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Startseite Überregional

Der „Fall Schlösser“: Staatsanwaltschaft Ravensburg stellt Ermittlungen gegen Emilie Schlösser ein

by Karin Hurrle
22.04.2026
in Überregional
Lesezeit: 6 mins read
Neue Erkenntnisse im „Fall Schlösser“ – Recherche-Team kritisiert die psychische Gewalt der Ravensburger Staatsanwaltschaft
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Keine Klärung durch ein Revisionsverfahren?

Das gegen Emilie Schlösser erneut eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Verleumdung wurde am 26. Februar 2026 nach § 154 Abs. 1 StPO vorläufig eingestellt. Das teilt ihr die Ravensburger Staatsanwaltschaft am 3. März 2026 mit. Damit müsste zumindest die Verurteilung einer Haftstrafe auf Bewährung und das auferlegte Ordnungsgeld vom Tisch sein. Ein Revisionsverfahren findet nicht mehr statt. Auch der Antrag von Rechtsanwalt Fischer, den „Fall Schlösser“ an einen anderen Gerichtsbezirk verlegen zu lassen, dürfte mit der Einstellung des Strafverfahrens erledigt sein. Die Einstellung resultiert wahrscheinlich aus der Tatsache, dass man die Wahrheit einem Richter/in vortragen darf, weil dies gesetzlich so geregelt ist, siehe Bericht von NR vom 30.01.2026 https://nachrichten-regional.de/der-fall-schloesser-schikanen-gegen-emilie-schloesser-wollen-nicht-enden/

Seit vielen Jahren wird von Emilie Schlösser von den Gerichten gefordert, dass der „Fall Schlösser“ aufgeklärt und unberechtigte Beschuldigungen gegen sie zurückgenommen werden. Der „Fall Schlösser“ ist im Raum Ravensburg vor 20 Jahren in die Schlagzeilen geraten, weil die „Schlösser-Firmen“ vermutlich absichtlich in die Insolvenz geführt wurden. Der komplette „Fall Schlösser“ kann man auf der Homepage von Emilie Schlösser nachlesen, siehe https://skandal-rv.de/. Um ihren Fall aufklären zu können, musste Emilie Schlösser bereits mehrere Strafanzeigen wegen falschen Ermittlungen und Falschaussagen eines Polizeibeamten stellen. Weil ihr ihre Hinweise an die Ermittlungsbehörden zum Verhängnis wurden, wurde sie selbst zum „Justiz-Opfer“. Anstatt die falschen Zeugenaussagen zu überprüfen wurde sie wegen „Verleumdung“ von der Ravensburger Staatsanwaltschaft angeklagt. Die Hauptankläger waren die Staatsanwälte H. und W., die sich beide inzwischen im Ruhestand befinden. Seit Jahren laufen wegen den Forderungen von Emilie Schlösser Strafprozesse gegen Emilie Schlösser, um sie anscheinend mundtot machen zu wollen? Sogar die Polizei Weingarten und Ravensburg wurden eingespannt, um unberechtigte Strafanzeigen gegen die Seniorin zu stellen. NACHRICHTEN REGIONAL ist an diesem Fall seit Jahren dran und hat auch mehrmals darüber berichtet, https://nachrichten-regional.de/ag-ravensburg-emilie-schloesser-zu-einer-bewaehrungsstrafe-verurteilt/

Emilie Schlösser erhält im neuen Strafprozess einen Pflichtverteidiger – Eine jahrelange Odysee innerhalb der Ravensburger Justiz

Nach jahrelangem Kampf um Gerechtigkeit, der anscheinend nicht enden will und um ihren letzten Strafbefehl abzuwehren, wurde für Emilie Schlösser vom Amtsgericht Ravensburg ein Pflichtverteidiger bestellt, der sie in diesem neuerlichen Verfahren im Dezember 2024 erstmals vertreten durfte. Erst ein Jahr später, also im Dezember 2025 fand eine erneute Verhandlung beim Landgericht Ravensburg statt, wo nach der Strafverhandlung folgendes Urteil von Richterin Schneider erging: Haftstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe von 500 Euro, Rechtsanwalt Fischer hat gegen das ergangene URTEIL Revision eingelegt. Bevor das Revisionsverfahren mit der Beschuldigten besprochen werden konnte, wurde das Strafverfahren gegen Emilie Schlösser von der Ravensburger Staatsanwaltschaft am 26.02.2026 eingestellt, allerdings nach § 154 Abs. 1 nur vorläufig. https://nachrichten-regional.de/strafverhandlung-von-emilie-schloesser-haftstrafe-auf-bewaehrung-und-500-euro-geldstrafe-wegen-angeblicher-verleumdung-eines-kripobeamten/

Was heißt also vorläufig nach dieser Gesetzgebung? – Und welche Möglichkeiten hat Emilie Schlösser?

Bei einer Strafanzeige wegen Verleumdung, ist die Staatsanwaltschaft grundsätzlich verpflichtet, bei dem Verdacht einer Straftat ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und die Tat zu verfolgen, insbesondere dann, wenn die Strafanzeige von Polizeibeamten gestellt wurde, was hier der Fall war. Dass die Beschuldigte sich zum zweiten Mal vor Gericht wegen des Vorwurfes der Verleumdung verantworten musste, ist ein absolutes Novum. Denn in Deutschland war es bisher so: Es ist ein elementarer Grundsatz des deutschen Rechtsstaates, zu dem das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2023 eine wegweisende Entscheidung gefällt hat. Es geht um das Verbot der Doppelbestrafung. In Artikel 103 Absatz 3 Grundgesetz heißt es: „Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.“ Doch 2021 wurde eine neue Regelung in der Strafprozessordnung eingefügt, nämlich die Erweiterung von Paragraf 362 Strafprozessordnung um Ziffer 5. Sie erlaubte es, in Fällen, in denen ein Angeklagter zuvor freigesprochen wurde, das Verfahren wieder aufzunehmen, wenn neue Erkenntnisse auftauchen, die auf die Täterschaft des Freigesprochenen hindeuten.

Doch die Richterinnen und Richter in Karlsruhe haben die Gesetzesänderung von 2021 nun gekippt. Sie sei verfassungswidrig und nichtig, so das höchste deutsche Gericht ( Az. 2 BvR 900/22 ). Doch was bedeuten solche Gesetzesänderungen, wenn Polizeibeamte in einem wichtigen Strafprozess als Zeuge falsch aussagen oder absichtlich lügen? Anhand eines Beispiels, das die Kanzlei GLÜCK auf ihrer Homepage veröffentlicht hat, sind die wahren Gründe dargelegt, https://glueck-strafrecht.de/rechtstipps/polizisten-beim-lugen-erwischt.

Wie geht man mit einer „willkürlich“ gestellten Strafanzeige einer Polizistin um?

NR hat KI gefragt und folgendes erfahren: „Wenn ein Strafverfahren aufgrund einer absichtlich falschen Anzeige durch eine Polizistin (Amtsmissbrauch) eingeleitet wurde, diese dann von der zuständigen Staatsanwaltschaft auch nach § 154 Abs. 1 StPO vorläufig eingestellt wurde, handelt es sich um eine schwere Verletzung der Rechtsstaatlichkeit. In Deutschland können Betroffene auch gegen Polizeibeamte dagegen sowohl straf-, disziplinar- als auch zivilrechtlich vorgehen.

Welche rechtlichen Schritte sind möglich? – Rechtliche Schritte gegen die Polizeibeamtin

Gegenanzeige erstatten: Wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) oder Freiheitsberaubung (falls es zur Festnahme kam). Wenn die Beamtin bewusst lügt, drohen ihr selbst hohe Strafen.

Strafvereitelung im Amt/Vortäuschen einer Straftat: Die absichtliche Falschanzeige kann auch als Verfolgung Unschuldiger gewertet werden. Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen: Diese richtet sich gegen das persönliche Fehlverhalten der Beamtin.

Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen: Diese richtet sich gegen das persönliche Fehlverhalten der Beamtin. Sie wird von der Dienststelle geprüft und führt bei strafrechtlich relevantem Verhalten zwingend zu Ermittlungen.

Fachaufsichtsbeschwerde: Diese prüft die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme selbst. 

Zivilrechtliche Schritte

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Wurde ein Schaden (z.B. Anwaltskosten, Verdienstausfall, psychische Belastung) durch die Falschanzeige verursacht, können Betroffene zivilrechtlich Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen. 

Besonderheiten und HinweiseBeweislast: In der Praxis ist es oft schwierig, dem Anzeigeerstatter eine vorsätzlich falsche Verdächtigung nachzuweisen. Die Darstellungshoheit liegt oft bei der Polizei, weshalb ein Anwalt essenziell ist.

Fortsetzungsfeststellungsklage: Sollte sich die Maßnahme bereits erledigt haben (z.B. nach einer Einstellung), kann gerichtlich festgestellt werden, dass die Maßnahme rechtswidrig war, siehe https://www.opferperspektive.de/aktuelles/polizistinnen-sind-juristisch-unantastbar

Es wird dringend dazu geraten, eine Strafrechtsschutzversicherung zu nutzen oder bei geringem Einkommen einen Beratungshilfeschein zu beantragen, um die Anwaltskosten zu decken, https://service.justiz.de/beratungshilfe/beratungshilfeschein

Wann Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung und übler Nachrede?

Viele Beschuldigte fragen sich, ob es sinnvoll ist, gegen den Anzeigeerstatter strafrechtlich vorzugehen. Eine Gegenanzeige ist hier durchaus möglich.Falls der Anzeigende vorsätzlich falsche Tatsachen behauptet, begeht er eine falsche Verdächtigung. Die Tat wird mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft, in Spezialfällen sogar mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. In § 164 Abs. 1 StGB bestimmt das der Gesetzgeber.

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Schlagworte: Der Fall Schlösser Staatsanwaltschaft Ravensburg stellt Ermittlungen gegen Emilie Schlösser einKeine Klärung durch ein Revisionsverfahren?
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