Firma Frick Bau GmbH auf Anordnung der sofortigen Vollziehung der erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis zur bauzeitlichen Absenkung des Grundwassers abgelehnt worden. Dies bedeute, dass die aufschiebende Wirkung der von den Nachbarn eingelegten Widersprüche gegen die wasserrechtliche Genehmigung bestehen bleibe. Die wasserrechtliche Erlaubnis sei daher momentan nicht wirksam. Im nächsten Schritt könne theoretisch dennoch die Fachbehörde den Widerspruch an den Kreisrechtsausschuss abgeben, damit dieser über die wasserrechtliche Genehmigung entscheide. Da aber das Verwaltungsgericht Neustadt bereits über den Sofortvollzug die Auffassung vertreten habe, dass der Bescheid der Fachabteilung die Belange der Nachbarn nicht berücksichtig habe und daher aufzuheben ist, sei eine Entscheidung vor dem Kreisrechtsausschuss unwahrscheinlich. Wahrscheinlich sei, dass die Fachabteilung dem Widerspruch abhelfe und die bisherige Genehmigung aufheben lässt. Damit werde eine neue wasserrechtliche Genehmigung notwendig was zur Folge habe, dass die Firma Frick Bau GmbH einen neuen Erlaubnisantrag stellen müsste unter Vorlage eines „besseren“ Gutachtens, das den gerichtlichen Anforderungen entspreche.  Noch habe die Fachabteilung nicht entschieden, teilt die Kreisverwaltung Bad Dürkheim weiter mit. Wahrscheinlich sei aber, dass der Widerspruch über die wasserrechtliche Genehmigung nicht im Kreisrechtsausschuss verhandelt werde, weil die Fachabteilung die Genehmigung möglicherweise aufhebe und die Firma Frick einen neuen Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung stellen muss. Bei all den Widersprüchen der Anwohner gegen das Bauprojekt „Schiltchen“ und der derzeitigen Rechtslage über die Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung zur Grundwasserabsenkung steht immer noch der Strafantrag gegen die Baufirma Frick im Raum, die sich die wasserrechtliche Genehmigung zur Grundwasserabsenkung für die Tiefgarage „ergaunert“ haben soll. Betroffene sagen deshalb „Betrug“ bleibt „Betrug“ und dieser müsse auch ermittelt werden. Dass die Staatsanwaltschaft Frankenthal auf unsere Presseanfrage bisher nicht reagiert habe, verheiße allerdings nichts „Gutes“. Bürgerinnen und Bürgern sowie Insider haben dennoch die Hoffnung, dass wegen der Betrugsanzeigte gegen die Firma Frick ordnungsgemäß ermittelt wird.   Wir bleiben für Sie am Ball. Und werden unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.

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