Seine Aussage: Der Bundesinnenminister ist nicht „oberster Dienstherr“ aller Polizei- und Sicherheitskräfte der Bundesrepublik Deutschland
Nach einem Beschwerdeschreiben, das Emilie Schlösser kürzlich an Bundesinnenminister Seehofer über einen Ravensburger Kripobeamten gerichtet hatte und der von ihr wegen „Meineid“ und „Falschaussage“ im „Fall Schlösser“ bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg angezeigt und von der Ravensburger Polizei nicht ordnungsgemäß ermittelt wurde , hat sie am 17. November von Horst Seehofer ein Schreiben erhalten, worin steht: „Entgegen der leider sehr weit verbreiteten Meinung ist der Bundesminister des Innern nicht der „oberste Dienstherr“ aller Polizei- und Sicherheitskräfte in der Bundesrepublik Deutschland. Ohne belehrend sein zu wollen, möchte ich darauf hinweisen, dass nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Polizeihoheit und die Ausübung der staatlichen Befugnisse den Bundesländern übertragen sind (Art. 30 GG). Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt. Mithin sind die Länder für die einschlägige Gesetzgebung, z.B. Polizeigesetze, die Organisation des Polizeiwesens und die Durchführung aller aus dem Aufgabenbereich resultierenden Entscheidungen und Maßnahmen – insbesondere hinsichtlich der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – eigenverantwortlich zuständig“.
Vorausgegangen sind diesem Beschwerdeschreiben nicht nur einige Schreiben von Emilie Schlösser an die übergeordneten Behörden, u.a. auch an den baden-württembergischen Innenminister Strobl und an Ministerpräsident Kretschmann, sondern ein jahrelanger erbitterter Kampf um ihre Rechte, weil von den Steuerberatern die Schlösser-Firmen absichtlich in die Insolvenz geführt wurden. Seit mittlerweile 17 Jahren erwartet Emilie Schlösser eine Aufklärung dieser „Willkür“. In ihren Schreiben macht sie immer wieder auf ihren Justiz-Skandal und die falschen Ermittlungen des Kripobeamten R.E. aufmerksam. Sie kritisiert, dass dem Ravensburger Kripobeamten die Täter bekannt sind, die er selbst ermittelt hatte. Sie wurden nie zur Rechenschaft gezogen. Unglaublich sei, dass er später seine eigenen Ermittlungen als „unwahr“ bezeichnete. Die Protokolle und Unterlagen liegen der Reaktion von NACHRICHTEN REGIONAL vor. Durch „Luftbuchungen“, ähnlich wie jetzt bei Wirecard wurde damals das gesamte Firmen-Vermögen der Schlösser-Firmen von den Steuerberatern in den Sand gesetzt. Auch der Nießbrauch in ihrem Elternhaus wurde ihr einfach innerhalb der Insolvenzabwicklung genommen, was rechtlich überhaupt nicht zulässig ist. Wer mehr über den Justiz-Skandal der Schlösser-Firmen erfahren möchte, kann die Berichte hier abrufen:
Nun scheint es einen „Lichtschweif“ am Horizont im „Fall Schlösser“ zu geben der Hoffnung macht, dass Emilie Schlösser doch noch zu ihrem Recht kommt? Wir bleiben auf jeden Fall für Sie am Ball und werden unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.