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Startseite Überregional

Der Fall Schlösser: Noch kein Verhandlungstermin im Berufungsverfahren

by Karin Hurrle
01.06.2025
in Überregional
Lesezeit: 4 mins read
URTEIL gegen Emilie Schlösser wegen Vergleich mit Polizeipräsident Stürmer ist rechtskräftig
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Strafverfahren vor dem Landgericht Ravensburg seit 10. März 2025 anhängig

Das Strafverfahren gegen Emilie Schlösser, das wegen der Strafanzeige von Polizeibeamtin Veser, Polizeipräsidium Ravensburg, erneut gegen sie eingeleitet und am 09. Dezember 2024 vor dem Amtsgericht Ravensburg verhandelt wurde, ist im Berufungsverfahren. In einer Presseanfrage wollte NACHRICHTEN REGIONAL vom Landgericht Ravensburg einiges wissen. U.a., wann mit einer Verhandlung zu rechnen ist? In der Begründung unserer Anfrage wurde darauf hingewiesen, dass Emilie Schlösser bereits 86 Jahre ist und wegen der gleichen Vorwürfe bereits mehrmals angeklagt wurde, was laut deutscher Rechtsprechung unzulässig ist. Wie uns das Landgericht in seiner Antwort mitgeteilt hat, stehe ein Verhandlungstermin noch nicht fest, das Verfahren sei seit dem 10.03.2025 beim Landgericht anhängig. Es kann somit angenommen werden, dass die Akte seit Dezember 2024 vom Amtsgericht Ravensburg oder aber von der Ravensburger Staatsanwaltschaft zurückgehalten wurde. Warum die Strafakte vier Monate nicht an das Landgericht Ravensburg weitergereicht wurde, lässt vieles vermuten, allerdings nichts Gutes, zumal NR auch einige Anfragen an den Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Fischer, Kanzlei LEGALIS, gerichtet hatte und der erst auf Androhung mit der Rechtsanwaltskammer reagiert hatte.

Seit Dezember 2024 laufen die Recherchen von NR weiter und unsere Redaktion hat bereits einiges in Erfahrung gebracht. Vor dem anberaumten Gerichtstermin im Dezember letzten Jahres hatte unsere Redakteurin zunächst Emilie Schlösser zum Pflichtverteidiger begleitet, in der Hoffnung, Akteneinsicht nehmen zu können und die Vorgehensweise der Gerichtsverhandlung besprechen zu können. Nichts dergleichen ist passiert, vielmehr gab es einige Streitgespräche zwischen Emilie Schlösser und ihrem eigenen Anwalt. Nichts ließ erkennen, dass diese Strafverhandlung zu ihren Gunsten ausgehen könnte. Auf den Hinweis, dass für sie nur ein FREISPRUCH in Frage komme, dem ihr Pflichtverteidiger ständig widersprochen hatte, wurde dann seinerzeit die Kanzlei verlassen. Nach diesem Schema ist dann ja auch die Verhandlung am 9. Dezember 2024 verlaufen. Keine Art der Verteidigung von dem mandatierten Rechtsanwalt fand statt. Die Strafverhandlung an diesem Tage sei ein Trauerspiel gewesen, äußerten sich im Nachhinein auch einige   Prozessbeobachter, die an dieser Verhandlung teilgenommen hatten. Dem Pflichtverteidiger wurde von unserer Redakteurin sogar unterstellt, dass er seine Mandantin ins „offene“ Messer habe laufen lassen. „Es war kein Anzeichen zu erkennen, dass er seine Mandantin ordnungsgemäß vor dem Amtsgericht Ravensburg vertreten hat“ erklärt die Journalistin von NR dem Landgericht Ravensburg auch in der Presseanfrage.

Seit 2009 begleitet nicht nur die Redaktion von NACHRICHTEN REGIONAL den Fall Schlösser, sondern auch die Interessengemeinschaft „Förderung, Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtspflege“ (FTGR) und zwar in Kooperation mit dem Frankfurter Verein gegen Rechtsmissbrauch (VGR). Vom inzwischen verstorbenen Vorsitzenden des VGR, Horst Trieflinger, ist Emilie Schlösser im Jahre 2009 an die Interessengemeinschaft nach Haßloch verwiesen worden. Seit dieser Zeit hat auch die Redaktion von NR unzählige Akten und Unterlagen gesichtet und ist immer noch dabei, Beweisunterlagen zusammenzutragen, die Emilie Schlösser in all ihren Verfahren entlasten. Doch die Ravensburger Staatsanwaltschaft und insbesondere Staatsanwalt Wizemann, der inzwischen im Ruhestand ist, will das einfach nicht wissen. Wizemann und ein Kripobeamter des Ravensburger Polizeipräsidiums hatten seinerzeit die Ermittlungen der „Schlösser-Insolvenz“ durchgeführt. Und um genau diesen Kripobeamten geht es, der in der erneuten Strafverhandlung gegen Emilie Schlösser am 09. Dezember 2024 als Zeuge geladen war. Dem Berufungsgericht wurde vor einigen Tagen in unserer Presseanfrage auch mitgeteilt, dass Prozessbeobachter der Verhandlung festgestellt haben, dass diesem Kripobeamten, der vor dem Amtsgericht Ravensburg als Zeuge ausgesagt hatte, vom zuständigen Staatsanwalt nicht die richtigen Fragen gestellt wurden, die Emilie Schlösser zumindest hätte entlasten können. Immer wieder hat dieser Staatsanwalt, der auch Anklage gegen Emilie Schlösser erhoben hatte, während des Vortrags von Emilie Schlösser betont, dass er die Geschichte der Vergangenheit garnicht kenne. Einige Prozessbeobachter hatten nach der Verhandlung auch moniert, dass der als Zeuge geladene Kripobeamte nicht vereidigt wurde. Fest steht allerdings nach Aktenlage, dass Emilie Schlösser weder Sozialbetrug, noch Steuerbetrug begangen haben kann, da die Firmen von einem Steuerberater betreut wurden. Auf Drängen des damaligen Leiters der Ravensburger Volksbank, hatte im Jahre 1999 ein Wechsel zu einem anderen Steuerberater stattgefunden. Unsere jahrelangen Recherchen haben ergeben, dass dieser Wechsel bereits der Plan war, um die „Schlösser-Firmen“ in die Insolvenz zu führen. Mit vielen Insidern konnte NR inzwischen sprechen.

Durch weitere und sichere Quellen hat NR auch herausgefunden, dass vermutet wird, dass der Polizeibeamtin Veser des Polizeipräsidiums Ravensburg, die gegen Emilie Schlösser diese erneute Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg gestellt hatte und ebenfalls am 9. Dezember 2024 als Zeugin geladen wurde, eine Beförderung versprochen wurde, wenn sie es schaffe, dass ein URTEIL gegen Emilie Schlösser gefällt wird und sie in die Psychiatrie eingewiesen wird. Es wurde in diesem Zusammenhang auf das „gängige“ Prinzip der Karriere-Versprechen Bezug genommen, ähnlich wie bei der Polizei-Affäre in Stuttgart, wegen dieser Polizei-Affäre musste sich auch Innenminister STROBL äußern, auch ob dies politische Hintergründe hatte.

Seit vielen Jahren macht Emilie Schlösser immer wieder das Innenministerium Baden-Württemberg, und hier den Innenminister STROBL persönlich, auf falsche Ermittlungen der Polizei in Ravensburg in ihrem Fall aufmerksam. Auf all ihre Schreiben hat sie noch nie eine Antwort erhalten. Allerdings erhielt sie einen Strafbefehl Anfang des Jahres 2023 von der Ravensburger Staatsanwaltschaft, weil sie angeblich gegen den § 353d „Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ verstoßen haben soll, da NACHRICHTEN REGIONAL über ihren Vergleich mit dem Ravensburger Polizeipräsidenten STÜRMER berichtet hat, siehe Berichte vom 18.11.2022 https://nachrichten-regional.de/urteil-gegen-emilie-schloesser-wegen-vergleich-mit-polizeipraesident-stuermer-ist-rechtskraeftig/ und den Bericht über die Verhandlung am 09.12.2024 https://nachrichten-regional.de/ag-ravensburg-emilie-schloesser-zu-einer-bewaehrungsstrafe-verurteilt/

Obwohl dieser Strafbefehl gegen Emilie Schlösser widerrechtlich erlassen wurde, da es sich auch damals  um eine öffentliche Verhandlung handelte, an der nicht nur NR, sondern Prozessbeobachter teilnahmen, soll die Polizeibeamtin Veser, die auch seinerzeit als Zeugin geladen war, eine erneute Strafanzeige gegen Emilie Schlösser gestellt haben. Wie schon erwähnt, mit dem Versprechen, die Karriere-Leiter hoch zu steigen? Wer ihr einen Karriere-Sprung versprochen hat, ist derzeit noch unklar. Die Recherchen von NR laufen derzeit auf Hochtouren. Ob der Rechtsanwalt mit seiner Pflichtverteidigung, die ihm vom Amtsgericht Ravensburg, auferlegt wurde, „Mandantenverrat“ begangen hat, wird sich also im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Ravensburg herausstellen. Denn nur in diesem Berufungsverfahren hat der Pflichtverteidiger FISCHER die Möglichkeit, alle Verfehlungen des Polizeipräsidiums und des Amtsgerichts Ravensburg vorzutragen.

Wenn der Berufungstermin beim Landgericht Ravensburg feststeht, wird NR dies bekannt geben, damit alle Interessierten und Prozessbeobachter daran teilnehmen können.

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Schlagworte: Der Fall Schlösser: Noch kein Verhandlungstermin im BerufungsverfahrenStrafverfahren vor dem Landgericht Ravensburg seit 10. März 2025 anhängig
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