Zwei Journalisten wurden von der Staatsanwaltschaft angeklagt und danach verurteilt – Im Berufungsverfahren dann der FREISPRUCH
Mit der „Pressefreiheit“ ist das so eine Sache. Und zwar dann, wenn von investigativen Journalisten ein „Sumpf“ innerhalb der Justiz und Polizei aufgedeckt wird. So auch in dem Prozess über den „Sachsensumpf“, wo die beiden investigativen Journalisten Datt und Ginzel von der Dresdner Staatsanwaltschaft angeklagt und 2010 wegen übler Nachrede verurteilt wurden. Es waren zwei freie Journalisten, die für die ZEIT ONLINE geschrieben hatten. „Nicht nur wir, auch andere Medien und Journalistenverbände sahen durch dieses empörende Urteil die Pressefreiheit in Sachsen in Gefahr“, schreibt ZEIT ONLINE am 10.12.2012 in ihrem Bericht. Sie berichteten über das Leipziger Minderjährigen-Bordell Jasmin, in dem Anfang der neunziger Jahre sogar eine Dreizehnjährige anschaffen musste. Sie schrieben über hochrangige Richter, die dort Gerüchten zufolge als Freier verkehrt haben sollen. Und sie recherchierten einen unglaublichen Verdacht: War womöglich auch jener Richter Kunde im Bordell, der den Zuhälter später zu einer vergleichsweise milden Haftstrafe verurteilt hatte?“
Merkwürdig sei gewesen, dass nie presserechtlich gegen den ZEIT-ONLINE-Artikel vorgegangen worden sei. Das wäre der normale Weg gewesen, hätte es in dem Text Fehler oder Unterstellungen gegeben, war weiter in dem Artikel von ZEIT ONLINE zu lesen. Merkwürdig sei außerdem gewesen, dass es zuerst keinen Kläger gegeben habe. Zwei Polizisten hätten auch nicht klagen wollen, auch nicht auf die Anfrage der Staatsanwaltschaft. Deshalb habe es ein anderer für sie getan, nämlich der Polizeipräsident. Dann ging die Staatsanwaltschaft Dresden strafrechtlich gegen Datt und Ginzel vor. Merkwürdig sei auch gewesen, welcher Satz im Artikel beanstandet worden sei und 2010 zur Verurteilung geführt habe. Es sei ein Fragesatz gewesen. Er lautete: „Gerieten sie (gemeint sind zwei Polizisten. Anm. d. Red.) unter Druck, weil der einflussreiche Richter Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie erhob?“ 2.500 Euro Strafe hätten Datt und Ginzel für diesen Satz bezahlen sollen, weil dieser angeblich die beiden Polizisten verleumdeten. Da die beiden Polizisten nicht klagen wollten, sprang ein anderer für sie ein, nämlich der Polizeipräsident, siehe Originalbericht https://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-12/sachsensumpf-journalisten-freispruch-kommentar
Was ist seinerzeit vorgefallen?
2008 hatten die beiden Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel über den sogenannten „Sachsensumpf“ geschrieben. Sie waren den Gerüchten über angebliche Besuche zweier Richter in einem Minderjährigenbordell in Leipzig nachgegangen. Dafür wurden sie von der Dresdner Staatsanwaltschaft angeklagt und Ende 2010 wegen übler Nachrede verurteilt. Nur weil sie wegen dieser Vorfälle nachgefragt hatten, wurden sie von den Richtern abgestraft. Das Amtsgericht Dresden hat deshalb die beiden freien Journalisten verurteilt – wegen eines Fragesatzes in einem Artikel. Ihr Text über den Sachsensumpf war auf ZEIT ONLINE erschienen. Diese Berichte sind immer noch in ZEIT ONLINE aufrufbar, https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-08/sachsensumpf-urteil. Am 05.02.2012 berichtet ZEIT ONLINE weiter: „Die beiden freiberuflichen Journalisten Datt und Ginzel hatten vor drei Jahren zum sogenannten Sachsensumpf recherchiert. Sie berichteten über das Leipziger Minderjährigen-Bordell Jasmin, in dem Anfang der neunziger Jahre sogar eine Dreizehnjährige anschaffen musste. Sie schrieben über hochrangige Richter, die dort Gerüchten zufolge als Freier verkehrt haben sollten. Und sie recherchierten einen unglaublichen Verdacht: War womöglich auch jener Richter Kunde im Bordell, der den Zuhälter später zu einer vergleichsweise milden Haftstrafe verurteilt hatte?“
Der Freispruch für die „Sachsensumpf“ -Rechercheure
Am 10.12.2012 wurden die beiden freien Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel vom Landgericht Dresden vom Vorwurf der üblen Nachrede und Verleumdung freigesprochen. Hier das URTEIL vom 10.12.2012 dazu:
Die WELT hatte am 11.12.20212 darüber ausführlich berichtet. Das Urteil stützt sich auf das Bundesverfassungsgericht. Darin heißt es: „Für eine Verurteilung müssen danach journalistische Äußerungen eindeutig ehrverletzend sein und nicht mehrdeutig interpretierbar. Außerdem sind sie stets im Kontext zu betrachten. Zum Zeitpunkt des Erscheinens der inkriminierten Artikel seien aber viele Verdachtsmomente noch nicht ausgeräumt gewesen, äußerte Schultze-Griebler. Insbesondere die im „Zeit“-Beitrag gestellten Fragen seien zulässig gewesen“, https://www.welt.de/politik/deutschland/article111938946/Pressefreiheit-Freispruch-fuer-Sachsensumpf-Rechercheure.html?hl=de-DE#:~:text=Das%20Landgericht%20Dresden%20hat%20die%20Journalisten%20Thomas,Auch%20die%20Verteidiger%20hatten%20auf%20Freispruch%20pl%C3%A4diert. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Lediglich Staatsanwalt Christian Kohle habe in Anlehnung an das erstinstanzliche Urteil am Amtsgericht Dresden seine Forderung nach einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 50 Euro wegen übler Nachrede erneuert.








