Pflichtverteidiger Fischer stellt im Revisionsverfahren Antrag auf Verlegung an eine andere Strafkammer
Der Fall Schlösser schlägt seit Jahren hohe Wellen in der Öffentlichkeit, weil sich Emilie Schlösser gegen die Willkür der Justiz seit Jahren zur Wehr setzt. Mehrere Strafverfahren und Strafbefehle musste sie über sich ergehen lassen, immer mit dem gleichen Vorwurf, sie habe einen Polizeibeamten verleumdet, der das Insolvenzverfahren der „Schlösser-Firmen“ nicht korrekt abgewickelt hätte. Ihm wurde von ihr „uneidliche Falschaussage“ vorgeworfen, eine Aussage, die gegenüber dem Gericht geäußert werden darf, wenn neue Beweise vorgelegt und neue Tatsachen geschaffen werden konnten.
Denn die Gesetzgebung sagt folgendes aus: Es entspricht der in der Rechtsprechung ganz einhellig vertretenen Auffassung, dass Behauptungen eines Prozessbeteiligten gegenüber dem Gericht privilegiert sind. Insbesondere ist eine Partei nicht daran gehindert, von ihr für erheblich gehaltener Vortrag dem für den Rechtsstreit zuständigen Richter zu unterbreiten (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 1364, OLG München, NJW-RR 2002, 1473; LG München, ZMR 2011, 833, LG Hannover, MDR 1998; 987; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.10.2005, 2 Sa 509/05). Dies gilt selbst dann, wenn der Prozessbeteiligte vollstreckbar zur Unterlassung der Äußerung verurteilt worden wäre (OLG Frankfurt und LG Hannover 0.0.0.).
Trotz dieser Gesetzgebung erhält Emilie Schlösser immer wieder in der gleichen Sache Strafanzeigen von der Polizei Ravensburg, obwohl dies nicht zulässig ist. Niemand darf mehrmals in der gleichen Sache bestraft werden. Schon alleine deshalb nicht, wenn neue Beweise vorliegen, die vom Gericht nicht zugelassen wurden, auch entlastende Zeugen absichtlich nicht geladen wurden. Auch diese Gesetzgebung wurde immer wieder missachtet und es fand zum wiederholten Male eine Strafverhandlung, letztmals am 28.11.2025 mit dem gleichen Vorwurf statt, wogegen ihr Rechtsanwalt jetzt Revision eingelegt und Antrag gestellt hat, das angefochtene Urteil vom 28.11.2025 aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer zurück zu verweisen werden soll. NACHRICHTEN REGIONAL hatte über diese Verhandlung am 16.12.2025 berichtet,
NACHRICHTEN REGIONAL kennt die umfangreichen Unterlagen und Akten, verfolgt also den Fall Schlösser sehr akribisch seit vielen Jahren. Um Gewissheit zu haben, wie das Landgericht Ravensburg über den Antrag von Rechtsanwalt Fischer entscheidet, nämlich die erneute Strafverhandlung an eine andere Strafkammer zu verlegen, wurde eine entsprechende Presseanfrage von NR an das Landgericht Ravensburg am 28.01.2026 gestellt. Am 29.01.2026 hat die Pressesprecherin des LG Ravensburg, Frau Dr. Claudia Denfeld bereits geantwortet.
Sie teilt unserer Redaktion mit, dass das eingelegte Revisionsverfahren und die Akten sich derzeit bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg befinden und über die Generalstaatsanwaltschaft an das Oberlandgericht Stuttgart (OLG) weitergeleitet würden. Ihre entsprechende Stellungnahme müsse die Generalstaatsanwaltschaft entsprechend begründen. Die Stellungnahme werde als Antrag dem OLG zur Entscheidung vorgelegt. Beim OLG gebe es Senate, die über die Revision entscheiden. Welchem Senat das Verfahren zugeteilt werde, bestimme nicht das Landgericht, sondern werde durch den Geschäftsverteilungsplan des OLG geregelt. Wann das Verfahren dort eingehe, hänge auch davon ab, wie schnell die Verfahrensbeteiligten ihre Stellungnahmen und Anträge abgeben. Aller Voraussicht könne mit einer Zeitspanne von einem Monat gerechnet werden, bei welchem Senat das Verfahren behandelt würde.
Spannend ist es allemal, wer diesen Strafprozess der Emilie Schlösser bei der Ravensburger Staatsanwaltschaft weiter forciert, nachdem ihr „Verfolger“, Staatsanwalt Wizemann sich bereits im Ruhestand befindet. Hinweisen zufolge könnte es sein, dass der Leitende Oberstaatsanwalt Boger bereits die weitere Verfolgung übernommen hat. Einige Hinweise von Insidern deuten darauf hin. Wie Staatsanwalt Boger Verfolgungen durchführt, kann man in einem Bericht in NR vom 06.11.2024 nachlesen, https://nachrichten-regional.de/staatsanwaltschaft-ravensburg-ist-der-leitende-oberstaatsanwalt-alexander-boger-zustaendig-fuer-einweisungen-in-die-psychiatrie/. Auch haben wir Hinweise erhalten, welchen Bezug Staatsanwalt Boger zur Psychiatrie hat, und wie man durch psychiatrische Gutachten Menschen dort hinein bringt.
Auf eine diesbezügliche Presseanfrage, ob ein schriftliches Gutachten über die Beklagte, Frau Schlösser, vorliegt, wurde uns von der Pressesprecherin mitgeteilt, dass der Sachverständige in der Hauptverhandlung am 28.11.2025 sein Gutachten nur mündlich erstattet habe. „Ob und warum Zeugen nicht geladen wurden, kann ich Ihnen nicht beantworten, da die Akte derzeit hier nicht vorliegt und dies einen wertenden Vorgang der erkennenden Richterin betrifft, zu dem ich keine Auskunft geben kann“, so die abschließende Antwort der Pressesprecherin Dr. Claudia Denfeld.
Doch die Polizeidirektion Ravensburg will anscheinend keine Ruhe geben. Am 29.01.2026 erhielt Emilie Schlösser eine neuerliche Mitteilung, und zwar per e-mail. In der Mitteilung teilt ihr der zuständige Polizeibeamte M.S. folgendes mit:
„In ihrer Mail vom 15.01.2026 an zahlreiche Personen, Firmen und öffentliche Stellen verleumden und beleidigen sie zum wiederholten Male den Polizeibeamten Rainer E. durch namentliche Nennung, indem sie ihn der Falschaussage vor Gericht beschuldigen und der Unterschlagung von Beweismitteln im Strafverfahren bzw. Beihilfe hierzu, wobei sie auch die sachleitenden Staatsanwälte, Steuerberater und Finanzbeamte in ihren Verschwörungsansichten mit einbeziehen. Es wurde Strafantrag gegen sie gestellt. Bitte nehmen sie Kenntnis von den Belehrungen im angehängten Anhörbogen. Wenn sie Angaben zum Vorwurf machen möchten, nehme ich diese gerne entgegen und füge sie der Strafanzeige bei“.
Unsere Recherche hat mittlerweile ergeben, dass es wiederum die Staatsanwaltschaft in Ravensburg gewesen sein soll, die die Polizei zu dieser e-mail animiert hat. Wer der Auftraggeber dieser e-mail war, wird NR noch herausfinden. Auf jeden Fall muss ein Beschuldigter der Vorladung zum Polizeiverhör nicht folgen. Wer die Gesetzgebung kennt weiß, dass eine Vernehmung bei der Polizei verweigert werden kann. Der Termin kann problemlos ignoriert oder abgesagt werden, ohne dass dies als Schuldeingeständnis gewertet wird. Es besteht auch keine Aussagepflicht sich zu ihrgendwelchen Tatvorwürfen zu äußern.
Auf jeden Fall behalten wird das Revisionsverfahren von Emilie Schlösser im Auge. Sobald das OLG Stuttgart über den Antrag auf Verlegung an eine andere Strafkammer entschieden hat, werden wir weiter darüber berichten.
Kurzinfo zum Fall:
Die „Schlösser-Firmen“ wurden durch Unzulänglichkeiten von Steuerberatern vor Jahren absichtlich in die Insolvenz getrieben. Ein damaliger Beamter des Ravensburger Finanzamtes war an diesem Insolvenzverfahren beteiligt, der danach an ein Ravensburger Steuerberaterbüro wechselte. Ein Vergehen, das die „Schlösser-Firmen“ in die Insolvenz getrieben hat. Gegen diese „Willkür“ kämpft Emilie Schlösser schon viele Jahre an, weil die Täter nicht nur das Firmenvermögen zerstört hat, sondern die gesamte Familie.
Im Jahre 2009 kontaktierte Emilie Schlösser erstmals NACHRICHTREN REGIONAL und war im November 2011 Gründungsmitglied des Vereins für Gerechtigkeit in der Justiz, der in Haßloch gegründet wurde. Seit dieser Zeit wird der „Fall Schlösser“ von NACHRICHTEN REGIONAL journalistisch begleitet und immer wieder über das aktuelle Geschehen berichtet.












