Viele Prozessbeobachter sind über die Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt empört
Der Fall Kuwalewsky will anscheinend nicht enden. Nachdem über Facebook der Freispruch der ehemaligen Verwaltungsangestellten der Polizei Neustadt bekannt gegeben wurde, auch von NACHRICHTEN REGIONAL u.a. am 03.07.2020 darüber berichtet wurde, haben einige Prozessbeobachter ihrem Unmut über das Urteil vom Amtsgericht Neustadt freien Lauf gelassen. Auch die RHEINPFALZ hatte darüber berichtet. Keiner kann inzwischen mehr die Entscheidungen dieses Gerichts verstehen. „Wie kann ein Richter, der für den verhandelnden Richter AMATO ausgewechselt wurde, in dieser kurzen Zeit einen Freispruch erwirken, wenn er diesen komplizierten Fall und die Aktenlage gar nicht kennt?“, fragen sich diese Personen, die die Zusammenhänge mit anderen Strafverfahren der Kindesentziehung von Kuwalewsky kennen. Strafantrag sei wegen Kindesentzug ihres Sohnes Max bereits gegen seinen „Lebensretter“ Christian W. gestellt worden, der von Staatsanwalt Torsten Lenz seinerzeit angeklagt und vom Landgericht Frankenthal deshalb verurteilt worden sei. Inzwischen sei Christian W. tot, der als wichtigster Zeuge in dem neuen Strafverfahren beim Neustadter Amtsgericht hätte aussagen können. Wegen des Kindesentzugs wurde Andrea Kuwalewsky seinerzeit von Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker vertreten, der am 03.11.2017 auf der Autobahn Braunschweig tödlich verunglückte.
Den Kindesentzug neu aufzurollen, sei reine „Steuerverschwendung“ zu Lasten aller Bürger gewesen, da Sohn Max inzwischen 18 Jahre alt ist. Schon jahrelang würden Personalkosten in der Justiz für „Falschermittlungen“ gebunden, weil von politischen Mandatsträgern eine Aufklärung vertuscht werden soll, lautet die weitere Kritik. Inzwischen sind Unterlagen der Staatsanwaltschaft Braunschweig aufgetaucht, die die Todesermittlungen des ehemaligen Rechtsanwaltes von Andrea Kuwalewsky durchgeführt haben. Diese Unterlagen liegen auch unserer Redaktion vor. Im Schreiben der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom 07.11.2017 an die Autobahnpolizei Braunschweig wird mitgeteilt, dass „ein Fax von der Polizeibeamtin Andrea Kuwalewsky aus Lambrecht eingegangen ist, in dem diese angibt, der Verstorbene habe einem Kartell angehört, das in die Entziehung von Kindern verstrickt gewesen sei. Es werden diverse Namen genannt. Frau Kuwalewsky regt an, das Mobiltelefon des Verstorbenen sicherzustellen und diesbezüglich auszuwerten“. Die zuständige Staatsanwältin H. der Staatsanwaltschaft Braunschweig bittet die Autobahnpolizei darum, das Telefon tatsächlich sicherzustellen, ebenso ein etwaiges Notebook des Verstorbenen und sonstige derartigen Geräte, die er im Auto hatte.
Weiteren Unterlagen der Ermittlungsakte ist zu entnehmen, dass laut Gutachter bei einer Fahrzeuguntersuchung keine Hinweise auf technische Mängel festgestellt werden konnten, die zu einem Unfall hätten führen können. In einem Ermittlungsbogen der Kripo Braunschweig wurde am 06.11.2017 dokumentiert, dass ein 10-seitiges Fax-Schreiben von Andrea Kuwalewsky eingegangen sei, die dem tödlich verunglückten Rechtsanwalt Kindesentziehung vorwirft. Bei einer Rückfrage an ihre Dienststelle in Neustadt wurde von dort bestätigt: „Frau K. ist weder aktive noch aktiv gewesene Polizeibeamtin, sondern ehemalige Verwaltungsbeamtin bei der Polizei Neustadt a.d.Wstr., der ob Erziehungsschwierigkeiten das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen worden sei; seitdem falle Frau K. durch „wirr“ erscheinende Schreiben, u.a. an die Polizei auf, die regelmäßig ohne SB an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben würden“.
Am gleichen Tage wurde laut Aktenlage auch ein Strafantrag wegen „Verdunklungsgefahr“ von Andrea Kuwalewsky an die Staatsanwaltschaft Braunschweig gestellt, die ihren Strafantrag wegen des Vorwurfes von Kindesentziehung nochmals ausführlich darlegt. In der Verfügung von StAin H. der Staatsanwaltschaft Braunschweig wird am 07.11.2017 auch darauf verwiesen, dass die Überprüfung von Laptop und Handy des Verstorbenen der Staatsanwaltschaft Frankenthal obliege und zudem dort ebenfalls der Strafantrag wegen „falscher Verdächtigung“ gegen Rechtsanwalt Michael Langhans und Staatsanwalt Torsten Lenz zu prüfen sei. Inzwischen stellen sich viele Prozessbeobachter die Frage, warum eine sofortige Einäscherung des Verstorbenen von der Staatsanwaltschaft angeordnet worden ist, da mittlerweile auch vermutet wird, dass Rechtsanwalt Thomas S. keines natürlichen Todes gestorben sei.